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Regelleistung nach EVS 2013 soll erst zum 1.1.2017 wirksam werden
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gastli
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FT-Nutzer
32.251 geschriebene Beiträge
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Wohnort: terrigenus
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26.12.2015 ~ 09:35 Uhr ~ gastli schreibt:
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im Forum Thüringen seit: 03.12.2005
2268 erhaltene Danksagungen
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Regelleistung nach EVS 2013 soll erst zum 1.1.2017 wirksam werden |
Beitrag Kennung: 804018
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Das geht aus einem auf der WDR-Homepage veröffentlichten Artikel hervor:
Hartz IV, Weihnachten und eine vertagte Erhöhung
2018 findet dann – wie alle fünf Jahre – die neue EVS statt.
Die neue perverse Politik lautet also, die neueste EVS erst dann anzuwenden, wenn bereits die allerneueste erhoben wird, so dass von den fünf Jahren bereits vier abgelaufen sind.
So wird die Erhöhung der Regelleistung um eine ganze EVS später verwirklicht.
Damit sind in Zukunft auch ablehnende Entscheidungen des Bundesverfassungsgericht zur Regelleistung egal, weil es aktuell immer einen Grund gibt, gegen die Regelleistung zu klagen.
Und immer dran denken: wenn alle Hartz IV-Empfängerinnen und -empfänger wegen der Regelleistung klagen, dann bricht die Sozialgerichtsbarkeit zusammen und die Politik wird schnell zur Abhilfe gezwungen.
Auf, auf denn!
Ein Musterwiderspruch kann hier heruntergeladen werden!
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