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mcbernie hat am 07. November 2007 um 14:30 Uhr folgendes geschrieben:
Es soll zwar keine Pflicht oder Zwang auf Arbeit geben, wie dies bei Hartz IVlern zur Genüge praktiziert wird, aber zumindest ein Recht auf Arbeit, welches auch juristisch einklagbar ist. In diesem Punkt war man in der DDR weiter.
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Kannst Du mir bitte mal sagen, GEGEN WEN jemand das Recht auf Arbeit einklagen können sollte?
In der DDR war man überhaupt nicht weiter. Durch eine unproduktive und unökonomische Wirtschaft herrschte ständig Arbeitskräftemangel. Es wurden Leute in Arbeitskollektiven mit durchgeschleppt, die keine Arbeit wie andere leisteten. Wer gar nicht arbeiten wollte, mußte damit rechnen mit dem "Asozialenparagraphen" strafrechtlich verfolgt zu werden. Es bestand im Gegensatz zu heute praktisch Arbeitspflicht.
Weißt Du noch, wie manche Menschen mit einfachen Tätigkeiten bezahlt wurden, wie es Rentnern mit der Mindestrente ging und in welchen Bruchbuden junge Leute teilweise lebten, wenn sie überhaupt eine eigene Wohnung hatten? Arbeitslosengeld II-Empfänger leben heute meiner Meinung nach auf einem höheren Niveau als mancher in der DDR gelebt hat.
Fähige Leute hingegen konnten bei ihrer Tätigkeit ihre Ideen und vorhandene Möglichkeiten unter den Bedingungen der staatlichen Planwirtschaft oftmals nicht zum Tragen bringen.
Wenn man die Leistungen für Arbeitslosengeld II-Empfänger erhöhen und jegliche Voraussetzungen für einen Leistungsbezug wegfallen lassen würde, welcher Anreiz sollte dann überhaupt noch gegeben sein, sich wieder um eine Beschäftigung zu bemühen? Welche andere Leistung gibt es ohne Vorliegen von Voraussetzungen oder ohne Gegenleistung?
Zu sagen: "Ich will arbeiten." oder "Ich würde ja gerne arbeiten." reicht nicht. Man muß auch etwas Zielführendes dafür tun und geeignete Voraussetzungen für eine Beschäftigung mitbringen. Je länger eine Arbeitslosigkeit besteht, um so schwerer wird es, wieder auf dem ersten Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Spätestens wenn man einige Jahre arbeitslos ist, wird man wohl realistischerweise nicht mehr auf ein Angebot für einen 1.500 Euro- bis 2.500 Euro-Job von der Arbeitsagentur warten können. Dann wird wohl soviel Bereitschaft da sein müssen, auch erstmal andere Beschäftigungsmöglichkeiten wahrzunehmen, wie beispielsweise Teilzeitarbeitsverhältnisse, befristete Arbeitsverhältnisse, Zeitarbeit, einfache oder nicht erlernte Tätigkeiten, Nebentätigkeiten, um überhaupt erstmal wieder einen Einstieg zu finden.
Weder eine Arbeitslosigkeit noch einfache Beschäftigungsverhältnisse müssen oder sollen ein Dauerzustand für jemanden sein.
Wer sich in der Vergangenheit auf eine langjährige Arbeitslosigkeit eingelassen hat, bereut dies irgendwann möglicherweise und hat es dann entsprechend schwer, überhaupt wieder einmal Tritt auf dem Arbeitsmarkt fassen. Und mit langer Arbeitslosigkeit geht offenbar manchmal auch ein Realitätsverlust einher, der eine eigene positive Veränderung der eigenen Situation nicht gerade leichter macht.
Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von Simson: 07.11.2007 19:29.
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