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RE: Meinungsfreiheit im Internet - Hass und Hetze im Netz |
Beitrag Kennung: 1016420
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Reiner Engel hat am 30. Januar 2021 um 17:17 Uhr folgendes geschrieben: Das ist so schäbig. ... |
Mein liebes Engelchen, weißte was schäbig ist? Euer ständiges zwischen verschieden Accounts hin und her springen, um hier eine rote Meinungsmehrheit vor zu gaukeln.
Zum Thema:
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timabg hat folgendes geschrieben: AfD - Nasen ... AfD in ihrer vollen Abartigen Gestalt! ... AfD-Heinis ... |
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gastli hat folgendes geschrieben: Sie sind durch und durch ekelhAfD! ... der AfD.Nachtischlampe Storch: ... die Pisser von der AfD ... Das ist der Bernd-Landolf Höckler-Ladig nicht wert. ... diese Drecksäcke |
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Käptn Blaubär hat folgendes geschrieben: Schwurbler, Reisbürger, Volkspfosten, Schwerdenker QOnan-ierer Wendler-er, Hildmann-Jünger, AfD-Wichser ... Gossen-Proll Brandner ... "Blauer Mut" = "Der Stürmer" 2020 reloaded = brauner Dünnschiss. AfD-Heini Frank ... |
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holgersheim hat folgendes geschrieben: die balubraunen Flachzangen ... |
Solche "Äußerungen" sind Hetze, denn sie erfüllen genau den unter erwähnten Straftatbestand!
SGB § 130
Volksverhetzung
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. ... gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
https://dejure.org/gesetze/StGB/130.html
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