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Sauer Verdientes in Konkursmasse - Insolvenzverwalter fordert Lohn zurück
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as65
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Wohnort: Gera
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13.03.2007 ~ 07:18 Uhr ~ as65 schreibt:
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im Forum Thüringen seit: 28.01.2006
176 erhaltene Danksagungen
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Sauer Verdientes in Konkursmasse - Insolvenzverwalter fordert Lohn zurück |
Beitrag Kennung: 42544
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Zitat: |
Insolvenzverwalter fordert Lohn zurück
Von Petra Lowe Gera. "Ich habe für mein bissel Lohn hart gearbeitet, warum soll ich den jetzt zurückgeben?" Uwe Trautmann aus Gera ist verzweifelt, wütend und arbeitslos.
Den letzten Job hat der 51-Jährige vor reichlich einem halben Jahr verloren. Die Sicherheitsfirma, für die er gearbeitet hat, ist pleite. Vom 1. Januar 2005 bis Juni 2006 hatte er im sogenannten Niedriglohnsektor für 4,32 Euro die Stunde zuerst das ehemalige Asylbewerberheim in Markersdorf, dann die Nattermühle bewacht - allein und 240 Stunden im Monat.
Jetzt flatterte ihm ein Brief des Insolvenzverwalters auf den Tisch. Rund 3 700 Euro Lohn soll Trautmann zurückzahlen. Dabei hatte er sein Geld ohnehin schon verspätet erhalten. Seit November 2005 war Trautmann leer ausgegangen. Da habe er die Miete stunden lassen müssen, sich Geld geborgt bei Bekannten, erzählt er verbittert. Doch er habe weiter gearbeitet, immer in der Hoffnung, dass es weitergeht. Ende März traf der November-Lohn schließlich ein. Für Dezember 2005 bekam er Ende Mai 2006 Lohn und für Januar, Februar und den halben März wurde das Geld am 16. Juni überwiesen. Doch das war zwei Tage, nachdem die Geraer Firma Patrol Sicherheitsdienst einen Insolvenzantrag gestellt hatte.
Ein ungewöhnlicher Fall, denn bei der Patrol-Unternehmensgruppe sind insgesamt vier Firmen in Insolvenz gegangen. Die Patrol Holding Export und Import mit 94 Mitarbeitern, die Holding GmbH mit zwei Mitarbeitern, die Holding GmbH & Co KG Schleizer Sicherheitsdienst mit 28 Mitarbeitern und besagter Patrol Sicherheitsdienst mit 159 Mitarbeitern. Dass gegen den für alle Firmen identischen Geschäftsführer wegen des Verdachts der Insolvenzverschleppung ermittelt wird, ist fast müßig zu erwähnen.
Nur gegen die Patrol Sicherheitsdienst wurde im September das Insolvenzverfahren eröffnet, die Anträge der anderen drei Firmen wurden mangels Masse abgelehnt. Doch zu holen ist auch dort nicht wirklich viel. Über vier Millionen Euro Schulden stehen zu Buche. Geltend machen als Rückforderung will Insolvenzverwalter Oliver Junghänel rund 500 000 Euro. Darunter sind auch Forderungen an etwa 100 ehemalige Arbeitnehmer - "ähnlich gelagerte Fälle wie Trautmann". Junghänel weiß, dass er damit eine moralisch umstrittene Position einnimmt. Aber das rechtliche Korsett sei eng. Er sei verpflichtet, den Lohn einzufordern. Beschweren darüber müsse man sich beim Gesetzgeber, so Junghänel.
Seit der Novellierung des Insolvenzrechtes 2002 kommt Arbeitnehmern und Sozialkassen im Insolvenzverfahren nicht mehr die Position zu wie früher. Wurden sie vorher bevorzugt, stehen sie jetzt mit Lieferanten und Banken in einer Reihe und hoffen auf ihr Geld. Das Besondere im Fall Patrol und damit im Falle Trautmann sind Zahlungen für Lohn, die bis zu drei Monate vor dem Tag des Insolvenzantrages am 14. Juni erfolgten. Wenn während dieser Karenzzeit Lohn gezahlt wird an den Mitarbeiter, wird der Insolvenzverwalter aktiv und will das Geld zurückholen, weiß auch Friedrich Lampmann, Rechtssekretär des DGB Rechtschutz. Die Forderungen würden allerdings nur selten aufgemacht. Er selbst kenne nur einen solchen Fall. Ursachen für die Seltenheit sieht Lampmann zum einen in der Schnelligkeit der Insolvenz heutzutage. Bei Patrol habe sich dieser Vorgang ungewöhnlich lange hingezogen, gibt er zu bedenken. Zum anderen zahlen die Insolvenzfirmen nicht bis zuletzt Gelder aus. Die verspäteten Lohnzahlungen kurz vor Insolvenz an Trautmann und einige seiner Kollegen sind also eher untypisch.
Dreh- und Angelpunkt für den Fall ist die Frage, ob der Arbeitnehmer die Zahlungsunfähigkeit der Firma erkennen konnte. Dann hätte er kündigen müssen. Spätestens nach drei Monaten Lohnausfall wird dies empfohlen. Gespräche mit den Kollegen über Zahlungsverzug können ein Hinweis auf Insolvenz sein.
Und trotzdem scheuen sich immer wieder Arbeitnehmer, die Konsequenzen zu ziehen. Dann sei es bitter, dem Betroffenen zu sagen, dass sein sauer verdientes Geld in die Konkursmasse eingehen könnte, und er es erst als Gläubiger wieder einfordern kann, so Lampmann. Ein Ringelspiel. Viel übrig bleibt da nicht.
Der jetzt arbeitslose Trautmann wehrt sich gegen die Rückzahlung. "Bei mir ist nichts zu holen", sagt der Arbeitslose. Bei einer Verhandlung vor dem Arbeitsgericht müsste der Richter darüber entscheiden, ob der 51-jährige wissen konnte, dass sein Betrieb pleite ist. Trautmann verneint dies und verweist sogar auf eine Gehaltserhöhung - als Dank des Chefs für das Durchhalten. Eine Kündigung des Jobs sei für ihn damals nicht in Frage gekommen, erklärt der Geraer. "Hätte ich das damals alles gewusst...", sinnt er heute nach. Aber in seinem Alter habe er ohnehin keine Chancen mehr auf dem Arbeitsmarkt.Beschweren muss man sich beim Gesetzgeber.
Oliver Junghänel, Insolvenzverwalter für die Patrol Sicherheitsdienst Gera
quelle: otz |
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