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Das ändert sich für Bürger, Arbeitgeber und Träger
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Mina
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FT-Nutzerin
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07.01.2009 ~ 21:45 Uhr ~ Mina schreibt:
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im Forum Thüringen seit: 27.11.2007
680 erhaltene Danksagungen
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Das ändert sich für Bürger, Arbeitgeber und Träger |
Beitrag Kennung: 203678
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Gesetzliche Änderungen ab 01. Januar 2009
Altenburg
Am 01.01.2009 tritt das Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente in Kraft. Damit werden die Förderinstrumente der Agenturen für Arbeit reduziert, vereinfacht und flexibilisiert.
Die wichtigsten Informationen für Bürger:
Es wird ein Vermittlungsbudget eingeführt. Daraus werden auf jeden Arbeitslosen individuell abgestimmte Leistungen gewährt, um Hindernisse im Zusammenhang mit der Arbeitsaufnahme zu beseitigen. Die Vermittlungsfachkräfte können mit den Leistungen aus dem Vermittlungsbudget noch individueller zugeschnittene Unterstützung geben und damit zielgerichteter helfen, um Arbeitslose schneller in Arbeit zu bringen. Der Leistungsrahmen geht deutlich über die bisherigen Regelungen, beispielsweise für Bewerbungs- und Reisekosten, hinaus. Neu ist der Rechtsanspruch auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses. Bei Jugendlichen wird dies künftig mit einer Berufsvorbereitungsmaßnahme und bei Erwachsenen mit einer beruflichen Weiterbildung kombiniert.
Die wichtigsten Informationen für Arbeitgeber:
Maßnahmen der Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei einem Arbeitgeber, analog der bisherigen betrieblichen Trainingsmaßnahmen, bleiben erhalten, auch wenn sich Name und Rechtsgrundlage ändern. Sie sind nunmehr auf maximal vier Wochen begrenzt. Wenig genutzte und bürokratische Förderinstrumente, wie der Einstellungszuschuss bei Neugründungen, der Einstellungszuschuss bei Vertretung (Job-Rotation) und die Beitragsbefreiung von der Arbeitslosenversicherung bei der Einstellung älterer Arbeitnehmer, entfallen. Ebenso werden Zuschüsse zu den Ausbildungsvergütungen, wenn Auszubildende während der Arbeitszeit an Unterstützungen (z.B. ausbildungsbegleitende Hilfen) teilnehmen, nicht mehr gewährt.
Die wichtigsten Informationen für Träger:
Der Rechtsanspruch für Erwachsene auf Nachholen des Hauptschulabschlusses wird durch die Agenturen für Arbeit immer in Kombination mit einer beruflichen Weiterbildung realisiert. Träger sollten rechtzeitig entsprechende Maßnahmen einrichten und zertifizieren lassen. Die neuen Maßnahmen zur „Aktivierung und Eingliederung“ (§ 46 SGB III) werden in Kürze ausgeschrieben. Die Ausschreibungen sind im Internetangebot der Bundesagentur für Arbeit abrufbar. Berufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen und Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen sind längerfristig vertraglich gebunden. Die Änderungen werden deshalb erst im Herbst 2009 bzw. im Herbst 2010 wirksam. Vergabeverfahren starten also erst später.
Das ändert sich in der Grundsicherung
(Arbeitslosengeld II)
Am 01.01.2009 tritt das Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente in Kraft. Über die Änderungen hinaus gibt es in der Grundsicherung (Ar-beitslosengeld II) einige Besonderheiten:
Die wichtigsten Informationen für Bürger:
Die so genannten Sonstigen weiteren Leistungen entfallen. Sie fließen ein in das Vermittlungsbudget, die Maßnahmen zur Aktivierung und Eingliederung sowie die Möglichkeiten der freien Förderung. Persönliche Ansprechpartner und Fallmanager können damit individuelle, auf den Bedarf des jeweiligen Menschen zugeschnittene Unterstützungs- und Förderleistungen gewähren.
Aus dem Vermittlungsbudget werden künftig individuelle Hilfen zum Wiedereinstieg in den Job gewährt. Darunter fallen zum Beispiel bekannte Leistungen wie Bewerbungs-, Reise- und Umzugskosten oder Ausgaben für die Beschaffung von Arbeitsbeklei-dung. Neu ist, dass beispielsweise Frisörbesuche oder ein neuer Anzug für das Vor-stellungsgespräch finanziert werden können, sofern dies für die Arbeitsaufnahme notwendig ist. Kosten für bestimmte Nachweise, beispielsweise ein Gesundheitspass, können künftig unbürokratischer übernommen werden. Existenzgründer können nunmehr neben dem Einstiegsgeld auch Darlehen und Zu-schüsse für die Beschaffung von Sachgütern erhalten.
Die wichtigsten Informationen für Träger:
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) für Arbeitslosengeld II-Bezieher gibt es nicht mehr. Gleichzeitig werden die Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante von der Versicherungspflicht zur Arbeitslosenversicherung befreit.
Sven Richter, Agentur für Arbeit Altenburg
Link dazu:http://www.abg-net.de/index.php?id=zeitgeschehen
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