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as65
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Wohnort: Gera
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10.11.2006 ~ 06:48 Uhr ~ as65 schreibt:
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im Forum Thüringen seit: 28.01.2006
176 erhaltene Danksagungen
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Mehr Nichtraucherschutz durch neues Tabakwerbeverbot |
Beitrag Kennung: 30549
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Reklame für Tabakerzeugnisse in Zeitungen, Zeitschriften sowie im Internet sind künftig verboten. Der Bundestag hat mit diesem Beschluss eine EU-Richtlinie umgesetzt.
Ausgenommen sind Publikationen, die sich ausschließlich an Beschäftigte im Tabakhandel richten und solche, die nicht primär für den EU-Markt bestimmt sind. Weiterhin erlaubt ist Tabakwerbung auch in so genannten Rauchergenussmagazinen, die sich ausschließlich an Raucher wenden.
Auch das Sponsoring von grenzüberschreitenden Veranstaltungen wie Formel-1-Rennen und Hörfunksendungen durch Tabakkonzerne ist in Zukunft verboten. Kino- und Plakatwerbung für Zigaretten bleibt erlaubt, weil sie als nicht grenzüberschreitend gilt.
Ein nationales Werbeverbot für Tabak im Hörfunk und im Fernsehen gilt bereits seit 1975.
EU-Richtlinie wird umgesetzt
Deutschland hatte gegen die Tabakwerberichtlinie vor dem Europäischen Gerichtshof 2003 geklagt. Grund waren ausschließlich formale Zweifel an der Zuständigkeit Brüssels für ein Tabakwerbeverbot.
Das noch offene Gerichtsverfahren entbindet jedoch nicht von einer fristgemäßen Umsetzung. Die Tabakwerberichtlinie muss bis Ende Mai 2007 in nationales Recht umgesetzt sein. Der Bundesrat wird über das Werbeverbot voraussichtlich noch in diesem Jahr entscheiden, so dass die Gesetzesänderung Anfang 2007 in Kraft treten kann.
Weitere Schritte beim Nichtraucherschutz
Die Umsetzung des Tabakwerbeverbots ist nur ein Schritt auf dem Weg zu mehr Nichtraucherschutz in Deutschland. Die Koalitionsfraktionen arbeiten derzeit an einer gesetzlichen Regelung, die Nichtraucher vor Passivrauchen schützen soll.
Bereits zum 1. April 2003 hat die Bundesregierung die Tabakwerbung im Kino vor 18 Uhr verboten. Im Sommer 2004 folgte ein Verbot für das kostenlose Verteilen von Zigaretten zu Werbezwecken. Der Kampf gegen das Rauchen ist auch ein Schwerpunkt in der Arbeit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
quelle: bundesregierung.de
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