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Falsches Parken kann in Gera teuer werden
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as65
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FTplus
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Wohnort: Gera
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20.01.2007 ~ 15:30 Uhr ~ as65 schreibt:
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im Forum Thüringen seit: 28.01.2006
176 erhaltene Danksagungen
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Falsches Parken kann in Gera teuer werden |
Beitrag Kennung: 37144
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Der Bereich der Kommunalen Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes der Stadt Gera hat im Jahr 2006 insgesamt 31 718 Verwarnungen an Parksünder ausgesprochen. Im Vergleich dazu waren es im Jahr 2005 insgesamt 37 721 Verwarnungen. Bußgeldbescheide mussten vergangenes Jahr in 3 842 Fällen erlassen werden. Die Parksünder zahlten in Sachen Buß- und Verwarngelder 2006 insgesamt 354.841 Euro ins Stadtsäckel. 90 978 Euro davon wurden im Rahmen von Bußgeldverfahren eingefordert. Im Jahr 2005 waren es rund
397 180 Euro Buß- und Verwarngelder. Geahndet wurden Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung im ruhenden Verkehr. Dazu gehören hauptsächlich Parken im Halt- und Parkverbot, auf Bewohnerparkplätzen, im Bereich von Kreuzungen, Überschreitung der Parkzeiten an Parkscheinautomaten und an der Parkscheibenregelung oder Parken auf Behindertenparkplätzen.
In 254 Fällen wurden im Jahr 2006 Einsprüche gegen Bußgeldbescheide erhoben. Die Anzahl der allgemeinen Gegendarstellungen zu Verwarngeldangeboten beträgt ein Vielfaches. Die Tendenz zu Einsprüchen ist steigend. Die Gründe dafür sind vielfältig. Immer häufiger sind die Bürger der Meinung, dass besonders Parkverstöße als ?kleinere Vergehen? anzusehen sind. Viele haben immer weniger Geld zur Verfügung und empfinden die Strafe ungerechtfertigt und überzogen.
Gravierende Verstöße im ruhenden Straßenverkehr in Gera sind nicht die Regel. Meist müssen nur geringfügige Ordnungswidrigkeiten geahndet werden. Hier ist nur ein Verwarngeld bis 35 Euro fällig. Allerdings wurde und wird bei Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung wie beim Parken im Haltverbot in der Otto-Dix-Straße konsequent abgeschleppt. Kein Auge drücken die Politessen auch zu, wenn der Busverkehr behindert wird oder das Auto rücksichtslos ohne Berechtigung auf einem Sonderparkplatz für Schwerbehinderte abgestellt wird. In Einzelfällen wurden Parkverstöße unter dem Aspekt Vorsatz geahndet. Dann kamen ein höheres Bußgeld von 40 Euro und ein Punkt in Flensburg auf die Fahrer zu.
quelle: newsletter gera
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