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Geraer Verkehrsbetrieb verliert vor Gericht
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dk7as
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Wohnort: Bremen
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27.08.2008 ~ 14:28 Uhr ~ dk7as schreibt:
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im Forum Thüringen seit: 11.07.2007
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Geraer Verkehrsbetrieb verliert vor Gericht |
Beitrag Kennung: 158089
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OTZ Artikel von heute 27.08.2008
Zitat: |
Richterin: Straßensperrung war zumutbar
Gera (bas). Der Geraer Verkehrsbetrieb (GVB) haben im Rechtsstreit mit der Bundesrepublik Deutschland in erster Instanz eine Niederlage hinnehmen müssen.
Der GVB wollte die Kosten, die ihm wegen der Baumaßnahmen der Bahn an der Mittel-Deutschland-Verbindung im Jahre 2006 entstanden waren, ersetzt haben. Genauer gesagt, ging es um eine Vollsperrung der Straße der Völkerfreundschaft wegen eines Brückenersatzneubaus zwischen Mitte April und Anfang Juni, die beim Verkehrsbetrieb zu Mehraufwendungen von mehr als 56 000 Euro geführt haben. "Höhere Personalkosten durch die längeren Fahrtzeiten, Benzinkosten und vor allem logistischer Aufwand", führte Rechtsanwalt Thomas Markpert vor dem Verwaltungsgericht in Gera an.
Auf der Bahnstrecke, die auch die Straßenbahnlinie 1 quert, hatte eine der schmalen Brücken ersetzt werden müssen. "An der Vollsperrung führte kein Weg vorbei", meinte dazu Bertram Walter, der in der Außenstelle Erfurt des Eisenbahn-Bundesamtes fürs Rechtliche zuständig ist. Das wollte auch der GVB nicht bestreiten, sah sich bloß in den entsprechenden Planungsrunden nicht berücksichtigt und anschließend mit einer Vollsperrung konfrontiert.
Für das Gericht nichts Ungewöhnliches. Die Richterin verwies auf Autofahrer, denen es täglich wegen irgendwelcher Baustellen so erginge. Deswegen stand auch für die Vorsitzende Richterin nur die Frage der Zumutbarkeit im Vordergrund. Da es bisher in Deutschland keinen vergleichbaren, lediglich einen ähnlichen öffentlich bekannten Prozess gegeben hatte, verglich das Gericht den GVB mit einem Unternehmer, dessen Grundstück durch einen auf Dauer geschlossenen Bahnübergang auch von der Kundschaft nicht mehr erreichen werden konnte. Da sei die Existenz bedroht gewesen, im Geraer Fall sah das die Richterin nicht so und kündigte die Abweisung der Klage an.
Die schriftliche Urteilsbegründung wolle man abwarten, bis man über eine Revision entscheide, so Markpert.
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