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RE: Deutsche Gerichte, naiv, fahrlässig oder schon vorsätzlich? |
Beitrag Kennung: 991258
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Der Ermessensspielraum eines Richters ist durchaus nennenswert. Die Frage ist, ob bei Fällen einer Entscheidung auch etwas Fingerspitzengefühl und logisches Denken im Spiel ist oder ob genau das gelegentlich nicht gewollt ist.
Im vergangenen Jahr wurde der Geraer staatsanwalt Zschächner von links heftig attackiert. Seine Anträge gegen rechtsgerichtete Angeklagte seien zu milde, zu lasch usw.
Es konnte allerdings nie festgestellt werden, dass seine Anträge nicht mit dem geltenden Gestz in Übereinklang standen.
Noch ein schönes, ein paar Jahre zurückliegendes Ereignis.
Der damalige Chef der Deutschen Post, ein gewisser Herr Zumwinkel (ja, genau der!) war wegen Steuerhinterziehung und ähnlicher Dinge angeklagt.
Ab einer Summe von 1 Million Euro sieht der Gesetzgeber zwingend eine Haftstrafe vor.
Und, was Wunder! Der letzte Anklagepunkt mit xy Euro kam, wie bedauerlich, wenige Minuten nach Fristablauf bei Gericht an.
Damit blieb die strafrelevante Summe mit ein paar Groschen geradeso unter der magischen Grenze.
Und Herr Zumwinkel konnte sich als freier Mann murrend auf seine Trutzburg zurückziehen.
Auch das ist deutsche Gerichtsbarkeit, und nie ist irgend jemand verantwortlich.
Das ist das eigentlich Schlimme, dass immer noch mit zweierlei Maß gemessen wird und der Anschein erweckt wird, dass ein Teil der Richterschaft stark demenzgefährdet ist.
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