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RE: Probleme mit Rapidshare beim downloaden |
Beitrag Kennung: 116666
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Du wirst doch nichts Illegales tun oder. RS wird von der Contentmafia überwacht, deine IP gespeichert also sehr dünnes Eis.
Zitat: |
Neben zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen des Urhebers (Musikindustrie) ist das Anbieten von Up- und Downloads auch strafbar (§ 106 Urhebergesetz) und wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet. Für findige Insider stellt sich nun die Frage, ob auch der Download von urheberrechtlich geschütztem Material illegal und damit strafbar ist. Auch das ist im neuen Urheberrecht eindeutig geregelt. Derjenige, der einen Film oder eine CD aus dem Internet herunter lädt, stellt auf jeden Fall eine Vervielfältigung her und greift somit in das geschützte Vervielfältigungsrecht des Urhebers ein (§ 16 Urhebergesetz). Hierzu zählt insbesondere auch das zwangsläufige Speichern der Datei auf der Festplatte sowie das spätere Brennen auf CD oder DVD.(Anwalt.de) |
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