Ab 29. März 2017: Kostenpflicht für Private Sender
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Öffentlich-Rechtliche Programme bleiben „kostenlos“
Epoch Times/19. March 2017 /Aktualisiert: 19. März 2017 15:39
Ab 29. März beginnt der Wechsel des TV-Übertragungsstandards von DVB-T auf DVB-T2. Das öffentlich-rechtliche Programm bleibt kostenlos (GEZ finanziert), private Sender wie RTL oder n-TV müssen über freenet TV extra bezahlt werden. Ohne entsprechende technische Nachrüstungen lassen sich die Programme nicht mehr ansehen.
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ff
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