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RE: Vertragslose Zustände bei Deutschlands Kunden |
Beitrag Kennung: 1101570
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Meta hat am 26. Januar 2023 um 06:51 Uhr folgendes geschrieben:
Was wird den Kindern in den Schulen an Rechtswissen beigebracht? ... Ich denke eine ausreichende Rechtsbildung sollte mit zum Lehrstoff der Schulen gehören. |
In der Schule lernen die Kinder erstmal den wichtigen Unterschied zwischen "Garantie" und "Gewährleistung". Leider fehlt diese Rechtsbildung zahlreichen Personen, die ihre Schulbildung noch zu DDR-Zeiten genießen konnten. Wer sich nachträglich nicht informiert hat, empfindet das in der Tat als "Dschungel".
Zitat: |
Meta hat am 26. Januar 2023 um 06:51 Uhr folgendes geschrieben:
Inzwischen steht auch auf den Verpackungen nichts mehr von Garantie. |
Wenn Du Dich informiert hast, was man unter Garantie versteht, erkennst Du auch, weshalb nichts davon auf der Verpackung stehen muss.
Zitat: |
Meta hat am 26. Januar 2023 um 06:51 Uhr folgendes geschrieben:
Praktisch gesehen kann man als Käufer kaum seine Rechte umsetzen, denn vieles ist noch dazu Diffus formuliert. |
Nö, die Gewährleistung ist ganz präzise gesetzlich geregelt.
Natürlich hat jeder Hersteller/Händler die Möglichkeit, sich vor einer Gewährleistung über die gesamte gesetzliche Frist zu drücken. Das geht ganz einfach, indem ein Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) angegeben wird. Wenn sich der Deckel von Deinem Joghurt vor dem MHD hebt, kannst Du reklamieren. Hebt er sich nach Ablauf des MHD, ist eine Reklamation zwecklos, selbst wenn die gesetzliche Frist noch laufen würde.
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Meta hat am 26. Januar 2023 um 06:51 Uhr folgendes geschrieben:
Welche Farbe hat ein Brötchen zu haben? Käseweiß bis Dunkelbraun? Alles ohne Garantie. Genau an diesen Stellen merkt man wie wenig Rechte die Bürger besitzen. |
Die Geschmäcker sind verschieden, auch bei der Farbe der Brötchen bevorzugen manche Menschen hellere, andere Leute dunklere Brötchen.
Aber selbstverständlich hast Du das Recht, die angebotenen Brötchen vor einem Kauf zu betrachten, um entscheiden zu können, ob Dir der Bräunungsgrad zusagt.
Ach ja, wenn Du beim Bäcker unverpackte frische Backwaren kaufst, gilt natürlich die gesetzliche Gewährleistungsfrist nicht, obwohl noch nicht einmal ein MHD angegeben wird.
Pfiffikus,
der davon ausgeht, dass Du jetzt die Möglichkeit hast, bei Tante Google nach einschlägigen Informationen zu fahnden
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