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as65
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Wohnort: Gera
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11.02.2007 ~ 23:07 Uhr ~ as65 schreibt:
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im Forum Thüringen seit: 28.01.2006
176 erhaltene Danksagungen
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BSG: Ohne Infos gibt es Geld auch rückwirkend |
Beitrag Kennung: 39848
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Zitat: |
Arbeitsagenturen mussten über Entgeltsicherung informieren
Arbeitslose über 50 Jahren, die eine geringer bezahlte Stelle angenommen haben, aber nicht über die Möglichkeit der so genannten Entgeltsicherung informiert wurden, können diese Leistung auch noch rückwirkend beantragen. Das entschied das Bundessozialgericht (BSG) am Donnerstag in Kassel. (Az: B 7a AL 22/06 R und 36/06 R)
Die Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer wurde mit dem Hartz-I-Gesetz Anfang 2003 eingeführt. Die Leistung soll Arbeitslose über 50 Jahren motivieren, auch geringer bezahlte Stellen anzunehmen. Während der Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld I zahlt die Arbeitsagentur die halbe Differenz zwischen dem früheren und einem neuen Lohn dazu - vorausgesetzt, der neue Lohn entspricht dem tariflichen oder üblichen Lohn. Bis April 2004 hatten die Agenturen jedoch in ihren Informationsblättern und häufig auch in speziellen Informationsveranstaltungen nicht auf diese Leistung hingewiesen.
Wie nun das BSG entschied, dürfen die Arbeitsagenturen diesen Arbeitnehmern die Entgeltsicherung nicht allein deshalb verweigern, weil sie die Leistung nicht vor Arbeitsbeginn beantragt haben. Dies wäre eine "unbillige Härte", urteilten die Kasseler Richter. In den beiden verhandelten Fällen sollen die Landessozialgerichte aber noch prüfen, ob die anderen Voraussetzungen für die Entgeltsicherung vorlagen. Nach Angaben der Bundesagentur bekommen bundesweit 6900 ältere Arbeitnehmer diese Leistung.
quelle: 123recht.net |
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