|
|
|
|
Zitat: |
Original von gastli
Ich kenne hier in Gera Leute die haben "wertloses Ackerland" geerbt. ... Den Acker konnten sie nicht verkaufen, da kein Käufer zu finden war.
Als es dann um Hartz IV ging war der Acker wieder ca. 14.000 Euro wert und das Spielbegann von vorn. |
Hier kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, dass es nicht möglich gewesen sein sollte, dieses "wertlose Ackerland" zu veräussern. Der Begriff "Wertlos" sollte wohl eher heissen, dass man davon nicht reich werden kann?
In Person der Nachbarn, die die eigene Fläche um dieses neue Land erweitern und damit effektiver bewirtschaften können, sollte sich schon ein Abnehmer für einen symbolischn Euro bzw. für ein Geschenk finden lassen. Auch die dort ansässigen Agrargenossenschaften wären wahrscheinlich dankbar für ein Geschenk gewesen. Die zweite Bewertung am Beginn von Hartz IV hätte also sicherlich nicht sein müssen.
Der Artikel im Erwerbslosenforum enthält eine falsche Formulierung, die aber ganz wesentlich ist:
Zitat: |
weil plötzlich sein Miteigentumsanteil an einer selbst genutzten Immobilie nicht mehr akzeptiert wird |
Es handelt sich nicht um eine selbst genutzte Immobilie, sondern um eine teilweise selbst genutzte Immobilie.
Es gibt wohl eine Regelung, nach der eine selbst genutzte Immobilie nicht verwertet werden muss, um für Hartz IV berechtigt zu sein. Diese ist für Leute gedacht, die ein Einfamilienhaus bzw. eine Doppelhaushälfte oder eine Eigentumswohnung besitzen, die sie selbst bewohnen. Und es ist auch gut und richtig so, dass diese Leute vor einem Verwertungszwang geschützt werden.
Der Autor im Erwerbslosenforum ist da mit mir einer Meinung:
Zitat: |
Ausdrücklich hat der Gesetzgeber gewollt, dass selbst genutztes Eigentum unter einem besonderen Schutz steht und die Eigentümer nicht ihr Wohneigentum verkaufen müssen. |
Dieser Demagoge verschweigt aber:
Zitat: |
Original von holgersheim
Der Arbeitslose sei nämlich Miteigentümer eines Hauses mit neun Mietwohnungen und einem Ladenlokal. Das Haus, das ihm zur Hälfte gehöre, habe einen Wert von 385 000 Euro. |
Der Jürgen Hoffmann hätte inzwischen genügend Zeit gehabt, seinen Besitz zu ordnen. An eine Wertlosigkeit der Immobilie kann ich ba nicht so recht glauben, auch wenn der ausgewiesene Wert bei einem aus Not veranlassten Verkauf wahrscheinlich nicht indieser Höhe zu erzielen wäre. Ein Eigentumsanteil lässt sich in der Tat kaum veräussern, ausser an den Miteigentümer, dem die andere Hälfte gehört. Herr Hoffmann hätte ihm seine Hälfte verkaufen können. Gastli wies bereits auf die nicht mehr gegebene Kreditwürdigkeit von Herrn Hoffmann hin. Der Miteigentümer könnte aber sehr wohl einen Kredit aufnehmen. Ausserdem bietet sich in dem hier geschilderten Fall geradezu an, die von Herrn Hoffmann genutzte Wohnung als Eigentumswohnung herauszulösen und ihm als Teil des Kaufpreises zuteil werden zu lassen. Für den Miteigentümer wäre der Deal in jedem Falle lukrativ, denn Herr Hoffmann muss in seiner Not wahrscheinlich unter Wert verkaufen. Aber selbst, wenn er ausser der Eigentumswohnung den Rest verschenkt hätte, wäre es auch für ihn lukratv gewesen. Denn dann stünde ihm ja Hartz IV und damit die Krankenversicherung und eine Medikaente zu.
Es handelt sich nach den hier im Forum veröffentlichten Informationen wohl eher um einen Missbrauchsfall, der mit Hilfe der Öffentlichkeit durchgesetzt werden soll. Und diese Fälle schaden dem Ansehen derjenigen, denen Hartz IV echt zusteht.
Zitat: |
Original von spidy
Darum geht es doch auch nicht sondern das ihm zustehendes Geld nicht ausgezahlt wird, so verstehe ich diesen Text. |
Irrtum. Bei jemandem, der eine Immobilie besitzt, die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung abwirft, würde ich nicht so schnell von Geld sprechen, das ihm zusteht.
OK, das hast du geschrieben, bevor Holgersheim die Ergänzung gepostet hat.
|
|
|
|
|
|
|