|
RE: Zum Verbot des EU-Vertrags durch das Bundesverfassungsgericht |
Beitrag Kennung: 119849
|
|
|
|
Ein Brief von Gert Flegelskamp an die Bundestagsabgeordneten.
Zitat: |
An alle
Abgeordneten des Deutschen Bundestages
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich glaube, viele von Ihnen sind süchtig. Bevor Sie nun aus der Haut fahren, ich meine nicht süchtig nach irgendwelchen Drogen, sondern süchtig in Bezug auf die EU. Warum sich bei mir und vielen Menschen in diesem Land dieser Verdacht eingestellt hat, werden die nachfolgenden Zeilen, so hoffe ich, erhellen.
Bis spätestens Mai soll der EU-Vertrag von Ihnen ratifiziert werden. Zwar stehen da noch einige kleinere Bedenken an, aber Frau Merkel wird alles mobilisieren, diesen unglaublichen Akt zeitgerecht durchzuziehen. Bedenken aus der Bevölkerung, und die gibt es zuhauf, werden einfach weggewischt und mit süßen Worten über Demokratie, Größe und Freiheit als Unsinn abgetan. Auf der Seite der Kanzlerin fand ich einen erhellenden Satz, grau unterlegt:
Rechtlich ist der Vertrag von Lissabon eine Änderung des EU-Vertrags und des EG-Vertrags. Der EG-Vertrag erhält die Bezeichnung "Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union". Da es sich um internationale Verträge handelt, müssen sie vom Parlament ratifiziert werden. In diesem Fall ist eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat erforderlich, da mit dem Vertrag Hoheitsrechte an die Europäische Union abgegeben werden. Dies regeln die Artikel 23 und 79 des Grundgesetzes.
Im Gegensatz zur Kanzlerin habe ich die Aussage ein wenig eingerückt und den aus meiner Sicht wichtigsten Satz markiert. Eigentlich sollte man erwarten, dass sich bei jedem Abgeordneten die Haare, falls vorhanden, senkrecht stellen bei dieser Aussage. Es werden von einem Staatswesen, angeblich ein demokratischer Rechtsstaat, Hoheitsrechte an einen Wirtschaftsverband ohne demokratische Legitimation abgegeben. Im ersten Satz betont die Kanzlerin, dass die EU nur ein Wirtschaftsverband ist. Nein, nicht so offen wie ich, sondern durch die Blume. Was ist die EU denn nun eigentlich? Die Basis der EU waren die Montanunion, nach dem Schumann-Plan 1950 gegründet, 1952 die Gründung des EuGH und 1957 mit den römischen Verträgen die Gründung der EWG. Der Name sagt es schon: EWG "Europäische Wirtschaftsgemeinschaft."
Quelle hier weiter lesen
|
|
|
|
|
|
|
|