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Sozial-Card kann ab Montag genutzt werden
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as65
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FTplus
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Wohnort: Gera
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02.11.2006 ~ 07:06 Uhr ~ as65 schreibt:
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im Forum Thüringen seit: 28.01.2006
178 erhaltene Danksagungen
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Sozial-Card kann ab Montag genutzt werden |
Beitrag Kennung: 29542
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Zitat: |
Stadtverwaltung informiert zum Verfahren
Gera. Ab Montag, 6. November, können Bürgerinnen und Bürger der Stadt Gera, die Sozialleistungen erhalten, die Sozial-Card nutzen. Sozialleistungen sind Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitssuchende - Arge SGB II Stadt Gera; Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölf (XII) - Sozialhilfe und Leistungen nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) - Wohngeld. Für Leistungsempfänger von Wohngeld ist für den Bezug der Sozial-Card Voraussetzung, dass sie mindestens sechs Jahre alt sind und ihren Wohnsitz in Gera haben.
Die Sozial-Card berechtigt zur Inanspruchnahme ermäßigter Leistungen in öffentlichen Einrichtungen der Stadt Gera bzw. Veranstaltungen, die in ihren Gebühren- oder Entgeltordnungen eine solche Möglichkeit vorsehen. Mit Nutzung der Sozial-Card erübrigt sich für die Bürgerinnen und Bürger die Vorlage der Bewilligungsbescheide über Sozialleistungen. Die Sozial-Card kann, mit Vorlage des aktuellen Bewilligungsbescheides über die Sozialleistung, bezogen werden für Leistungsempfänger nach dem SGB II ab dem 6. 11. bei der Volkssolidarität, Kreisverband Gera e.V., De-Smit-Straße 34, Montag bis Freitag von 7 bis 17 Uhr und Samstag von 8 bis 13 Uhr sowie für Leistungsempfänger nach dem SGB XII und WoGG ab 1. 12. im Bürgerservice der Stadt Gera, Heinrichstraße, Montag bis Samstag von 9 bis 20 Uhr.
Nach Erst- bzw. Neuantrag auf Sozialhilfe und Wohngeld erhalten Leistungsberechtigte der Sozialleistung die Sozial-Card mit dem Bewilligungsbescheid automatisch. Bürgern, die bereits diese Sozialleistungen beziehen, wird die Sozial-Card mit Vorlage des Bewilligungsbescheides im Bürgerservice ausgestellt. Die Sozial-Card wird für den Bewilligungszeitraum der jeweiligen Sozialleistung gewährt. Eine einmalige Verlängerung bei Weiterbezug der Leistung ist auf der selben Card möglich.
quelle: otz |
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