.:. Vielen Dank an KiWi, Susi37, Nic67, Liesa44,
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Einkommen von Lebensgefährten darf bei Hortgebühr berücksichtigt werden
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as65
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FTplus
10.790 geschriebene Beiträge
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Wohnort: Gera
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25.10.2006 ~ 19:39 Uhr ~ as65 schreibt:
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im Forum Thüringen seit: 28.01.2006
176 erhaltene Danksagungen
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Einkommen von Lebensgefährten darf bei Hortgebühr berücksichtigt werden |
Beitrag Kennung: 28770
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Zitat: |
Zur Bemessung der Hortgebühren darf auch das Einkommen von nichtehelichen Partnern herangezogen werden. Das geht aus einer Eilentscheidung des Thüringer Oberverwaltungsgerichtes hervor. Die entsprechenden Regelungen der Hortgebührensatzung der Stadt Jena und der entsprechenden Thüringer Landesverordnung sind laut Gericht rechtmäßig. Die Gebührenhöhe orientiert sich demnach an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Familie. Deshalb kann laut Gericht neben dem Einkommen der Mutter des Kindes auch das Einkommen ihres Lebensgefährten mit herangezogen werden. Das Gericht schloss sich damit der Argumentation der Stadt Jena an.
quelle: mdr |
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