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gastli
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FT-Nutzer
32.252 geschriebene Beiträge
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Wohnort: terrigenus
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05.02.2015 ~ 08:55 Uhr ~ gastli schreibt:
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im Forum Thüringen seit: 03.12.2005
2268 erhaltene Danksagungen
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Wegen Blaulicht-Einsatz - Notarzt vor Gericht |
Beitrag Kennung: 747041
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Setzt euch mal kurz stabil hin, kaut erst mal auf und schluckt runter.
Für die Meldung hier ist das nötig.
Wegen Blaulicht-Einsatz - Notarzt vor Gericht
Ein Notarzt rettet ein erstickendes Kind mit Blaulicht, Martinshorn und allen anderen Leuchtmöglichkeiten am Auto, kriegt dafür eine Anzeige wegen Nötigung im Straßenverkehr.
Na und, wird jetzt jeder noch halbwegs normale Mensch denken, die zuständigen Behörden werden den Anzeige-Einreicher ausgelacht haben.
Der Mann ist ein Held, der hat ein Kind gerettet, und genau dafür sind Blaulicht und Martinshorn ja da.
Damit der Notarztwagen sich freie Fahrt verschaffen kann.
Es geht hier immerhin um ein Menschenleben!
Tatsächlich passierte das hier:
Zitat: |
Der Notarzt erhält im Januar 2015 einen Strafbefehl. Er soll 4.500 Euro bezahlen und für sechs Monate seinen Führerschein abgeben. Laut Strafbefehl hat Hatz zwei entgegenkommende Fahrzeuge zum scharfen Abbremsen und Ausweichen aufs Bankett genötigt. Das sei als Straßenverkehrsgefährdung eingestuft worden, sagt die Staatsanwaltschaft in Ingolstadt. |
[Quelle: wie oben]
Unfassbar!!!!
Der Notarzt fährt übrigens seit 23 Jahren den Rettungswagen unfallfrei.
Notarzt Dr. Hatz fährt unterdessen weiter seine Einsätze.
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