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"Von wegen nicht hinrichten – alles Käse, Genossen!"
Weil ich ein Humanist bin", donnerte Mielke vor seinen Mitarbeitern. "Das ganze Geschwafel von wegen nicht hinrichten, nicht Todesurteil – alles Käse, Genossen. Hinrichten, wenn nötig auch ohne Gerichtsurteil!"
So human waren Mielke und Konsorten:
Gefunden:
Insgesamt haben DDR-Gerichte 221 Todesurteile ausgesprochen, davon wurden mutmaßlich 164 vollzogen.
und weiter:
Auffällig ist die strikte Geheimhaltung aller Hinrichtungen von 1949 bis zum Ende der DDR 1990. Selbst bei offen verkündeten Todesurteilen in Schauprozessen wurde die Vollstreckung stets vollständig geheim gehalten. Selbst in den Totenscheinen der Hingerichteten erschien als Todesursache meist nur „Herzversagen“. Zahl und Art der Hinrichtungen wurden erst nach der Wende in der DDR bekannt.
und weiter:
Am 17. Juli 1987 verkündete der Staatsrat der DDR die rechtliche Abschaffung der Todesstrafe im Rahmen einer umfassenden Amnestie, u. a. für Wirtschaftskriminalität und Republikflucht. Im Dezember verabschiedete die Volkskammer ein Gesetz dazu. Diese Maßnahmen entsprachen westlichen Forderungen und hingen mit dem damaligen Staatsbesuch von Erich Honecker in Bonn zusammen.
Auch gefunden:
Abschaffung der Todesstrafe
Dieses trat mit der Gründung der Bundesrepublik 1949 als übergeordnetes Bundesrecht in Kraft. Artikel 102 lautet schlicht: Die Todesstrafe ist abgeschafft. Fortan durfte sie in der Bundesrepublik weder angeordnet noch vollstreckt werden.
Dennoch:
Dennoch wurden in der Justizvollzugsanstalt (BRD) Landsberg am 7. Juni 1951 letztmals sieben deutsche Kriegsverbrecher erhängt.
Soweit zur Klärung deiner Frage.
Übrigens hat die DDR noch 1989 unbewaffnete nicht vorbestrafte Menschen an der innerdeutschen Grenze erschießen lassen.
Was willst du nun noch geklärt haben?
So waren Mielke und Konsorten: "Sie liebten doch alle Menschen......"
Die einen am Strick, die anderen mussten berichten.....
Dieser Beitrag wurde 5 mal bearbeitet, zum letzten Mal von grenzer: 05.12.2009 23:53.
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