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Zum Ende der Seite springen Öffentliches Verkehrsschild auf privatem Grund?
Beiträge zu diesem Thema Autor Datum
 Öffentliches Verkehrsschild auf privatem Grund? Aries 30.06.2008 17:33
 RE: Öffentliches Verkehrsschild auf privatem Grund? Adeodatus 30.06.2008 18:07
 RE: Öffentliches Verkehrsschild auf privatem Grund? Aries 30.06.2008 18:13

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Autor
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Aries
Benutzerkonto wurde gelöscht



30.06.2008 ~ 17:33 Uhr ~ Aries schreibt:
Öffentliches Verkehrsschild auf privatem Grund? Beitrag Kennung: 143357
gelesener Beitrag - ID 143357


auf unserem grundstück steht seit eh' und je' ein verkehrsschild. dies stand schon beim grundstückskauf da. nun wollen wir eine hecke pflanzen, doch dies geht nicht, das schild steht voll im wege. das schild steht 60cm auf dem grundstück. hat jemand von euch eine ahnung ob das rechtens ist? nachdenklich



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Adeodatus
Benutzerkonto wurde gelöscht



30.06.2008 ~ 18:07 Uhr ~ Adeodatus schreibt:
RE: Öffentliches Verkehrsschild auf privatem Grund? Beitrag Kennung: 143360
gelesener Beitrag - ID 143360


Jedes Verkehrsschild muss behördlich angeordnet sein, soll heißen die zuständige Behörde muss geprüft haben ob das Schild notwendig ist und dessen Aufstellung anordnen. Nun kann es sein das im öffentlichen Verkehrsraum nicht ausreichend Platz für das Schild war und es wurde eben darauf hin auf Deinem Grundstück aufgestellt. Aber ich vermute jetzt einmal das Du rein rechtlich keine Handhabe gegen das Schild hast.

Zur Sicherheit empfehle ich Dir einen Blick in die Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung die es in jeder Stadt geben sollte hier werden solche Fragen eigentlich beantwortet.

Hier einmal ein Auszug aus einer solchen Verordnung. Beachte hier den Passus ohne Rücksicht auf die Eigentumsverhältnisse.

§ 1
Begriffsbestimmungen

(1) Verkehrsflächen im Sinne dieser Verordnung sind alle dem öffentlichen Verkehr dienenden Flächen, ohne Rücksicht auf die Eigentumsverhältnisse.
(2) Zu den Verkehrsflächen gehören insbesondere Straßen, Fahrbahnen, Wege, Radwege, Gehwege, Bürgersteige, Plätze, Seiten-, Rand- und Sicherheitsstreifen, Böschungen, Rinnen und Gräben, Brücken, Unterführungen, Treppen und Rampen vor der Straßenfront der Häuser, soweit sie nicht eingefriedet sind.

(3) Anlagen im Sinne dieser Verordnung sind ohne Rücksicht auf Eigentumsverhältnisse, insbesondere alle der Allgemeinheit zur Verfügung stehenden oder bestimmungsgemäß zugänglichen

a. Grün-, Erholungs-, Spiel- und Sportflächen, Schulhöfe, Waldungen, Gärten, Friedhöfe sowie die Ufer und Böschungen von Gewässern;

b. Ruhebänke, Toiletten, Spiel- und Sporteinrichtungen, Fernsprecheinrichtungen, Wetterschutzeinrichtungen und ähnliche Einrichtungen;

c. Denkmäler und unter Denkmalschutz stehende Baulichkeiten, Kunstgegenstände, Standbilder, Plastiken, Anschlagtafeln, Beleuchtungs-, Versorgungs-, Kanalisations-, Entwässerungs-, Katastrophenschutz- und Baustelleneinrichtungen sowie Verkehrsschilder, Hinweiszeichen und Lichtzeichenanlagen.



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Aries
Benutzerkonto wurde gelöscht



30.06.2008 ~ 18:13 Uhr ~ Aries schreibt:
RE: Öffentliches Verkehrsschild auf privatem Grund? Beitrag Kennung: 143361
gelesener Beitrag - ID 143361


vielen lieben dank!!! smile ich werde mich morgen mal bei der behörde erkundigen. aber egal was kommt, eine hecke muss ums grundstück, denn es laufen zu viele fremde einfach einher... wenn das schild dann irgendwann zugewachsen ist, naja, was solls...
lg und eine schöne woche, aries



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