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Forum-Thueringen» Politik» Europapolitik » Kosovo-Krieg 1999: Der Massenmord von NATO, SPD und GRÜNEN » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Kosovo-Krieg 1999: Der Massenmord von NATO, SPD und GRÜNEN
Beiträge zu diesem Thema Autor Datum
 Kosovo-Krieg 1999: Der Massenmord von NATO, SPD und GRÜNEN gastli 11.04.2019 17:06
 RE: Kosovo-Krieg 1999: Der Massenmord von NATO, SPD und GRÜNEN Meta 12.04.2019 06:33

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Autor
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gastli   Zeige gastli auf Karte FT-Nutzer
32.252 geschriebene Beiträge
Wohnort: terrigenus



11.04.2019 ~ 17:06 Uhr ~ gastli schreibt:
images/avatars/avatar-2026.jpg im Forum Thüringen seit: 03.12.2005
2268 erhaltene Danksagungen
Kosovo-Krieg 1999: Der Massenmord von NATO, SPD und GRÜNEN Beitrag Kennung: 948196
gelesener Beitrag - ID 948196


Es war der erste imperialistische Angriffskrieg nach Ende des II.WK, an dem diese BRD direkt als Aggressor beteiligt war.

Es war ein völkerrechtswidriger Angriffskrieg.

JW hat dazu einen geschichtlichen Rückblick mit umfassendne Informationen veröffentlicht.

Countdown zum Krieg
https://www.jungewelt.de/artikel/351220.20-jahre-nato-krieg-der-krieg-beginnt.html

Kalkulierter Bruch. Chronik eines Überfalls (2), 16.3.1999
https://www.jungewelt.de/artikel/351108.jugoslawienkrieg-kalkulierter-bruch-chronik-eines-%C3%BCberfalls-2-16-3-1999.html

Horrorbilder aus Racak
https://www.jungewelt.de/artikel/351175.jugoslawienkrieg-horrorbilder-aus-racak.html

»Dieser Angriff wird kommen«: Chronik eines Überfalls (4), 20.3.1999
https://www.jungewelt.de/artikel/351441.jugoslawienkrieg-dieser-angriff-wird-kommen-chronik-eines-%C3%BCberfalls-4-20-3-1999.html

Ende der Souveränität
https://www.jungewelt.de/artikel/351569.jugoslawienkrieg-ende-der-souver%C3%A4nit%C3%A4t.html

Der Krieg beginnt
https://www.jungewelt.de/artikel/351220.20-jahre-nato-krieg-der-krieg-beginnt.html

Deutschland macht mit. Chronik eines Überfalls (Teil 7)
https://www.jungewelt.de/artikel/351638.jugoslawienkrieg-deutschland-macht-mit-chronik-eines-%C3%BCberfalls-teil-7-25-3-1999.html

Ein Grüner schämt sich
https://www.jungewelt.de/artikel/351747.jugoslawienkrieg-ein-gr%C3%BCner-sch%C3%A4mt-sich.html

Wir sagen nein
https://www.jungewelt.de/artikel/351816.jugoslawienkrieg-chronik-eines-%C3%BCberfalls-teil-9-27-3-1999-wir-sagen-nein.html

Serbien wehrt sich
https://www.jungewelt.de/artikel/351956.jugoslawienkrieg-serbien-wehrt-sich.html

Medien auf Linie
https://www.jungewelt.de/artikel/352033.jugoslawienkrieg-medien-auf-linie.html

NATO weitet Angriffe aus
https://www.jungewelt.de/artikel/352101.jugoslawienkrieg-nato-weitet-angriffe-aus.html

Keine Feuerpause über Ostern
https://www.jungewelt.de/artikel/352272.jugoslawienkrieg-keine-feuerpause-%C3%BCber-ostern.html

Mit Bomben und Granaten
https://www.jungewelt.de/loginFailed.php?ref=/artikel/352347.jugoslawienkrieg-mit-bomben-und-granaten.html

Friedensbewegung meldet sich zurück
https://www.jungewelt.de/artikel/352491.jugoslawienkrieg-friedensbewegung-meldet-sich-zur%C3%BCck.html

Kuba zeigt Solidarität
https://www.jungewelt.de/artikel/352561.jugoslawienkrieg-kuba-zeigt-solidarit%C3%A4t.html

Eskalation des Verbrechens
https://www.jungewelt.de/artikel/352618.jugoslawienkrieg-eskalation-des-verbrechens.html



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14.340 geschriebene Beiträge
Wohnort: Gera



12.04.2019 ~ 06:33 Uhr ~ Meta schreibt:
im Forum Thüringen seit: 16.09.2011
1219 erhaltene Danksagungen
RE: Kosovo-Krieg 1999: Der Massenmord von NATO, SPD und GRÜNEN Beitrag Kennung: 948256
gelesener Beitrag - ID 948256


Aus dem GG zitiert:
Zitat:

Art 26
(1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.

(2) Zur Kriegführung bestimmte Waffen dürfen nur mit Genehmigung der Bundesregierung hergestellt, befördert und in Verkehr gebracht werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

Art 73
(1) Der Bund hat die ausschließliche Gesetzgebung über:
1. die auswärtigen Angelegenheiten sowie die Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung;
2. die Staatsangehörigkeit im Bunde;
3. die Freizügigkeit, das Paßwesen, das Melde- und Ausweiswesen, die Ein- und Auswanderung und die Auslieferung;
#
ff
9. die Kriegsschäden und die Wiedergutmachung;
10. die Kriegsgräber und Gräber anderer Opfer des Krieges und Opfer von Gewaltherrschaft;
#
ff
13. die Versorgung der Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen und die Fürsorge für die ehemaligen Kriegsgefangenen;

Art 96
(1) Der Bund kann für Angelegenheiten des gewerblichen Rechtsschutzes ein Bundesgericht errichten.
#
ff
(5) Für Strafverfahren auf den folgenden Gebieten kann ein Bundesgesetz mit Zustimmung des Bundesrates
vorsehen, dass Gerichte der Länder Gerichtsbarkeit des Bundes ausüben:
1. Völkermord;
2. völkerstrafrechtliche Verbrechen gegen die Menschlichkeit;
3. Kriegsverbrechen;
4. andere Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören (Artikel 26 Abs. 1);
5. Staatsschutz.
#
ff
Art 120
(1) Der Bund trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten und die sonstigen inneren und äußeren Kriegsfolgelasten nach näherer Bestimmung von Bundesgesetzen. Soweit diese Kriegsfolgelasten bis zum 1. Oktober 1969 durch Bundesgesetze geregelt worden sind, tragen Bund und Länder im Verhältnis zueinander die Aufwendungen nach Maßgabe dieser Bundesgesetze.
{hier werden die ostdeutschen Bundesländer zum 2 ten mal zur Kasse gebeten, denn sie hatten ihre Schulden schon vor 1960 vollkommen beglichen.}
#
ff
Art 135a
(1) Durch die in Artikel 134 Abs. 4 und Artikel 135 Abs. 5 vorbehaltene Gesetzgebung des Bundes kann auch bestimmt werden, daß nicht oder nicht in voller Höhe zu erfüllen sind
1. Verbindlichkeiten des Reiches sowie Verbindlichkeiten des ehemaligen Landes Preußen und sonstiger nicht mehr bestehender Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts,
2. Verbindlichkeiten des Bundes oder anderer Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, welche mit dem Übergang von Vermögenswerten nach Artikel 89, 90, 134 und 135 im Zusammenhang stehen, und Verbindlichkeiten dieser Rechtsträger, die auf Maßnahmen der in Nummer 1 bezeichneten Rechtsträger beruhen,
3. Verbindlichkeiten der Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände), die aus Maßnahmen entstanden sind, welche diese Rechtsträger vor dem 1. August 1945 zur Durchführung von Anordnungen der Besatzungsmächte oder zur Beseitigung eines kriegsbedingten Notstandes im Rahmen dem Reich obliegender oder vom Reich übertragener Verwaltungsaufgaben getroffen haben.

(2) Absatz 1 findet entsprechende Anwendung auf Verbindlichkeiten der Deutschen Demokratischen Republik oder ihrer Rechtsträger sowie auf Verbindlichkeiten des Bundes oder anderer Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, die mit dem Übergang von Vermögenswerten der Deutschen Demokratischen Republik auf
Bund, Länder und Gemeinden im Zusammenhang stehen, und auf Verbindlichkeiten, die auf Maßnahmen der Deutschen Demokratischen Republik oder ihrer Rechtsträger beruhen.


Betrachtet man diese Regelungen so fragt man sich: Wird das GG diesbezüglich ordnungsgemäß angewendet?

Deutschland = Rechtsstaat oder Bananenrepublik ?
Der neue deutsche Faschismus



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