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Tom
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FT-Nutzer
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Wohnort: Skatstadt
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25.04.2008 ~ 19:11 Uhr ~ Tom schreibt:
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im Forum Thüringen seit: 26.10.2006
24 erhaltene Danksagungen
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Lärm: Bitte Ruhe – auch in der Wohnung |
Beitrag Kennung: 130287
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Handyklingeln, Presslufthammer, Motorengeknatter: Ein konstanter Lärmpegel begleitet uns ständig und überall – ob auf der Straße, am Bahnhof, im Kaufhaus, aber auch in der Wohnung. Zu Hause fühlt sich jeder dritte Deutsche durch Lärm gestört, wie der Deutsche Mieterbund meldet.
Studien zeigen: Ab einem Schalldruckpegel von 65 bis 75 Dezibel (Abkürzung: db) wirkt Lärm als Stressfaktor, ab 80 bis 85 Dezibel wird es für das Gehör gefährlich. Auf Dauer kann Lärm die Konzentrationsfähigkeit und den Schlafrhythmus stören, außerdem Tinnitus und Herz-Kreislaufbeschwerden auslösen.
Ihr Recht: Lärmschutz
Wo fängt die Lärmbelästigung an? Welche Geräusche müssen die Nachbarn hinnehmen? Niemand kann Wohnung, Balkon, Terrasse oder Garten völlig geräuschlos nutzen. Besonders geschützt ist aber die »Nachtruhe«, das heißt die Zeit zwischen 22 und 6 Uhr. In den Immissionsschutzgesetzen der Bundesländer heißt das: Keine Hausmusik mehr und die Lautstärkeregler etwa für Fernseher und Radio zurückdrehen.
Von Montag bis Sonnabend gilt außerdem Ruhe für motorbetriebene Geräte. Heckenscheren, Rasenmäher usw. müssen vor 9 Uhr, zwischen 13 und 15 Uhr und nach 20 Uhr ausbleiben. Müllcontainer und Abfallsammelbehälter dürfen zwischen 20 und 7 Uhr nicht benutzt werden. An Sonn- und Feiertagen sind geräuschvolle Bau- und Gartenarbeiten wie Vertikutieren oder Rasenmähen generell verboten. Allerdings ist auch außerhalb der allgemeinen Ruhezeiten oder der Nachtruhe rücksichtsloses Lärmen immer verboten (§ 117 Ordnungswidrigkeitengesetz).
Zimmerlautstärke: Was heißt das überhaupt?
»Zimmerlautstärke« einzuhalten heißt, dass außerhalb der Wohnung zum Beispiel Hausmusik oder Fernsehgeräusche nicht mehr oder zumindest kaum noch zu hören sein dürfen. Nach einem Urteil des Landgerichts Hamburg (317 T 48/95) bedeutet Zimmerlautstärke aber nicht, dass überhaupt keine Geräusche zum Nachbarn dringen. Erst wenn die Lautstärke über das hinausgeht, was unter Einbeziehung der baulichen Verhältnisse nicht mehr als normales Wohngeräusch in die Nachbarwohnung dringt, wird das Maß der Zimmerlautstärke überschritten.
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