|
RE: Behinderung führt doch nicht zum "Aus" |
Beitrag Kennung: 978573
|
|
|
|
Zitat: |
timabg hat am 25. Februar 2020 um 21:20 Uhr folgendes geschrieben:
Diese Frage stellt sich nicht!
Gleichheit und das große Ziel der Inklusion sind leider längst nicht erreicht!
Oft ist zwar der öffentliche Anschein gewahrt aber dort wo das Auge der Öfentlichkeit kaum hinfällt hat man sehr sehr Oft zu kämpfen vorwärts zu kommen! |
Ein klein wenig Aktivität seitens des Wählers halte ich an dieser Stelle trotz aller Bemühungen um Inklusion geboten.
Hier in Gera ist mir in der Erinnerung, dass für jedes Wahllokal ausgewiesen war, ob dieses barrierefrei zu erreichen ist. Wer auf einen Rollstuhl oder Rollator angewiesen ist, hatte die Möglichkeit, beim Wahlleiter zu beantragen, in einem anderen, barrierefreien Wahllokal die Stimme ohne derartige Umstände abzugeben. Ich glaube, mich zu erinnern, dass dies auch auf der Wahlbenachrichtigung so drauf stand.
Ich kann mir gut vorstellen, dass Hamburg es ähnlich handhabt. Dann hätte der Wähler in der Tat, anders als bei der Briefwahl, seine Entscheidung für eine Partei bis zum letzten Moment am Sonntag hinauszögern können - ein gutes Recht aller Wähler!
Von sich aus kann der Wahlleiter das nicht organisieren, denn aus guten Datenschutzgründen liegen ihm keine Gesundheitsdaten der Wähler vor. Diese kleine Eigenaktivität des bewegungsmäßig eingeschränkten Wählers zum Wechsel des Wahllokales darf man schon verlangen.
Pfiffikus,
der sich sehr sicher ist, dass auch Hamburg barrierefreie Wahllokale anbieten konnte, wenn das zuvor organisiert worden wäre
|
|
|
|
|
|
|