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Brahmenau will Schwarzbau legalisieren
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as65
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Wohnort: Gera
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26.08.2009 ~ 06:30 Uhr ~ as65 schreibt:
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im Forum Thüringen seit: 28.01.2006
176 erhaltene Danksagungen
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Brahmenau will Schwarzbau legalisieren |
Beitrag Kennung: 310885
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Zitat: |
Fehler der Bauaufsicht soll so geheilt werden
Von Angelika Munteanu Brahmenau. Die Mehrheit der Brahmenauer Gemeinderäte will einen Schwarzbau im Dorf legalisieren. Der Bau besteht aus einem Gartenhaus und einem überdachten Schwimmbad und steht im sogenannten Außenbereich von Brahmenau und damit außerhalb der festgelegten Bebauungszone im Dorf - dem Innenbereich.
"Wir hatten gesagt, das geht nicht", erinnerte das langjährige Gemeinderatsmitglied Stefan Lindner in der Gemeinderatssitzung am Montagabend. Doch der nicht legale Bau wurde errichtet und die Bauaufsicht des Landkreises Greiz war auf den Plan gerufen. Der Empfehlung, nachträglich einen Bauantrag zu stellen, war der Eigentümer nachgekommen. Die Behörde in Greiz hatte aber versäumt, die Frist für eine Antwort einzuhalten. Damit galt der Bau automatisch als genehmigt. Nachträglich wurde diese "fiktive Baugenehmigung" von der Bauaufsicht wieder zurückgezogen, erläuterte gestern ein Sprecher des Verwaltungsgerichts Gera das komplizierte Verfahren. Es wurde schließlich ein Fall für das Verwaltungsgericht. Das Gericht hatte den Bau im März 2009 als formell illegal, also als Schwarzbau eingestuft und den klagenden Bauherren abgewiesen. Dieser sucht nun Rechtfertigung am Oberverwaltungsgericht - und im Landkreis wird offenbar nach einer eleganten Methode für die Heilung des Behördenfehlers gesucht. "Wir sind die Dummen", resümiert Stefan Lindner das Verfahren. Denn das Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft "Am Brahmetal" rät nun dem Gemeinderat an, nachträglich die Pläne zu ändern, um den Schwarzbau zu legalisieren und das Versäumnis der Bauaufsicht wett zu machen. Während einige, wie Martin Ott und Stefan Klingshirn mit Verweis auf den Streit vor Gericht Bauchschmerzen haben, wollen andere den Bebauungsplan ändern, wenn der Grundstückseigentümer im Außenbereich die Kosten dafür trägt.
"Das ist eine Verfahrensweise", kommentierte Ott. "Die Außenbereichsgrenze ist gezogen, der Gemeinderat hatte mit seiner ersten Ablehnung in gutem Gewissen gehandelt." Kommentar
quelle: otz |
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