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Adeodatus Benutzerkonto wurde gelöscht
30.06.2008 ~ 18:07 Uhr ~ Adeodatus schreibt:
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RE: Öffentliches Verkehrsschild auf privatem Grund? |
Beitrag Kennung: 143360
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Jedes Verkehrsschild muss behördlich angeordnet sein, soll heißen die zuständige Behörde muss geprüft haben ob das Schild notwendig ist und dessen Aufstellung anordnen. Nun kann es sein das im öffentlichen Verkehrsraum nicht ausreichend Platz für das Schild war und es wurde eben darauf hin auf Deinem Grundstück aufgestellt. Aber ich vermute jetzt einmal das Du rein rechtlich keine Handhabe gegen das Schild hast.
Zur Sicherheit empfehle ich Dir einen Blick in die Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung die es in jeder Stadt geben sollte hier werden solche Fragen eigentlich beantwortet.
Hier einmal ein Auszug aus einer solchen Verordnung. Beachte hier den Passus ohne Rücksicht auf die Eigentumsverhältnisse.
§ 1
Begriffsbestimmungen
(1) Verkehrsflächen im Sinne dieser Verordnung sind alle dem öffentlichen Verkehr dienenden Flächen, ohne Rücksicht auf die Eigentumsverhältnisse.
(2) Zu den Verkehrsflächen gehören insbesondere Straßen, Fahrbahnen, Wege, Radwege, Gehwege, Bürgersteige, Plätze, Seiten-, Rand- und Sicherheitsstreifen, Böschungen, Rinnen und Gräben, Brücken, Unterführungen, Treppen und Rampen vor der Straßenfront der Häuser, soweit sie nicht eingefriedet sind.
(3) Anlagen im Sinne dieser Verordnung sind ohne Rücksicht auf Eigentumsverhältnisse, insbesondere alle der Allgemeinheit zur Verfügung stehenden oder bestimmungsgemäß zugänglichen
a. Grün-, Erholungs-, Spiel- und Sportflächen, Schulhöfe, Waldungen, Gärten, Friedhöfe sowie die Ufer und Böschungen von Gewässern;
b. Ruhebänke, Toiletten, Spiel- und Sporteinrichtungen, Fernsprecheinrichtungen, Wetterschutzeinrichtungen und ähnliche Einrichtungen;
c. Denkmäler und unter Denkmalschutz stehende Baulichkeiten, Kunstgegenstände, Standbilder, Plastiken, Anschlagtafeln, Beleuchtungs-, Versorgungs-, Kanalisations-, Entwässerungs-, Katastrophenschutz- und Baustelleneinrichtungen sowie Verkehrsschilder, Hinweiszeichen und Lichtzeichenanlagen.
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