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Adeodatus Benutzerkonto wurde gelöscht
05.12.2006 ~ 16:37 Uhr ~ Adeodatus schreibt:
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Bundesverfassungsgericht prüft Gehalt nach |
Beitrag Kennung: 32165
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BundesverfassungsgerichtNein nein … nicht bei Hartz IV, auch wenn dieses bei weitem dringender gewesen wäre. Nein, es wird zuerst bei den Beamten geprüft, ob deren Lebensverhältnisse ausreichend sind, um den Dienst zu bestreiten. Beamte mit Dienstsitz in München bekommen z.B. einen Zuschlag von 75 Euro monatlich zum Ausgleich der höheren Lebenshaltungskosten. Auch für jedes Kind gibt es 20 Euro im Monat. Allerdings entfällt der Zuschlag ab einem monatlichen Grundgehalt von 2.700 Euro brutto.
Grund der Eile vom Gericht: Ein Beamter klagt nach einer Kaufkraftstudie des bayrischen Wirtschaftsministeriums, welche um rund 23 Prozent über dem Landesdurchschnitt liegen. Im Endeffekt habe er weniger Geld zur Verfügung als ein Beamter mit geringerem Dienstgrad außerhalb der bayerischen Hauptstadt. Dadurch werde dem Leistungsgrundsatz nicht mehr angemessen Rechnung getragen. (Az.: 2 BvR 556/04)
Tja, so ist das Leben in Deutschland. Wer viel macht, bekommt weniger. So war es auch bei den Millionen von Hartz IV Beziehern. Viele haben dieses Land mit aufgebaut, ihren Schweiß geopfert, um in der Rente den Wirtschaftsaufschwung zu feiern und werden nun mit Armengelder und Zwangsarbeit als Frondienst abgespeist, nachdem man zusätzlich noch deren “Hab und Gut” enteignet hat. Nach dem Gleichheitsgrundsatz, wäre eine Klage bestimmt nicht angebracht, denn viele Studien belegen auch, dass man mit 345 Euro nicht auskommen kann - allerdings gibt es auch Gerichte, die der Meinung sind, dass 345 Euro völlig ausreichend seien. Daher werden von 2.700 Euro - sicherlich mind. 8 Personen satt … denn das Motto heißt: “Du sollst nur überleben - aber nicht reich werden”!
Und Studien … ach was besagen denn schon Studien?
http://www.sozialticker.com/bundesverfas...ehalt-nach.html
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