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RE: Neujahrsansprache .... |
Beitrag Kennung: 201440
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An die Bundeskanzlerin: Wir möchten am lautesten für die rufen, die es selbst nicht können
Zur Neujahrsansprache der Kanzlerin: Deutsche sollen auf eigene Kraft mehr vertrauen
Bonn – Das Erwerbslosen Forum Deutschland hat auf die Neujahrsansprache der Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) entgegnet, dass »wir am lautesten für die Menschen rufen möchten für die, die es selbst nicht können«. Gerade Kinder und Heranwachsende könnten sich angesichts der Finanz- und Wirtschaftskrise im neuen Jahr nicht auf die eigene Kraft und die Stärken Deutschlands vertrauen. Die Bundesregierung würde zwar anerkennen, dass Kinder im Allgemeinen mehr brauchen würden, indem sie das Kindergeld erhöht. Hingegen würden Kinder aus Hartz IV-Familien aber ausgegrenzt, weil die Erhöhung des Kindergeldes zum 1. Januar von 10 bzw. 16 Euro ihnen voll von ihrem Regelsatz wieder abgezogen wird. Schlimmer noch:
»Die Bundesregierung hält auch jetzt noch daran fest, Kindern im Alter von 7 bis 17 weiterhin nur eine um rd. 40 Euro gekürzte Regelleistung zu zahlen. Seit Einführung von Hartz IV weigert sie sich anzuerkennen, dass Kinder von 7 bis 13 Jahren wachstumsbedingt einen höheren Regelsatz brauchen als Säuglinge und dass Jugendliche einen höheren Bedarf haben als erwachsene Haushaltsangehörige«, so Prof. Rainer Roth, Frankfurt/Main (Bündnis gegen Kinderarmut durch Hartz IV) und Martin Behrsing vom Erwerbslosen Forum Deutschland.
Die wichtigste Aufgabe für das kommende Jahr ist für Merkel den Erhalt und die Schaffung von Arbeitsplätzen. Die Bundesregierung handle dabei »umfassend und entschlossen«, aber nicht nach dem Motto, »wer gerade am lautesten ruft«.
Dazu Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland:
»Es kann gar nicht laut genug gegen die Ungerechtigkeit an Schulkindern und Jugendlichen gerufen werden. Seit Einführung von Hartz IV 2005 ist Kindern zwischen 7 – 18 Jahren der wachstumsbedingte Ernährungsbedarf aberkannt worden. 50 Jahre nachdem man den ernährungsbedingten Wachstumsbedarf in der Sozialhilfe wieder eingeführt hatte und die Zweiteilung der Alterstufen von Kindern und Jugendlichen des Nationalsozialismus rückgängig 1955 rückgängig gemacht hatte, setzten die Regierung unter Bundeskanzler Schröder, SPD und Grüne sowie die Union und FDP wiederum darauf, dass ein/e 13jährige/r wiederum auf den Ernährungsbedarf eines Säuglings reduziert wurde. Wissenschaftliche Begründungen gab es dazu nie.
Dies könnte noch vor der Bundestagswahl rückgängig gemacht werden, indem man in dem bestehenden Hartz IV-Regelsatzsystem den 7-13jährigen 253 Euro statt 211 und 14- 18jährigen 316 Euro statt 281 Euro gewährt. Überhaupt ist für uns nicht nachvollziehbar, warum Kindern mit Sozialleistungen noch nicht mal 10 Euro mehr Kindergeld gewährt wird, während es andere erhalten, die es überhaupt nicht benötigen. Ein Zoobesuch kostet in der Regel 10 Euro, ebenso ein Schwimmbadbesuch mit Pommes. Kinder ab der 11. Klasse erhalten noch nicht mal die kläglichen 100 Euro Schulbedarfspaket; Chancen auf einen guten Arbeitsplatz werden so für Kinder aus Hartz IV-Haushalten nicht geschaffen. Ihnen wird der Zugang zm Abitur und Hochschule verwehrt. Die Bundeskanzlerin hält somit an Chancenungleichheit fest«, so Martin Behrsing in Bonn.
Das hierzu gegründete Bündnis gegen Kinderarmut durch Hartz IV fordert deshalb die sofortige Wiederanerkennung des Wachstumsbedarfs von Kindern im Alter von 7 bis 17 Jahren, d.h. die sofortige Rücknahme der Kürzung ihrer Regelleistung. Bisher unterstützen über 200 Organisationen, Organisationsgliederungen und Initiativen diese Forderung, ferner Prominente wie Prof. Friedhelm Hengsbach, Franz Segbers, Detlev Hensche, Prof. Rudolf Hickel und Prof. Christoph Butterwegge.
Quelle: Erwerbslosen Forum Deutschland |
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