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Zum Ende der Seite springen Niedrigste Tarifstundenlöhne im 2. Halbjahr 2006
Beiträge zu diesem Thema Autor Datum
 Niedrigste Tarifstundenlöhne im 2. Halbjahr 2006 Adeodatus 04.03.2007 10:11

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Adeodatus
Benutzerkonto wurde gelöscht



04.03.2007 ~ 10:11 Uhr ~ Adeodatus schreibt:
Niedrigste Tarifstundenlöhne im 2. Halbjahr 2006 Beitrag Kennung: 41686
gelesener Beitrag - ID 41686


Niedrigste Tarifstundenlöhne im 2. Halbjahr 2006 bei rund 5 Euro

Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, lagen die niedrigsten tariflichen Bruttostundenlöhne für wenig qualifizierte Arbeitnehmer im zweiten Halbjahr 2006 bei rund 5 Euro. So betrug in Thüringen der Tarifstundenlohn für das Wach- und Kontrollpersonal im Veranstaltungsdienst 4,38 Euro. Im Hotel- und Gaststättengewerbe in Nordrhein-Westfalen lag der unterste Tarifverdienst umgerechnet bei 5,25 Euro pro Stunde. Auch in anderen Bundesländern und Branchen lagen die niedrigsten Tariflöhne für wenig qualifizierte Arbeitnehmer unter dem derzeit diskutierten Vorschlag für einen gesetzlichen Mindestlohn von 7,50 Euro. Beispielsweise erhielten Mitarbeiter im Wach- und Sicherheitsgewerbe im Objektsicherheitsdienst in Hessen einen tariflichen Stundenlohn von 5,78 Euro im Nachtdienst und 6,72 Euro im Tagdienst. Im sächsischen Hotel- und Gaststättengewerbe lag der unterste Tarifverdienst bei 6,29 Euro. Im Einzelhandel verdienten ungelernte Angestellte zwischen 6,56 Euro (Niedersachsen) und 7,06 Euro (Mecklenburg- Vorpommern).

Aber auch Fachkräfte mit Berufsqualifikation erhielten im zweiten Halbjahr 2006 vergleichsweise niedrige Tarifverdienste. So lag in Sachsen der auf Stundenbasis umgerechnete Tariflohn im Friseurhandwerk für ausgebildete Arbeitnehmer/-innen im ersten Berufsjahr bei 3,82 Euro und für Salonleiter/-innen mit bis zu zehn Arbeitnehmern bei 5,96 Euro. In Bremen lag der unterste Tarifstundenlohn für ausgebildete Friseure im ersten Gesellenjahr bei 6,28 Euro. Köche sowie Hotelkauffrauen und -männer mit abgeschlossener Berufsausbildung erhielten in Sachsen einen tariflichen Stundenlohn von 7,47 Euro; Servierer/-innen und Kellner/-innen verdienten in Nordrhein-Westfalen 8,44 Euro.

Allgemeinverbindlich, das heißt gesetzlich geregelte Mindestlöhne gibt es in Deutschland derzeit nur für das Baugewerbe, das Dachdeckerhandwerk, das Abwrack- und Abbruchgewerbe sowie für das Maler- und Lackiererhandwerk. Für das Dachdeckerhandwerk lag der Mindestlohn bundesweit einheitlich für alle Beschäftigten bei 10,00 Euro. Ansonsten lag er für Ungelernte in den neuen Ländern zwischen 7,15 Euro im Maler- und Lackiererhandwerk und 8,90 Euro im Baugewerbe, im früheren Bundesgebiet zwischen 7,85 Euro (Maler- und Lackiererhandwerk) und 10,30 Euro (Baugewerbe). Auch bei den Facharbeitern waren die Mindestlöhne im Maler- und Lackiererhandwerk mit 9,37 Euro in den neuen Ländern und 10,73 Euro im früheren Bundesgebiet am niedrigsten und im Baugewerbe mit 9,80 Euro beziehungsweise 12,40 Euro am höchsten.

Detaillierte Angaben zu diesen und weiteren Tarifverträgen, zum Beispiel zur Verdiensthöhe, zur Arbeitszeit und zu den vermögenswirksamen Leistungen, bietet die Fachserie 16, Reihe 4.1 (Tariflöhne) und 4.2 (Tarifgehälter), 2. Halbjahr 2006, die ab sofort im Statistik-Shop als kostenfreier Download zur Verfügung steht.

http://www.sozialticker.com/niedrigste-t...o_20070303.html



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