.:. Vielen Dank an KiWi, Susi37, Nic67, Liesa44,
Jumpa, HeMu, welche uns kürzlich finanziell unterstützt haben. .:.
|
+ Portal-Navigation + |
|
|
|
|
|
Tom
|
FT-Nutzer
3.694 geschriebene Beiträge
|
|
Wohnort: Skatstadt
|
25.04.2008 ~ 19:03 Uhr ~ Tom schreibt:
|
|
|
|
im Forum Thüringen seit: 26.10.2006
24 erhaltene Danksagungen
|
|
|
Medikamente: Zuzahlungspflicht trotz Hartz IV |
Beitrag Kennung: 130284
|
|
|
|
Hartz-IV-Empfänger müssen die Zuzahlung zu Medikamenten generell selbst tragen. Das Bundessozialgericht in Kassel Richter erklärte am Dienstag eine gewisse Beteiligung der Bezieher von Arbeitslosengeld II an ihren Arzneikosten für zumutbar. Durch eine Zuzahlung von 3,45 Euro im Monat werde das Existenzminimum nicht unterschritten. Die gegenwärtige Regelung widerspreche auch nicht der vom Grundgesetz garantierten Menschenwürde oder dem Gleichheitsgrundsatz (Az: B 1 KR 10/07 R).
Geklagt hatte ein Mann aus Rheinland-Pfalz, der monatlich 345 Euro Arbeitslosengeld II erhalten hatte. Zusätzlich wurde ihm noch Geld für Miete und Heizung überwiesen. Der 52-Jährige ist chronisch krank und kostenlos krankenversichert, hatte aber 41,40 Euro im Jahr für Arzneien zuzahlen sollen. Das betrachtete er als unzumutbar, weil ihm dann weniger als das Existenzminimum verbleibe. Sein Recht auf Menschenwürde und auf körperliche Unversehrtheit sei verletzt.
Diese Argumente ließen die Bundesrichter nicht gelten. »Das Arbeitslosengeld II liegt über ...
quelle & weiter lesen
|
|
|
|
|
|
|
|
| |
| |
|