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Zum Ende der Seite springen Zweckverband weiter handlungsunfähig
Beiträge zu diesem Thema Autor Datum
 Zweckverband weiter handlungsunfähig as65 23.02.2007 10:21

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as65    as65 ist männlich Zeige as65 auf Karte FTplus
10.789 geschriebene Beiträge
Wohnort: Gera



23.02.2007 ~ 10:21 Uhr ~ as65 schreibt:
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176 erhaltene Danksagungen
Zweckverband weiter handlungsunfähig Beitrag Kennung: 41041
gelesener Beitrag - ID 41041


Zitat:
Otwa sieht keinen Grund für Vertagung
Von Uwe Müller Gera. Mit dem erneuten Aufschub eines Beschlusses zur Beitrags- und Gebührensatzung Abwasser kann der Zweckverband "Mittleres Elstertal" weiterhin keine neuen Investitionen - weder in der Trinkwasserversorgung noch zur Abwasserbeseitigung - beginnen. Das stellte der Geschäftsführer der Ostthüringer Wasser und Abwasser GmbH (Otwa) Frank Fritsch klar.
Dem Vorsitzenden des Zweckverbandes, Klaus Peter Creter (CDU), sind keine weiteren Einwände bekannt, die das Landesverwaltungsamt hätten dazu veranlassen können, von einer Beschlussfassung vorerst abzuraten. Die Rechtsaufsicht will ein weiteres Gutachten prüfen - von wem das ist und worum es geht, das entzog sich der Kenntnis der Verbandsversammlung. In zwei Wochen soll aber das Prüfergebnis vorliegen, so die Auskunft aus Weimar. So dass jetzt im März mit einer Beschlussfassung gerechnet wird. Ein Verlustposten lässt sich als Folge bereits beziffern: Da die Entsorgung von Fäkalschlamm aus Jauchegruben künftig deutlich teurer wird, bleibt der Zweckverband auf voraussichtlich rund 30 000 Euro Mehrkosten sitzen.

Die Otwa, die als Dienstleister des Zweckverbandes die neue Globalkalkulation und das Satzungswerk erstellt hat, hätte keinerlei Bedenken gesehen, wenn in dieser Woche das neue Satzungswerk verabschiedet und damit der Zweckverband wieder handlungsfähig gemacht worden wäre. Die offenen Punkte, die sich noch im Januar aufgetan hatten, seien weitestgehend ausgeräumt worden. Dem Vernehmen nach hat das Landesverwaltungsamt weder gegen die Abwasserbeiträge noch gegen die Globalkalkulation Bedenken - beides Felder, die von den Kritikern am heftigsten angegriffen werden -, sondern sieht Probleme mit der Gebührensatzung.

Bei den Abwasser-Beiträgen sind die Sätze geringfügig verändert worden. Der Quadratmeterpreis für die Geschossfläche sinkt um zwei Cent auf 2,59 Euro, während er für die Grundfläche mit 53 Cent konstant bleibt.

Für offen halten es die Geraer Wohnungsgenossenschaften, die erfolgreich gegen den Zweckverband vorm Oberverwaltungsgericht geklagt hatten, wieviel Geld sich der Zweckverband für seine Abwasser-Investitionen bereits über Verbrauchsgebühren geholt hat. Und warum der Prognosezeitraum für die Globalkalkulation bis 2014 festgesetzt wurde sowie welche Rolle in der Nachwendezeit, als der volkseigene Betrieb Wasserwirtschaft und Abwasserbehandlung aufgelöst und in eine GmbH überführt wurde, ein Kreditzweckverband spielte. Eines stellte die Otwa klar: Wenn zu entscheiden ist, welche Investitionen durchgeführt werden, kommen nicht unbedingt zuerst die Maßnahmen dran, für die es die meisten Fördermittel gibt. Ausschlaggebend seien einzig wasserwirtschaftliche Gesichtspunkte, also die Qualitätssicherung in der Trinkwasserver- und der Abwasserentsorgung. Fazit von Otwa-Geschäftsführer Fritsch nach dreiwöchigem Diskussionsprozess: "Die Satzung berücksichtigt alle Bedenken, soweit möglich" Kommentar

quelle: otz




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