online spielen
Forum-Thueringen, Diskussinsforum, OnlineSpiele und Veranstaltungskalender für Thüringen.
Portalstartseite des Forum Thüringen Forenübersicht des Forum Thüringen online spielen Kalender Galerie - aktuelle und historische Fotos aus Thüringen Registrierung Suche
.:. Vielen Dank an KiWi, Susi37, Nic67, Liesa44, Jumpa, HeMu, welche uns kürzlich finanziell unterstützt haben. .:.

 
+ Portal-Navigation +
Startseite
Forum
Spiele
Veranstaltungen
Galerie

Suche
Themen 24h / Neu / GL
Kalender

Anmelden
Registrieren

FT-Landkarte
RSS-Auswahl
mobile Ansicht

Regeln
Hilfe
Werbung

FT auf Telegram
FT auf Twitter
FT auf Facebook

Spenden für das Forum-Thüringen

Forum-Thueringen» Speziell» Arbeit, Rente & Soziales » Für alle Selbstständigen Hartz IV Empfänger » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Neues Thema erstellen
Zum Ende der Seite springen Für alle Selbstständigen Hartz IV Empfänger
~~ derzeit Werbefrei ~~
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
holgersheim   holgersheim ist männlich Zeige holgersheim auf Karte FT-Nutzer
1.252 geschriebene Beiträge
Wohnort: Gera



29.06.2006 ~ 11:10 Uhr ~ holgersheim schreibt:
images/avatars/avatar-64.gif im Forum Thüringen seit: 09.11.2002
163 erhaltene Danksagungen
Für alle Selbstständigen Hartz IV Empfänger Beitrag Kennung: 13810
gelesener Beitrag - ID 13810


Da ich Kleinselbstständige kenne die auf Hartz IV angewiesen sind und diese eventuell auch Leser des Forum sein könnten möchte ich auf dieses wichtige Urteil verweisen.

Der Existenzgründungszuschuss dient als zweckbestimmte Einnahme einem anderen Zweck als die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), so dass er gem. § 11 Abs. 3 Nr. 1 a SGB II als Einkommen nicht zu berücksichtigen ist.
L 3 B 233/05 AS-ER LSG Sachsen vom 10.01.2006

Auszug aus dem Urteil:
Zitat:

Die Bg. haben aber einen Anspruch darauf, dass der der Bg. zu 1) gewährte Existenzgrün-dungszuschuss nach § 421 Abs. 1 SGB III nicht als Einkommen berücksichtigt wird. Der Existenzgründungszuschuss dient als zweckbestimmte Einnahme einem anderen Zweck als die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), so dass er gem. § 11 Abs. 3 Nr. 1 a SGB II als Einkommen nicht zu berücksichtigen ist. Durch die Gewährung des Existenzgründungszuschusses wird die Lage der Empfängerin nicht so günstig beein-flusst, dass daneben Leistungen nach dem SGB II nicht gerechtfertigt wären.

Der Existenzgründungszuschuss dient anderen Zwecken als der Sicherung des Lebensun-terhaltes wie die Leistungen des Alg II und darf somit bei der Bedarfsberechnung zu Las-ten der Bg. nicht berücksichtigt werden. Nach dem SGB III haben Arbeitnehmer, welche eine bestehende Arbeitslosigkeit durch Aufnahme einer hauptberuflichen selbstständigen Tätigkeit beenden und in einem engen zeitlichen Zusammenhang Entgeltersatzleistungen nach § 116 SGB III bezogen haben, entweder einen Anspruch auf Überbrückungsgeld gem. § 57 SGB III oder auf einen Exis-tenzgründungszuschuss gem. § 421 Abs. 1 SGB III.





Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Zum Ende der Seite springen Zum Anfang der Seite springen
Baumstruktur | Brettstruktur
Neues Thema erstellen
Forum-Thueringen» Speziell» Arbeit, Rente & Soziales » Für alle Selbstständigen Hartz IV Empfänger

Forum-Thüringen | Gera-Forum | mau-photo | ML.Photographie | xx3x.de

Die Betreiber des Forum Thüringen übernehmen keine Verantwortung für die Aussagen von Dritten.
Ein Beitrag gibt lediglich die Ansicht und Meinung des jeweiligen Nutzers wieder, die sich nicht mit der Meinung des Internetseitenbetreibers decken muss.
Lesen Sie hierzu auch vor Nutzung dieser Webseite unsere AGB. Wir sehen uns als politisch und konfessionell neutrale Diskussions- und Spieleplattform, nicht nur für Thüringer.

Impressum | Datenschutz | Bannerauswahl und Werbemittel | Suche | RSS-Auswahl | Archive | Sitemap
   RSS |» Beiträge | » Themen | » Gera | » Fun | » Spiel © Forum Thüringen