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Forum-Thueringen» Regional» Erfurt-Forum » Stadtwerke-Geschäftsführer: Vertrauen grundlegend zerstört. OB fordert firstlose Kündigung » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Stadtwerke-Geschäftsführer: Vertrauen grundlegend zerstört. OB fordert firstlose Kündigung
Beiträge zu diesem Thema Autor Datum
 Stadtwerke-Geschäftsführer: Vertrauen grundlegend zerstört. OB fordert firstlose Kündigung Bernhard P. 31.05.2009 06:43
 RE: Stadtwerke-Geschäftsführer: Vertrauen grundlegend zerstört. OB fordert firstlose Kündigung RudiRatlos 01.06.2009 01:34

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Autor
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Bernhard P.   Bernhard P. ist männlich Zeige Bernhard P. auf Karte Nutzer ist im Jahr 2015 verstorben
64.196 geschriebene Beiträge
Wohnort: Erfurt



31.05.2009 ~ 06:43 Uhr ~ Bernhard P. schreibt:
images/avatars/avatar-1861.jpg im Forum Thüringen seit: 19.08.2007
510 erhaltene Danksagungen
Stadtwerke-Geschäftsführer: Vertrauen grundlegend zerstört. OB fordert firstlose Kündigung Beitrag Kennung: 266953
gelesener Beitrag - ID 266953


Zitat:
27.05.2009
Stadtwerke-Geschäftsführer: Vertrauen grundlegend zerstört. Oberbürgermeister fordert firstlose Kündigung


Am Freitagnachmittag wird der Stadtrat in einer nicht öffentlichen Sitzung über die fristlose Kündigung der Geschäftsführer der Erfurter Stadtwerke abstimmen. "Die Aktenlage ist eindeutig", argumentiert Oberbürger­meister Andreas Bausewein und verweist auf eine recht­liche Beurteilung der unabhängigen Frankfurter Anwaltskanzlei Görg, welche der den Stadträten zukommen ließ. Darüber hinaus sei das Vertrauensverhältnis "irreparabel zerstört".

Aufgrund gesetzlicher Fristen ist ein schnelles Handeln gefragt. Von einem "Schnellschuss" der Stadtverwaltung (TLZ vom 27.05.) kann keine Rede sein. Schnelles Handeln ist allein deshalb notwenig, weil es die gesetzlichen Fristen so vorschreiben: Nach § 626 Abs. 2 BGB muss die Kündigung innerhalb von zwei Wochen erfolgen, nachdem die für die Kündigung maßgebenden Tatsachen vollständig bekannt geworden sind.

Die 14-tägige Frist für die fristlose Kündigung der SWE-Geschäfts­führer läuft seit dem 20. Mai 2009. Denn an diesem Tag erhielt die Stadtverwaltung Erfurt Einsicht in Akten der Staatsan­waltschaft, vier Ordner mit bisher zum Teil unbekannten Materi­alien, darunter auch Versicherungs-Akten. Aufgrund der ausgewerteten Unterlagen kommt nur eine sofortige, d. h. fristlose Kündigung der Geschäfts­führer in Betracht.

Eine "ordentliche" Kündigung ist schon allein deshalb nicht möglich, da die Verträge eine Laufzeit bis März 2012 haben. "Nur mit der fristlosen Kündigung wird der Landeshauptstadt, konkret der SWE Stadtwerke Erfurt GmbH, kein finanzieller Schaden entstehen", so OB Bausewein. "Im Gegenteil: Mit Zugang der fristlosen Kündigung erlöschen auch die Ansprüche auf Entgelt aus den Anstellungs­verträgen."

Das rechtliche Gutachten der Kanzlei spricht eine eindeutige Sprache und führt mehrere Beispiele einer Untreue-Handlung gemäß § 266 StGB auf und bewertet das Verhalten wie folgt: "Der Austausch und die Rückdatierung von Dokumenten, die jedenfalls nach Vor­stellung der beiden Geschäftsführer Ansprüche in erheb­licher Höhe zu Lasten der Gesellschaft begründen sollten, stellt eine grobe Verletzung der kaufmännischen Pflichten eines Geschäfts­führers dar, die hinter dem Rücken der Alleingesellschaf­terin erfolgte und das Vertrauens­verhältnis zu dieser ebenfalls völlig zerrüttet hat."

Die Anwälte Dr. Werner Mielke und Dr. Lars Nevian kommen nach reichlicher Abwägung zu der Empfehlung: "Auf Grund der Schwere der Pflichtverletzung überwiegt das Interesse der Alleingesell­schafterin an einer sofortigen Kündigung des Dienstvertrages das Weiterbeschäf­tigungsinteresse der beiden Geschäftsführer deutlich."

Mit Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Landes­hauptstadt Erfurt und seiner Ausschüsse vom 29.11.2006 (Stadtrats­beschluss 174/06) liegt die Verant­wortung zur Entscheidung bei jedem einzelnen Stadtratsmitglied. "Ich kann nur an die Stadträte appellieren, weiteren Schaden von der Stadt abzuwenden und die fristlose Kündigung zu beschließen", so der Oberbürgermeister und ergänzt: "Auch trage ich mich mit dem Gedanken, eine namentliche Abstim­mung zu beantragen. Nur so wird klar und deutlich, wer hier Verantwortung zu übernehmen bereit ist und wer nicht."

Quelle:
http://www.erfurt.de/ef/de/rathaus/aktue.../05/32850.shtml


Wie der MDR heute morgen meldete wurde der Antrag von Oberbürgermeister Bausewein (SPD), beide Geschäftsführer der Stadtwerke fristlos zu entlassen, mit 37 Gegenstimmen bei 14 Ja - Stimmen in einer Sitzung des Erfurter Stadtrates abgelehnt.



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RudiRatlos
Benutzerkonto wurde gelöscht



01.06.2009 ~ 01:34 Uhr ~ RudiRatlos schreibt:
RE: Stadtwerke-Geschäftsführer: Vertrauen grundlegend zerstört. OB fordert firstlose Kündigung Beitrag Kennung: 267401
gelesener Beitrag - ID 267401


Auch wenn ich zu diesem Thema bereits einen Thread eröffnet hatte will ich dazu hier antworten.

Als Aufsichtsrats-Vorsitzender hätte der Herr Bausewein da gleich mit abtreten müssen. Es kann mir keiner erzählen das er in dieser Funktion nicht mitbekommen haben will von der Mauschelei. Und nun den Saubermann spielen, pfui!
Deswegen vermute ich mal das der SPD-Antrag abgelehnt wurde.



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