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Streit vor Gericht: Alt-Bieblach als Wohngebiet oder Glücksspiel-Paradies
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Adeodatus Benutzerkonto wurde gelöscht
08.03.2013 ~ 14:41 Uhr ~ Adeodatus schreibt:
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Streit vor Gericht: Alt-Bieblach als Wohngebiet oder Glücksspiel-Paradies |
Beitrag Kennung: 615657
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Zitat: |
Investor und Stadt Gera streiten vor Gericht, ob die Spielothek an der Grünen Mulde erweitert werden darf oder nicht
Gera. Seit drei Jahren schwelt der Streit zwischen der Stadt Gera und einem Investor, der die Spielothek an der Grünen Mulde in Alt-Bieblach um zwei Räume erweitern will. Die Bauvoranfrage des Unternehmens aus dem Jahr 2010 hatte die Stadt abgelehnt. Darauf hin legte das Unternehmen Widerspruch ein. Dann landete der Baurechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht Gera.
Das hatte gestern einen Vor-Ort-Termin mit den Streitparteien an der Grünen Mulde angesetzt. Zu klären war die Frage: Ist eine Spielothek, die sich auf etwa 400 Quadratmeter mit etwa 30 Geldspielautomaten erweitern will, für Alt-Bieblach angemessen oder nicht. Aus Sicht der Stadt nicht. Denn die bereits existierende Spielothek sei bereits 150 Quadratmeter groß und damit eigentlich schon zu groß für Alt-Bieblach, das ein Wohngebiet sei. Die beabsichtigte Erweiterung um die Nachbar-Gewerbeeinheiten mit Flächen von 120 und 130 Quadratmetern sei für ein Kerngebiet oder ein Industriegebiet zulässig, nicht aber für ein Wohnviertel.
Das sah der Rechtsvertreter des Investors naturgemäß anders. Rechtsanwalt Frank Repschläger war am Morgen mit dem Flugzeug bis Leipzig und dann weiter nach Gera extra aus Köln nach Alt-Bieblach gereist. Mit Blick von der Grünen Mulde ins Umfeld wollte er kein Wohngebiet ausmachen können. "Das ist bestenfalls eine Gemengelage", beschrieb er seine Perspektive. Im Blick hatte er den Netto Markt und unterhalb des Parkgeländes den Rewe Markt, die den Parkplätzen nach zu urteilen keinesfalls nur Nahversorger seien. Also könne es sich bei Alt-Bieblach nicht um ein reines Wohngebiet handeln, schlussfolgerte er. Und die Handelsgebäude seien beispielgebend, dass auch anderes Gewerbe im Gebiet ansässig sein könnte eben auch eine große Spielothek. Verwaltungsrichterin Ute Jung wies ins Umfeld und auf die drei- bis viergeschossigen Wohnblöcke gegenüber den Supermärkten. Lediglich ein kleines Kosmetikstudio in einem Erdgeschoss konnte sie als weiteres, aber nicht störendes Gewerbe ausmachen. Aus ihrer Sicht sei Alt-Bieblach sehr wohl ein Wohngebiet, seien die Supermärkte zur Nahversorgung da. Sie würden die "Tante-Emma-Läden" von einst ersetzen.
4000 Menschen leben in Alt-Bieblach. Die Läden würden schließen, wenn der Betrieb in einer Spielothek erst so richtig losgeht, argumentierte der Justiziar aus dem Rathaus. Die Entscheidung, ob das Spielparadies sich erweitern darf oder nicht, liegt nun beim Verwaltungsgericht. Das Urteil will Richterin Jung den Streitparteien schriftlich zuschicken.
Quelle: Angelika Munteanu / 08.03.13 / OTZ |
Wenn es nach mir ginge gäbe es dieses Spielcasino gar nicht und somit die Frage nach einer Erweiterung auch nicht. Aber der Anwalt des sogenannten Investors ist schon ein echter Spaßvogel, zu seiner Aussage "Mit Blick von der Grünen Mulde ins Umfeld wollte er kein Wohngebiet ausmachen können. "Das ist bestenfalls eine Gemengelage", beschrieb er seine Perspektive." viel mir ein das auch ein blindes Huhn manchmal ein,(en) Korn findet (trinkt). Der Bieblacher Hang ist ja nicht nur ein Wohngebiet sondern ein Flächendenkmal also, gehört die Genehmigung zur Erweiterung wie von der Stadt richtig erkannt abgelehnt.
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