.:. Vielen Dank an KiWi, Susi37, Nic67, Liesa44,
Jumpa, HeMu, welche uns kürzlich finanziell unterstützt haben. .:.
|
+ Portal-Navigation + |
|
|
|
|
|
Adeodatus Benutzerkonto wurde gelöscht
09.01.2010 ~ 14:27 Uhr ~ Adeodatus schreibt:
|
|
|
|
|
|
|
Schwimmmeister klagt auf Abfindung |
Beitrag Kennung: 366628
|
|
|
|
Zitat: |
Geras Verwaltungsreform beschäftigt Gericht Von Uwe Müller Gera. Ein Schwimmmeister, der vom Eigenbetrieb Zentrale Grundstücks- und Gebäudewirtschaft (ZGGW) in die Elstertal Infraprojekt GmbH wechselte, klagt vor dem Arbeitsgericht gegen die Stadt Gera auf Zahlung einer Abfindung (Az: 2 Ca 1928/09). Kein Einzelfall, wie der Gütetermin gestern offenbarte.
Gut 18 000 Euro will der Mann von seinem ehemaligen Brötchengeber. Der Anwalt der Stadt bestreitet die Höhe der Forderung; wenn, dann gehe es allenfalls um 17 325,49 Euro. Ganz abgesehen davon, dass die Klage unbegründet sei.
Pikant ist, dass der Mann seine Arbeit offenkundig nicht verloren hat. Im Zuge der Reform der Stadtverwaltung wurde die Immobilienwirtschaft in private Strukturen überführt und bei der Tochterfirma der Geraer Wohnungsbaugesellschaft "Elstertal" angesiedelt. Damit verbunden ist ein bis zum Jahre 2019 befristetes Angebot, das Arbeitsverhältnis bei der Stadt fortzusetzen, sollte dies aus betriebsbedingten Gründen bei der Elstertal Infraprojekt nicht möglich sein. Eine Abfindung solle wirtschaftliche Nachteile, die durch den Verlust des Arbeitsplatzes eintreten, ausgleichen, argumentiert der Anwalt der Stadt. Insofern sei es schlitzohrig, dass der Schwimmmeister nun die Zahlung einklagen will.
Die Gewerkschaft, die den Arbeitnehmer vor Gericht vertritt, beruft sich dagegen auf geltende Verträge.
Wenn die Stadt die Zahlung einer Abfindung ausschließen wollte, so hätte sie das ausdrücklich festlegen müssen. Die Vorsitzende Richterin Maria Tonndorf sieht es ähnlich: "Man hätte es in den Überleitungsvertrag hineinschreiben müssen. So ist der Wortlaut zugunsten des Klägers." Frau Tonndorf sprach von einem "Formulierungsfehler, der sich eingeschlichen hat".
Welche Tragweite dies haben wird, ist noch nicht zu ermessen. Beim gestrigen Gütetermin konnte keine Einigung erzielt werden, so dass es nun zur Hauptverhandlung kommen wird. Möglicherweise wird sich sogar das Landesarbeitsgericht mit den Vorgängen beschäftigen müssen.
Weitere Klagen ehemaliger ZGGW-Mitarbeiter auf Abfindung sind vorm Arbeitsgericht Gera anhängig, bereits nächste Woche geht es weiter. "Es besteht also großes Interesse", weiß die Vorsitzende Richterin, die sich mit ihren Richterkollegen zum Gesamtsachverhalt kundig machen will.
Dabei wird auch zu klären sein, ob es sich um einen Betriebsübergang oder um eine Unternehmensnachfolge handelt. Von der Umstrukturierung waren 165 ZGGW-Mitarbeiter betroffen.
Quelle: OTZ 08.01.2010
|
Da wurde offensichtlich die so genannte Verwaltungsreform mit der heißen Nadel gestrickt und am Ende könnten die Kosten über den Einsparungen liegen. Alle Achtung!
|
|
|
|
|
|
|
|
| |
| |
|