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Bernhard P.
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Nutzer ist im Jahr 2015 verstorben
64.196 geschriebene Beiträge
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Wohnort: Erfurt
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31.05.2009 ~ 06:43 Uhr ~ Bernhard P. schreibt:
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im Forum Thüringen seit: 19.08.2007
510 erhaltene Danksagungen
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Stadtwerke-Geschäftsführer: Vertrauen grundlegend zerstört. OB fordert firstlose Kündigung |
Beitrag Kennung: 266953
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Zitat: |
27.05.2009
Stadtwerke-Geschäftsführer: Vertrauen grundlegend zerstört. Oberbürgermeister fordert firstlose Kündigung
Am Freitagnachmittag wird der Stadtrat in einer nicht öffentlichen Sitzung über die fristlose Kündigung der Geschäftsführer der Erfurter Stadtwerke abstimmen. "Die Aktenlage ist eindeutig", argumentiert Oberbürgermeister Andreas Bausewein und verweist auf eine rechtliche Beurteilung der unabhängigen Frankfurter Anwaltskanzlei Görg, welche der den Stadträten zukommen ließ. Darüber hinaus sei das Vertrauensverhältnis "irreparabel zerstört".
Aufgrund gesetzlicher Fristen ist ein schnelles Handeln gefragt. Von einem "Schnellschuss" der Stadtverwaltung (TLZ vom 27.05.) kann keine Rede sein. Schnelles Handeln ist allein deshalb notwenig, weil es die gesetzlichen Fristen so vorschreiben: Nach § 626 Abs. 2 BGB muss die Kündigung innerhalb von zwei Wochen erfolgen, nachdem die für die Kündigung maßgebenden Tatsachen vollständig bekannt geworden sind.
Die 14-tägige Frist für die fristlose Kündigung der SWE-Geschäftsführer läuft seit dem 20. Mai 2009. Denn an diesem Tag erhielt die Stadtverwaltung Erfurt Einsicht in Akten der Staatsanwaltschaft, vier Ordner mit bisher zum Teil unbekannten Materialien, darunter auch Versicherungs-Akten. Aufgrund der ausgewerteten Unterlagen kommt nur eine sofortige, d. h. fristlose Kündigung der Geschäftsführer in Betracht.
Eine "ordentliche" Kündigung ist schon allein deshalb nicht möglich, da die Verträge eine Laufzeit bis März 2012 haben. "Nur mit der fristlosen Kündigung wird der Landeshauptstadt, konkret der SWE Stadtwerke Erfurt GmbH, kein finanzieller Schaden entstehen", so OB Bausewein. "Im Gegenteil: Mit Zugang der fristlosen Kündigung erlöschen auch die Ansprüche auf Entgelt aus den Anstellungsverträgen."
Das rechtliche Gutachten der Kanzlei spricht eine eindeutige Sprache und führt mehrere Beispiele einer Untreue-Handlung gemäß § 266 StGB auf und bewertet das Verhalten wie folgt: "Der Austausch und die Rückdatierung von Dokumenten, die jedenfalls nach Vorstellung der beiden Geschäftsführer Ansprüche in erheblicher Höhe zu Lasten der Gesellschaft begründen sollten, stellt eine grobe Verletzung der kaufmännischen Pflichten eines Geschäftsführers dar, die hinter dem Rücken der Alleingesellschafterin erfolgte und das Vertrauensverhältnis zu dieser ebenfalls völlig zerrüttet hat."
Die Anwälte Dr. Werner Mielke und Dr. Lars Nevian kommen nach reichlicher Abwägung zu der Empfehlung: "Auf Grund der Schwere der Pflichtverletzung überwiegt das Interesse der Alleingesellschafterin an einer sofortigen Kündigung des Dienstvertrages das Weiterbeschäftigungsinteresse der beiden Geschäftsführer deutlich."
Mit Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Landeshauptstadt Erfurt und seiner Ausschüsse vom 29.11.2006 (Stadtratsbeschluss 174/06) liegt die Verantwortung zur Entscheidung bei jedem einzelnen Stadtratsmitglied. "Ich kann nur an die Stadträte appellieren, weiteren Schaden von der Stadt abzuwenden und die fristlose Kündigung zu beschließen", so der Oberbürgermeister und ergänzt: "Auch trage ich mich mit dem Gedanken, eine namentliche Abstimmung zu beantragen. Nur so wird klar und deutlich, wer hier Verantwortung zu übernehmen bereit ist und wer nicht."
Quelle:
http://www.erfurt.de/ef/de/rathaus/aktue.../05/32850.shtml |
Wie der MDR heute morgen meldete wurde der Antrag von Oberbürgermeister Bausewein (SPD), beide Geschäftsführer der Stadtwerke fristlos zu entlassen, mit 37 Gegenstimmen bei 14 Ja - Stimmen in einer Sitzung des Erfurter Stadtrates abgelehnt.
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