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Ein aufgeräumter Medikamentenschrank macht einen Decubitus wett |
Beitrag Kennung: 282398
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Nur so nebenbei nahm ich gestern den Beitrag auf einem Fernsehsender (ich glaube ZDF) wahr. Dabei ging's um ein Pflegeheim und seine Einschätzung.
Negativ wurde gewertet, daß dort bei Insassen ein Decubitus "gepflegt" wurde und bei einer Patientin das Decubitusbett (also eins, welches mittels wechselnder Druckverteilung auf der Liegefläche diesen verhindern soll) ausgeschaltet war.
Das wurde aber bei der Bewertung dadurch "ausgeglichen", daß das Personal einen Erste-Hilfe-Kurs hatte und der Medikamentenschrank aufgeräumt war.
Was ja wohl heißt, daß die Einhaltung elementarer Anforderungen an das Personal in der B"R"D fahrlässige Pflegeschäden "ausgleicht". Als ob ein aufgeräumter Medikamentenschrank und die Fertigkeit zur Hilfe bei Notsituationen die Qualen und permanente Verschlechterung des Gesundheitszustandes durch ein chronisches schmerzhaftes Geschwür ausgleichen könnte!
In einem humanen Gesundheitswesen müssen ALLE elementaren Anforderungen an die Krankenpflege erfüllt sein. Daß die Erfüllung einiger dieser Anforderungen andere fahrlässige Körperverletzungen mit langfristiger Todesfolge "ausgleichen" kann, ist nur ein weiteres Detail im menschenverachtenden Patientenausplünderungs- und -vernichtungswesen der B"R"D. Und daß das auch noch von den Systemmedien beschönigt wird, sollte bei jedem Humanisten schiere Wut auslösen.
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