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RE: das öko-auto |
Beitrag Kennung: 100999
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Zitat: |
teo hat am 14. Januar 2008 um 14:05 Uhr folgendes geschrieben:
Ob das konform mit StVZO- und TÜV-Bestimmungen ist? |
Warum nicht? Soweit ich informiert bin, gelten die einschlägigen Vorschriften, TÜV usw. für Kraftfahrzeuge. Demnach gelten für das hier gezeigte Fahrzeug dieselben Vorschriften, die auch für einen Bollerwagen gelten. Diesen darfst du mit Muskelkraft so lange ziehen, wie du noch ziehen kannst - ohne Führerschein und sogar mit Alkohol im Blut.
Auch der Personentransport (zum Beispiel mittels Schubkarre) ist nach meinem Wissen nicht untersagt, wenn man einige Promille intus hat. Demnach dürften die Insassen auch nicht zur bußgeldbehafteten Spaßbremse werden.
Nicht ganz sicher bin ich mir bei der Frage, ob die Straße von solchen Fahrzeugen benutzt werden darf. Aber im gezeigten Fall waren ja die Gehwege eindeutig zu schmal.
Pfiffikus,
der hofft, dass uns von den hier mitlesenden Fahrlehrern jemand eine fachkundige Auskunft geben kann
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