gastli
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Wohnort: terrigenus
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10.07.2014 ~ 17:35 Uhr ~ gastli schreibt:
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im Forum Thüringen seit: 03.12.2005
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RE: Rente mit 63 ohne Abschläge? |
Beitrag Kennung: 703384
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Zitat: |
Rente mit 63 möglicherweise verfassungswidrig
Es lief alles ziemlich gut für Arbeitsministerin Nahles' wichtigstes Projekt. Doch nun sagen Experten, dass die Ausnahmen bei der Rente mit 63 gegen das Grundgesetz verstoßen könnten. Beobachter glauben, dass das Gesetz bald vor den Sozialgerichten landet - und dann beim Verfassungsgericht.
...
Die Rente ab 63 ohne Abschläge erhält, wer 45 Beitragsjahre in der Rentenversicherung nachweisen kann. Dabei werden auch Zeiten anerkannt, in denen Arbeitslosengeld I (nicht Hartz IV) bezogen wurde. Es gibt aber eine Ausnahme, die auf Druck des Wirtschaftsflügels der CDU ins Gesetz kam: Bei den letzten zwei Jahren vor dem jeweiligen Rentenbeginn werden Zeiten der Arbeitslosigkeit nicht angerechnet, um eine "Welle von Frühverrentungen" zu vermeiden. Diese Ausnahme ist wahrscheinlich nicht mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz aus Art. 3, Abs. 1 GG vereinbar. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags. Auch Innen-, Justiz- und Arbeitsministerium hatten ursprünglich "verfassungsrechtliche Risiken" gesehen.
...
Die Rente ab 63 wird also bald vor Sozialgerichten und später beim Verfassungsgericht landen. Für eine Normenkontrollklage beim höchsten Gericht fehlen den Grünen - selbst bei Zustimmung der Linken- etwa 30 Stimmen im Bundestag. |
[Quelle: http://www.sueddeutsche.de/politik/rente...idrig-1.2036947]
Tja und dass sich CDU/CSU oder SPD zu ihrem vorsätzlichen [!!!] Verfassungsbruch bekennen, kann man ausschließen.
Und Matthias W. Birkwald, der in rentenpolitischen Fragen wohl im gesamten Bundestag seinesgleichen sucht, kann nochfolgende Passage ergänzen:
Zitat: |
Wer einmal in seinem Leben vier Jahre lang arbeitslos war, wird beim Zugang zur Rente ab 63 gegenüber jenem benachteiligt, der vier Mal jeweils ein Jahr lang arbeitslos war. Nicht nur der rollierende Stichtag muss fallen, sondern auch die Ausgrenzung von Hartz-IV-Beziehenden. Seit dem Jahr 2011 werden für Hartz-IV-Betroffene keine Rentenbeiträge mehr gezahlt. DIE LINKE will das rückgängig machen und fordert, dass für Hartz-IV-Beziehende aus Steuern finanzierte Beiträge auf der Basis des halben Durchschnittsverdienstes entrichtet werden. Dann müssten Phasen der Langzeitarbeitslosigkeit auch bei der Rente ab 63 berücksichtigt werden. Das wäre gerecht. |
[Quelle: http://www.linksfraktion.de/pressemittei...estraft-werden/]
Dem ist nichts chinzuzufügen.
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