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Hartz IV: Arbeitslosengeld II Empfänger dürfen nicht durch die ARGE zum "Betteln" animiert werden
Berlin. Eine übliche Praxis der Ämter ist es, ALG II Empfänger dazu zu animieren, die Kosten im Verwandtschaftskreis "zu erbetteln". Im vorliegenden Fall hatte eine Betroffene beim Amt nach den tatsächlichen Kosten für die Klassenfahrt ihres Kindes angefragt. Die Antwort war, dass diese bei den Eltern der Mitschüler in der Klasse erfolgen könnte.
Gegen Hartz IV
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Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von Adeodatus: 14.08.2008 09:57.
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