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Dumm gelaufen: SEK stürmt in falsche Wohnung |
Beitrag Kennung: 293213
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Münster - Weil ein 38-jähriger Internetnutzer in Recklinghausen seinen W-Lan-Anschluss nicht verschlüsselt hatte, bekam er ungebetenen Besuch von einem Spezialeinsatzkommando (SEK) der münsterischen Polizei.
Ermittlungen hatten ergeben, dass eine Amokdrohung in einem Chat über seinen Internetanschluss verbreitet worden war. Für die Beamten stand damit fest, dass der 38-Jährige der Urheber der Drohung
Nachdem sie die Wohnung gestürmt hatten, stellte sich jedoch heraus, dass sich das SEK geirrt hatte: Nicht der 38-Jährige, sondern ein 27-jähriger Nachbar, der über den ungesicherten W-Lan-Zugang gesurft hatte, hatte die Drohung abgesetzt.
Zwischen dem 38-Jährigen und dem münsterischen Polizeipräsidium ist nun ein Schadensersatzstreit ausgebrochen. Das SEK hatte bei seinem Einsatz unter anderem „dessen Wohnungstür gleich mitgenommen“, so ein Polizeisprecher - vom Schrecken, den der Unbeteiligte erlitten hat, ganz zu schweigen.
Über einen Anwalt ließ der Recklinghäuser der Behörde am Friesenring laut Polizei „eine umfangreiche Schadensersatzforderung“ zukommen, auf die das Präsidium allerdings nicht eingehen will. „Durch den Betrieb einer ungesicherten W-Lan-Verbindung hat der Betroffene einen Schadensersatzanspruch verwirkt“, heißt es. Diese Auffassung werde auch von der Rechtssprechung gestützt: „Das Verhalten des 38-Jährigen ist vergleichbar mit dem eines Mannes, der in den Urlaub fährt, Fenster und Türen seines Hauses geöffnet lässt und sich dann wundert, dass in seinem Haus Straftaten begangen wurden.“
Dennoch hat die Polizei dem Einsatz-Opfer einen „über die materiellen Schäden hinausgehenden, angemessen Betrag“ angeboten, wie es heißt - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Eine Antwort des Betroffenen stehe allerdings noch aus.
Die gute Nachricht: Auch der 27-Jährige ging der Polizei ins Netz. Anhaltspunkte, dass er seine Drohungen ernst gemeint haben könnte, gab es aber am Ende offenbar nicht. (Quelle)
Also, immer WLan richtig konfigurieren
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