Eisenbahnbundesamt erteilt Plangenehmigung - Ronneburgs Kampf ohne Chance
Von Erika Baumann Ronneburg. Die Tage des denkmalgeschützten dreibogigen Sandstein-Eisenbahnviadukts in der Ronneburger Brunnenstraße dürften nun gezählt sein. Mit Erteilung der Plangenehmigung des Eisenbahnbundesamtes wird die Brücke auf der Mitte-Deutschland-Verbindung - der Sandsteinbau ist marode und nach Prüfung nicht sanierungsfähig - abgerissen und entsteht nun als nüchterne Stahlbetonbrücke neu.
Ganz entgegen den Vorstellungen der Stadtverwaltung, vieler Bürger und besonders des engagierten Heimat- und Verschönerungsvereins ). Auch wenn als einziger Kompromiss zugestanden wurde, die Mittelpfeiler als Erinnerung separat stehen zu lassen.
Gemeinsam hatte man sich in Ronneburg über viele Monate stark dafür gemacht und gefordert, den notwendigen Neubau in Anlehnung an das historische Vorbild zu errichten, damit der Charakter der Bogenbrücke als Stadttor im Süden in diesem exponierten Bereich mit hoher Identität zu erhalten.
2 000 Befürwortungsunterschriften hatte der Heimatverein gesammelt.
Es seien wirtschaftliche Gründe gewesen, den Plänen der Vorhabenträgerin Deutsche Bahn zu folgen und nicht die Besorgnisse der Stadt zu teilen, obwohl man sich mit den Bedenken intensiv beschäftigt habe, bringt Bürgermeister Manfred Böhme (CDU) die Entscheidung des Eisenbahnbundesamtes in der Plangenehmigung auf den Punkt, die allen Trägern öffentlicher Belange zugegangen ist.
Die Stadt hatte die von der Bahn favorisierte Lösungsvariante für den Neubau der Eisenbahnüberführung, den sogenannten Amtsentwurf, dahingehend bemängelt, dass diese Variante lediglich eine Kleinteiligkeit vortäusche und deshalb nicht den Wünschen der Stadt entspreche. Zur Wahrung des Ortsbildes bestand die Stadt auf die Errichtung einer dreifeldrigen Bogenbrücke. Der Einwand sei aber seitens der Planfeststellungsbehörde nicht nachvollziehbar, wie es in deren Gesamtabwägung heißt.
Der Amtsentwurf, also der Einfeldträger mit Beibehaltung der dann statisch unwirksamen Mittelfelder, berücksichtige die Kleinteiligkeit. Ebenso den Umgebungsschutz des nach Paragrah 2 Absatz 2 des Thüringer Denkmalschutzes erfassten Ensembles "Kernstadt Ronneburg" in einem für die Bahn wirtschaftlich zumutbaren Rahmen, wie es heißt.
Auch dass das Ortsbild der Stadt mit der neuen Brücke nicht gewahrt bleibt, könne die Planfeststellungsbehörde so nicht nachvollziehen.
"Einzig bei der Anfahrt auf die Kernstadt aus Richtung Norden über die Brunnenstraße steht die Eisenbahnbrücke zeitweise in Sichtbeziehung zum denkmalgeschützten Ortsbild, da die Brunnenstraße nach Norden und Süden hin ansteigt", heißt es weiter. Deshalb halte es die Planfeststellungsbehörde nicht für erforderlich, der Vorhabenträgerin Bahn aufzuerlegen, die heutige Bogenbrücke in gleicher Art und Weise neu zu errichten, "da die finanzielle Belastung hierfür außer Verhältnis zur stadtgestalterischen Funktion der Brücke steht".
Bürgermeister Manfred Böhme hat den Inhalt der Plangenehmigung am Montag in die Bauausschusssitzung gebracht, da die Stadt innerhalb von vier Wochen in Widerspruch gehen und Klage beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erheben kann.
Fazit im Disput: keine Klage. "Weil viel zu teuer für die Stadt und kaum Erfolgsaussichten bestehen", so der Rathauschef. Die Stadt stehe hier allein auf weiter Flur.
Quelle:
OTZ
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