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Nein, kein Tippfehler, sondern der Originaltext eines amtlichen Dokuments. Um was geht es? Das Elo-Forum berichtete, dass eine Mutter von 2 Kleinkindern von der ARGE Euskirchen zusammen mit ihrem Mann/Lebensgefährten zu einem Gesprächstermin "eingeladen" wurde. Im Wortlaut:
Sehr geehrte Frau xxx
Bitte kommen Sie am 18.08.2008 um 19:00 Uhr in die ARGE Euskirchen Stadt, D 53879 Euskirchen, Koelner Straße 75, Zimmer nn.
Bitte kommen Sie schon mit Herrn yyy zum Gesprächstermin. Behandelt wird u. A. die Sicherstellung der Kindern.
Da Sie ALG II Leistungen nachdem SGB II erhalten, ist diese Einladung Folge zu leisten.
Dies ist eine Einladung nach § 59 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) in Verbindung mit § 309 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III).
Wenn Sie ohne wichtigen Grund dieser Einladung nicht Folge leisten, wird Ihr Arbeitslosengeld II um 10% der für Sie nach § 20 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) maßgebenden Regelleistung für die Dauer von drei Monaten abgesenkt. Falls Ihnen ein Zuschlag nach § 24 SGB II gewährt wird, entfällt auch dieser für den Absenkungszeitraum.
Der Mann/Lebenspartner ist nicht etwa arbeitslos, sondern arbeitet vollschichtig (so bezeichnete es das Elo-Forum). Ob mit vollschichtig nun Schichtbetrieb oder ein Vollzeitarbeitsplatz gemeint ist, vermag ich nicht zu sagen. Aber der Mann hat Arbeit und kann, wie inzwischen Millionen andere auch, von diesem Geld nicht leben und bezieht deshalb ergänzendes ALG II.
Die Mutter zweier Kleinstkinder von 7 Monaten und 2 ½ Jahren ist natürlich in Panik geraten und hat sich deshalb an das ELO-Forum gewandt. Somit wird sie nun zu dem Gesprächstermin von einem Mitarbeiter des Forums begleitet.
"Entweder ist es seltene Dämlichkeit der Behörde, oder man setzt sich einfach über bestehende Rechte hinweg. Es ist gesetzlich völlig klar geregelt, dass eine Arbeitsaufnahme für die Mutter erst dann zumutbar ist, wenn die Kinder das dritte Lebensjahr vollendet haben", sagte Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland am Sonntag in Bonn.
So weit die Vorgeschichte. Nun, die Dämlichkeit der Behörde geht bereits aus dem Schreiben hervor. In Fettschrift habe ich in den beiden Sätzen, die vom Sachbearbeiter oder der Sachbearbeiterin selbst geschrieben wurden, die fehlende Kenntnis der Rechtschreibung markiert. Die restlichen Aussagen sind standardmäßige Textbausteine, die einfach in die Schreiben einkopiert werden oder bereits Teil eines bestehenden Vordrucks sind. Hinzu kommt das Adverb "schon", das an dieser Stelle völlig sinnentleert steht.
Da muss man sich fragen, ob jemand, der offenbar der deutschen Sprache nicht mächtig ist, überhaupt in der Lage ist, auch nur die simpelsten Zusammenhänge der Sozialgesetzgebung zu verstehen. Dass er/sie komplexere Zusammenhänge dieser komplizierten Materie begreift, halte ich für gänzlich ausgeschlossen.
Nun könnte eingewendet werden, dass es sich bei den Schreib- und Satzfehlern um Flüchtigkeitsfehler handelt. Doch auch hier würde sich die Frage stellen, ob jemand, der einen behördlichen Brief mit einer Aufforderung dieser Art an Betroffene versendet, sich dabei nicht einmal die Mühe macht, diese beiden simplen Sätze noch einmal zu kontrollieren, überhaupt in der Lage und/oder gewillt ist, die erforderliche Sorgfalt bei der Bearbeitung der die Existenz von Menschen betreffenden Vorgänge aufzubringen.
Ich sehe in diesem Schreiben einen weiteren Beweis dafür, dass in den ARGEn ein absolut unqualifiziertes Personal Entscheidungen trifft, die auf die Existenz von Menschen und ihr Leben maßgebliche Auswirkungen haben. Die Klagewelle gegen die Entscheidungen der Arbeitsbehörden sprechen eine beredte Sprache. Wenn ein Gerichtdirektor davon spricht, dass ein Fünftel der Klagen erfolgreich sind (immerhin 20%), hört sich das noch wenig an. Wenn er dann aber nebenbei erwähnt, dass weitere 2 Fünftel durch Vergleiche beendet werden, ist das für mich ein Indiz, dass 60% der Klagen eindeutig berechtigt waren, denn einen Vergleich geht eine ARGE nur ein, wenn sie keine Aussicht auf Erfolg hat und die Richter schlagen einen Vergleich gerne vor, um den Fall vom Tisch zu haben. Dass in der heutigen Justiz die Fälle weniger nach Qualität als nach Menge Einfluss auf die Beförderung haben, ist keine Erfindung von mir, sondern die Aussage eines Richters.
Ein Eindruck verfestigt sich bei mir immer stärker. Es scheint, als ob die Mitarbeiter der ARGEn an einem vielleicht vom Arbeitsministerium oder von der BA ausgeschriebenen Wettbewerb teilnehmen. Gewinner ist, wer sich die größten Gemeinheiten ausgedacht hat. Für mich zumindest ist die gesamte Hartz IV Geschichte eine gegen jedes Recht verstoßende Angelegenheit mit den Komponenten Erpressung und Nötigung. Und die Staatsgewalt macht nicht die mindesten Anstrengungen, daran etwas zu verbessern, sondern ist ausschließlich bemüht, die Sache noch zu verschlimmern.
[Quelle] |
Drohungen dieser Art sind inzwischen der Standard in allen Anschreiben die Betroffenen von der ARGE erhalten.
Hier haben wir ein Paradebeispiel für:
- ein System das mit Vollgas vor die Wand geht,
- den neuen Faschismus
- den Beweis das in diesem Land (arme) Menschen verachtet werden
- die Repressionen denen die Opfer des System immer wieder und immer perfider ausgesetzt werden
Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von gastli: 18.08.2008 12:57.
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