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Sicher wird alles Einkommen des mannes gegengerechnet. Auch das Kindergeld wird komplett dem Kind vom Bedarf abgezogen.
Zitat: |
Regelleistung Partnerschaften: 622,00€
Regelleistung 1 Kind ab 14: 276,00€
Regelleistungen: 898,00€
Miete: 300,00€
Nebenkosten: 110,00€
Heizkosten: 50,00€
abzgl. Warmwasserbereitung: -9,00€
Kosten für Unterkunft und Heizung*: 451,00€
Bedarf: 1.349,00€
Nettoeinkommen Ihres Partners aus Erwerbstätigkeit: 697,00€
Kindergeld: 154,00€
zu berücksichtigendes Einkommen: -851,00€
Arbeitslosengeld-II und Sozialgeld (gerundet): 498,00€ |
Entsprechend ALG II-Rechner bekommt die Familie entsprechend der Gesetzeslage zusätzlich zum ALG I des Mannes 498,00 € für die Partnerin inklusive anteiliger Wohnkosten. Hierbei habe ich den Höchstsatz von 450,- Euro für eine Dreizimmerwohnung angesetzt.
Bedeutet nach Abzug der Miete rund 750,- Euro für die Familie im Monat zur Bestreitung aller weiteren Kosten (Nahrung, Strom, Kleidung, Möbel, Warmwasserbereitung, Telefon, Versicherung, Mobilität, Gesundheitskosten, Altersvorsorge, ......).
An alle Plappertaschen die nicht von ALG II betroffen sind, die aber so unheimlich Bescheid wissen hier noch mal der Rat von Dieter Nuhr: „Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fresse halten“
Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von gastli: 23.03.2007 13:40.
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