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Forum-Thueringen» Politik» Deutschlandpolitik » Wie lang ist fünfmal lebenslänglich? » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Wie lang ist fünfmal lebenslänglich?
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Pfiffikus   Pfiffikus ist männlich Zeige Pfiffikus auf Karte FT-Nutzer
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24.11.2008 ~ 21:50 Uhr ~ Pfiffikus schreibt:
images/avatars/avatar-461.jpg im Forum Thüringen seit: 06.04.2006
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Wie lang ist fünfmal lebenslänglich? Beitrag Kennung: 182943
gelesener Beitrag - ID 182943


Wie lang ist fünfmal lebenslänglich? Gerade, wer heute Nachrichten gehört hat, sollte sich diese wohl mal Frage gestellt haben.


Pfiffikus,
der irgendwie verwundert ist, dass Mehrfachtäter Rabatt im Strafmaß bekommen



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SirBernd    SirBernd ist männlich Zeige SirBernd auf Karte Moderator ist am 03.11.2022 verstorben
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24.11.2008 ~ 21:57 Uhr ~ SirBernd schreibt:
images/avatars/avatar-2086.jpg im Forum Thüringen seit: 18.09.2007
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RE: Wie lang ist fünfmal lebenslänglich? Beitrag Kennung: 182944
gelesener Beitrag - ID 182944


und nach dem Rabatt, in Freiheit so viel Kohle durch die Medien zugeschmissen bekommen, die ein braver Malocher und ein gesetzestreuer Hartz4-Empfänger, in ihrem ganzen Leben, nie erarbeiten bzw erhalten werden ...


Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von SirBernd: 24.11.2008 22:40.



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die_gute_fee   die_gute_fee ist männlich Zeige die_gute_fee auf Karte FT-Nutzer
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25.11.2008 ~ 02:01 Uhr ~ die_gute_fee schreibt:
im Forum Thüringen seit: 20.09.2007
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RE: Wie lang ist fünfmal lebenslänglich? Beitrag Kennung: 182974
gelesener Beitrag - ID 182974


Das Wort Rabatt und der damit verbundene Zynismus ist hier fehl am Platze.
Die heutige Entscheidung gründet sich auf das Grundgesetz, das gilt schon eine ganze Weile. Der jetzige "Aufschrei" ist das Resultat der Darstellung derer Medien, die SirBernd für etwas anderes (in der selben Angelegenheit) kritisiert. Neben dem heute entschiedenen Fall gab es schon etliche andere Fälle, über die sich keine Socke aufgeregt hat, weil sie überhaupt nicht interessant waren. Hier stellt sich die Frage, warum nun auf einmal alles total falsch und ungerecht ist.

Zitat:
Die lebenslange Freiheitsstrafe ist nach Maßgabe der Entscheidungsgründe mit dem Grundgesetz gerade noch vereinbar, jedoch nie als absolute Strafe. Einem Verurteilten muss die grundsätzliche Möglichkeit eingeräumt werden, irgendwann die Freiheit wiederzuerlangen. Allein die Möglichkeit der Begnadigung nach z. B. 30 oder 40 Jahren Haft reicht dazu nicht aus. Dies gebieten nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juni 1977 das Rechtsstaatsprinzip und die Menschenwürde (BVerfGE 45,187)

Quelle: Wikipedia


Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von die_gute_fee: 25.11.2008 02:02.



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Blixus   Blixus ist männlich Zeige Blixus auf Karte FT-Nutzer
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25.11.2008 ~ 17:40 Uhr ~ Blixus schreibt:
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RE: Wie lang ist fünfmal lebenslänglich? Beitrag Kennung: 183070
gelesener Beitrag - ID 183070


Demnach entsprach das damalige Urteil nicht dem Grundgesetz?

Zitat:
die_gute_fee hat am 25. November 2008 um 02:01 Uhr folgendes geschrieben:
Neben dem heute entschiedenen Fall gab es schon etliche andere Fälle, über die sich keine Socke aufgeregt hat, weil sie überhaupt nicht interessant waren.

Oder weil sie nicht bekannt wurden.



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die_gute_fee   die_gute_fee ist männlich Zeige die_gute_fee auf Karte FT-Nutzer
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25.11.2008 ~ 17:42 Uhr ~ die_gute_fee schreibt:
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RE: Wie lang ist fünfmal lebenslänglich? Beitrag Kennung: 183071
gelesener Beitrag - ID 183071


Zitat:
Blixus hat am 25. November 2008 um 17:40 Uhr folgendes geschrieben:

Demnach entsprach das damalige Urteil nicht dem Grundgesetz?


Häh? Was meinst Du?


Zitat:
Oder weil sie nicht bekannt wurden.


Jaja, "wir haben von nichts gewusst"



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Meister   Meister ist männlich Zeige Meister auf Karte FT-Nutzer
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25.11.2008 ~ 18:11 Uhr ~ Meister schreibt:
images/avatars/avatar-1881.gif im Forum Thüringen seit: 09.08.2008
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RE: Wie lang ist fünfmal lebenslänglich? Beitrag Kennung: 183075
gelesener Beitrag - ID 183075


Je länger, je lieber sagen manche, meine Frau auch. Lachen

Danach vielleicht in Regress nehmen.
Vielleicht schreibt er jetzt seine Memoiren und verkauft sie exclusiv.
So macht man doch so etwas, im Kapitalismus.
Dann waren die ganzen Knast Jahre nur eine Sparbüchse.

Meister



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Blixus   Blixus ist männlich Zeige Blixus auf Karte FT-Nutzer
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25.11.2008 ~ 18:15 Uhr ~ Blixus schreibt:
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RE: Wie lang ist fünfmal lebenslänglich? Beitrag Kennung: 183076
gelesener Beitrag - ID 183076


@fee
Ich verstehe dein Zitat so, dass ein Strafvollzug länger als 40 Jahre menschenunwürdig ist. Damit wäre dieses Urteil von vorn herein auch menschenunwürdig, also entspricht nicht dem Grundgesetz.
Falls ich falsch liege, darfst du mich ruhig belehren. Du kannst das einfach so gut.

Zitat:
die_gute_fee hat am 25. November 2008 um 17:42 Uhr folgendes geschrieben:
Jaja, "wir haben von nichts gewusst"

Gut dass du weißt, was wir wissen, oder auch nicht. Augenzwinkern



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Leona   Leona ist weiblich FT-Nutzerin
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25.11.2008 ~ 18:53 Uhr ~ Leona schreibt:
im Forum Thüringen seit: 21.11.2002
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RE: Wie lang ist fünfmal lebenslänglich? Beitrag Kennung: 183079
gelesener Beitrag - ID 183079


Vielleicht gibt es einen juristisch gebildeten User hier? Früher war hier mal jemand ... der hat aber wohl auch schon vor langer Zeit das Weite gesucht, wie so manch anderer. Warum wohl?
M. E. ist Klar für mehrere Verbrechen verurteilt worden, jeweils zu lebenslänglich. Dieses summieren, das kann zwar die Presse und "Volkes Stimme" machen, nicht aber "in Echt" die Justiz. Mehr als (1x) lebenslänglich gibt es eben nicht - mit all den Vorgaben, die das Grundgesetz und die Justiz für solch ein Urteil vorsehen.


Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von Leona: 25.11.2008 18:53.



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birke   birke ist männlich Zeige birke auf Karte FT-Nutzer
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25.11.2008 ~ 20:10 Uhr ~ birke schreibt:
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RE: Wie lang ist fünfmal lebenslänglich? Beitrag Kennung: 183096
gelesener Beitrag - ID 183096


Zitat:
Wie lang ist fünfmal lebenslänglich? Gerade, wer heute Nachrichten gehört hat, sollte sich diese wohl mal Frage gestellt haben.


Warum sollte sich die Frage stellen?. Da 1 mal lebenslänglich eine vorzeitige Entlassung bewirken kann, soll damit auf jeden Fall ( gestützt auch auf die entsprechende Anzahl lebensstrafenwürdiger Verbrechen) verhindert werden, dass so ein Lebewesen mit dem Gehirn einer Mördermuschel wieder seine Triebe entfaltet. Zumindest in den letzten Jahren sollte eigendlich Jedermann klar geworden sein, Dass es auch unbelehrbare Köpfe gibt.



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gastli   Zeige gastli auf Karte FT-Nutzer
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25.11.2008 ~ 21:01 Uhr ~ gastli schreibt:
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RE: Wie lang ist fünfmal lebenslänglich? Beitrag Kennung: 183121
gelesener Beitrag - ID 183121


Lebenslänglich bedeutet ja so viel ich weiß mindestens 15 Jahre Haft.
Im Anschluss besteht die Möglichkeit der Sicherungsverwahrung, wie bei Mehrfachmördern auch schon angewandt. Allerdings Menschen die aus Lust, Trieb, Zwang morden. Hier schließe ich Christian Klar eindeutig aus.
Meiner Meinung nach sollte eine normale Haft nicht länger als 25 Jahre dauern.
Ergo ist die Haftentlassung von Klar eine völlig korrekte Entscheidung.



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birke   birke ist männlich Zeige birke auf Karte FT-Nutzer
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25.11.2008 ~ 21:51 Uhr ~ birke schreibt:
im Forum Thüringen seit: 13.05.2007
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RE: Wie lang ist fünfmal lebenslänglich? Beitrag Kennung: 183132
gelesener Beitrag - ID 183132


gastli:
Zitat:
Ergo ist die Haftentlassung von Klar eine völlig korrekte Entscheidung.

Ist zwar hypothetisch, aber interessant wäre für mich deine Meinung erst, wenn du der Sohn eines der Opfer wärst, noch etwas angeheizt durch Klar`s Schweigen und Lachen vor Gericht.
Wenn ich überlege, was du hier schon für Hasstiraden losgelassen hast, kann ich es mir zumindest vorstellen.


Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von birke: 25.11.2008 21:51.



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orca   orca ist männlich Zeige orca auf Karte FT-Nutzer
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25.11.2008 ~ 22:16 Uhr ~ orca schreibt:
images/avatars/avatar-1887.png im Forum Thüringen seit: 20.06.2007
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RE: Wie lang ist fünfmal lebenslänglich? Beitrag Kennung: 183136
gelesener Beitrag - ID 183136


Vor den RAF-Terroristen hat schon die DDR die BRD, soweit möglich, geschützt, indem sie Aussteigern Sicherheit bot. Individueller Terror ist kein Mittel, das System zu ändern, sondern liefert den Herrschenden einen Anlaß, ihre Unterdrückungsmaßnahmen auszuweiten.

Dennoch: die Meisten von Euch wissen, wie stark sich Einstellungen innerhalb weniger Monate oder Jahre ändern können. Dadurch entsteht z.B. während einer langfristigen Haft ein neues Individuum, welches für die Fehler des früheren bestraft wird. "Lebenslängliche" Strafen sind also unsinnig.

Leider ist die bundestoitsche Justiz und ihr Vollzugssystem fast ausschließlich ein Straf- und kein Erziehungssystem.

Das Beste, was diesem Regime passieren kann, ist, daß Herr Klar nach seiner Entlassung wieder nach alter Manier tätig wird. Das lieferte den Grund für eine Verschärfung des SSicherheits- und SStrafsystems. Warum wohl wird der wohl gerade zu Zeiten der sich täglich verschärfenden Krise freigelassen?



Homepage von orca Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Zum Ende der Seite springen Zum Anfang der Seite springen
Leona   Leona ist weiblich FT-Nutzerin
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25.11.2008 ~ 23:04 Uhr ~ Leona schreibt:
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RE: Wie lang ist fünfmal lebenslänglich? Beitrag Kennung: 183142
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Zitat:
felixed hat am 25. November 2008 um 22:16 Uhr folgendes geschrieben:

Vor den RAF-Terroristen hat schon die DDR die BRD, soweit möglich, geschützt, indem sie Aussteigern Sicherheit bot.

Falsch. Die DDR hat flüchtigen RAF-Terroristen Unterschlupf geboten und eine neue Identität.
Zitat:
Individueller Terror ist kein Mittel, das System zu ändern, sondern liefert den Herrschenden einen Anlaß, ihre Unterdrückungsmaßnahmen auszuweiten.

Nanu? Dazu rufst du doch ständig auf ...
Zitat:
Dennoch: die Meisten von Euch wissen, wie stark sich Einstellungen innerhalb weniger Monate oder Jahre ändern können.

Ja, manchmal schon.
Zitat:
Dadurch entsteht z.B. während einer langfristigen Haft ein neues Individuum, welches für die Fehler des früheren bestraft wird.

Jungfräuliche Zeugung, Wiedergeburt?
Zitat:
"Lebenslängliche" Strafen sind also unsinnig.

Nein. Wenn der Verbrecher lebenslang weggesperrt bleibt und nie wieder Gelegenheit hat, ein derartiges Verbrechen zu begehen
Zitat:

Leider ist die bundestoitsche Justiz und ihr Vollzugssystem fast ausschließlich ein Straf- und kein Erziehungssystem.

Nenne mir ein besseres Beispiel ... Nordkorea ausgenommen.



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Pfiffikus   Pfiffikus ist männlich Zeige Pfiffikus auf Karte FT-Nutzer
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26.11.2008 ~ 00:01 Uhr ~ Pfiffikus schreibt:
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RE: Wie lang ist fünfmal lebenslänglich? Beitrag Kennung: 183149
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Im Endeffekt geht es wahrscheinlich darum, dass diese Höchststrafe einen überlieferten Namen trägt, dem sie nicht gerecht wird?



Pfiffikus,
der euch mal fragt, wie die statt "lebenslänglich" noch heißen könnte



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SirBernd    SirBernd ist männlich Zeige SirBernd auf Karte Moderator ist am 03.11.2022 verstorben
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26.11.2008 ~ 00:17 Uhr ~ SirBernd schreibt:
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RE: Wie lang ist fünfmal lebenslänglich? Beitrag Kennung: 183150
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Als der Begriff "Lebenslänglich" entstanden ist, hatte er bestimmt auch seine Berechtigung, damals war die Lebenserwartung der Leute ja auch deutlich geringer ...



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die_gute_fee   die_gute_fee ist männlich Zeige die_gute_fee auf Karte FT-Nutzer
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26.11.2008 ~ 01:15 Uhr ~ die_gute_fee schreibt:
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RE: Wie lang ist fünfmal lebenslänglich? Beitrag Kennung: 183152
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Zitat:
Blixus hat am 25. November 2008 um 18:15 Uhr folgendes geschrieben:
Falls ich falsch liege, darfst du mich ruhig belehren. Du kannst das einfach so gut.


Weiß ich doch Augenzwinkern
Aber der Rest der Bande hat ja schon allerlei Belehrendes zusammengetragen. Man kann die Diskussion in verschiedene Richtungen treiben, von der von Pfiffikus angesprochenen mißverständlichen Bezeichnung "lebenslänglich" über die Funktion von solchen Strafen (Prävention, Rehabilitation, Sühne...) bis zur Menschenwürde.
Jedenfalls ein spannendes Thema.



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nameless   nameless ist weiblich FT-Nutzerin
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26.11.2008 ~ 06:31 Uhr ~ nameless schreibt:
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RE: Wie lang ist fünfmal lebenslänglich? Beitrag Kennung: 183157
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Zitat:
[B][I]Ist zwar hypothetisch, aber interessant wäre für mich deine Meinung erst, wenn du der Sohn eines der Opfer wärst, noch etwas angeheizt durch Klar`s Schweigen und Lachen vor Gericht.


Wartet einfach die mediale Schlammschlacht ab. Und ihr werdet sehen dass diese Medien
einem Christian Klar nicht einmal den Hauch einer Chance geben für Reue.
Ich hoffe das er stark genug ist und diesen Terror ertragen kann.



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Pfiffikus   Pfiffikus ist männlich Zeige Pfiffikus auf Karte FT-Nutzer
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26.11.2008 ~ 09:39 Uhr ~ Pfiffikus schreibt:
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RE: Wie lang ist fünfmal lebenslänglich? Beitrag Kennung: 183180
gelesener Beitrag - ID 183180


Zitat:
die_gute_fee hat am 26. November 2008 um 01:15 Uhr folgendes geschrieben:

Man kann die Diskussion in verschiedene Richtungen treiben, ...

Da ich gerne rechne, wollte ich die Diskussion eigentlich auf die juristische Addition lenken.

Zitat:
Pfiffikus hat am 24. November 2008 um 21:50 Uhr folgendes geschrieben:

Wie lang ist fünfmal lebenslänglich?
...
Rabatt im Strafmaß


Unter einer lebenslangen Freiheitsstrafe versteht man in Deutschland einen Freiheitsentzug auf unbestimmte Zeit – mindestens aber 15 Jahre. Danach kann der Strafrest zur Bewährung ausgesetzt werden (§ 57a StGB).


Wikipedia:
Zitat:
sechsmal lebenslänglich und einer zeitigen Freiheitsstrafe von 15 Jahren. Dabei wurde die „besondere Schwere der Schuld“ festgestellt, die eine vorzeitige Haftentlassung verhindert. 1992 wurde er in einem zusätzlichen Prozess wiederum lebenslang verurteilt.

Heißt also, dass die erste lebenslängliche Strafe nach 15 Jahren abgesessen war und die zweite beginnen konnte. Die Beendigung der ersten Strafe hat das Gericht in dieser Woche auch rechtsgültig abgesegnet. Spätestens jetzt hat Christian Klar die Möglichkeit, die zweite oder dritte lebenslängliche Strafe abzusitzen. Für die sind aber lt. Gesetz mindestens weitere 15 Jahre Haft vorgesehen.



Pfiffikus,
der für diesen Strafnachlass auch gerne eine andere Bezeichnung als "Rabatt" nutzen wird



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die_gute_fee   die_gute_fee ist männlich Zeige die_gute_fee auf Karte FT-Nutzer
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26.11.2008 ~ 11:03 Uhr ~ die_gute_fee schreibt:
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RE: Wie lang ist fünfmal lebenslänglich? Beitrag Kennung: 183193
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Zitat:
Pfiffikus hat am 26. November 2008 um 09:39 Uhr folgendes geschrieben:

Da ich gerne rechne, wollte ich die Diskussion eigentlich auf die juristische Addition lenken.



Na die Gesetzeslage sieht so aus:
Zitat:
Aus mehreren lebenslangen Freiheitsstrafen wird nach § 54 Abs. 1 StGB nur eine lebenslange Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe gebildet. Diese Regelung wurde durch das 23. StrÄndG von 1986 (BGBl. I S. 393) eingeführt. Seither sind Urteile wie „zweimal lebenslang wegen Doppelmordes“ nicht mehr zulässig.

Quelle: Wikipedia

Zitat:
§ 54 Bildung der Gesamtstrafe
(1) Ist eine der Einzelstrafen eine lebenslange Freiheitsstrafe, so wird als Gesamtstrafe auf lebenslange Freiheitsstrafe erkannt. In allen übrigen Fällen wird die Gesamtstrafe durch Erhöhung der verwirkten höchsten Strafe, bei Strafen verschiedener Art durch Erhöhung der ihrer Art nach schwersten Strafe gebildet. Dabei werden die Person des Täters und die einzelnen Straftaten zusammenfassend gewürdigt.
(2) Die Gesamtstrafe darf die Summe der Einzelstrafen nicht erreichen. Sie darf bei zeitigen Freiheitsstrafen fünfzehn Jahre, bei Vermögensstrafen den Wert des Vermögens des Täters und bei Geldstrafe siebenhundertzwanzig Tagessätze nicht übersteigen; § 43a Abs. 1 Satz 3 gilt entsprechend.
(3) Ist eine Gesamtstrafe aus Freiheits- und Geldstrafe zu bilden, so entspricht bei der Bestimmung der Summe der Einzelstrafen ein Tagessatz einem Tag Freiheitsstrafe.


Es gibt also nicht mehr als lebenslang. Die "juristische Addition" kann in Deutschland als Summe maximal "lebenslänglich" ergeben.

Wenn wir über den Sinn des Ganzen diskutieren wollen, bzw. ob eine Addition lebenslanger Freiheitsstrafen möglich sein soll, kommen wir m.E. um die Frage der gesellschaftlichen Funktion von Strafe nicht drumrum.



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Pfiffikus   Pfiffikus ist männlich Zeige Pfiffikus auf Karte FT-Nutzer
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26.11.2008 ~ 14:37 Uhr ~ Pfiffikus schreibt:
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RE: Wie lang ist fünfmal lebenslänglich? Beitrag Kennung: 183212
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Zitat:
die_gute_fee hat am 26. November 2008 um 11:03 Uhr folgendes geschrieben:

kommen wir m.E. um die Frage der gesellschaftlichen Funktion von Strafe nicht drumrum.

Und warum schreibst du deine Position in dieser Beziehung nicht gleich mal hier her?


Pfiffikus,
der bisher nur die kleine Aufzählung bei dir entdeckt hat



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die_gute_fee   die_gute_fee ist männlich Zeige die_gute_fee auf Karte FT-Nutzer
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26.11.2008 ~ 15:12 Uhr ~ die_gute_fee schreibt:
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RE: Wie lang ist fünfmal lebenslänglich? Beitrag Kennung: 183214
gelesener Beitrag - ID 183214


@Pfiffikus
So pauschal vermag ich da meine Position gar nicht darzustellen. Je nach Straftat würde ich unterschieldiche Prioritäten setzen. Bei Mord oder Sexualstraftaten steht für mich Prävention, bzw. der Schutz der Gesellschaft im Vordergrund. Bei Eigentumsdelikten, Vanadlismus oder sowas würde ich einen Fokus auf Sühne i.S.v. Wiedergutmachung setzen. So richtig zuende gedacht ist das aber nicht.

Für den hier diskutierten Fall ist die Frage, was eine Aufsummierung bringen soll. Vorausgesetzt die Gutachter haben recht, dann geht ja von dem Mann keine Gefahr für die Gesellschaft aus. Das würde also einer längeren Inhaftierung den präventiven Charakter nehmen.



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Pfiffikus   Pfiffikus ist männlich Zeige Pfiffikus auf Karte FT-Nutzer
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26.11.2008 ~ 15:43 Uhr ~ Pfiffikus schreibt:
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RE: Wie lang ist fünfmal lebenslänglich? Beitrag Kennung: 183216
gelesener Beitrag - ID 183216


Mit dieser Kappung der Strafe nimmt man ihr in bestimmten Fällen die abschreckende Wirkung.

Stell dir vor, jemand hat einen kaltblütigen Mord begangen. Oder gar einen Doppelmord. Die Polizei tappt noch im Dunkeln. Es ist noch nicht gelungen, ihn zu verhaften.
In dieser Situation verschafft ihm die Kappung der Strafen eine Art "Jagdschein". Alles, was er sich in der Folge leistet, um sich seiner Verhaftung zu entziehen und noch ein paar schöne Tage zu verleben, würde sich nicht mehr strafverschärfend auswirken. Angefangen vom Ladendiebstahl - arbeiten gehen geht ja nicht mehr, wenn dort observiert wird - bis zur Tötung von Mitwissern, Geiselnahme oder gar die Vergewaltigung einer weiblichen Geisel, das alles würde keinen Einfluss mehr auf das praktische Strafmaß haben.

Und genau wie bei Klar dürfte es kaum Wiederholungsgefahr geben, wenn nach 26 Jahren die Entlassung eines alten Mannes verhandelt wird.


Pfiffikus,
dem an dieser Stelle der Präventionsaspekt fehlt



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die_gute_fee   die_gute_fee ist männlich Zeige die_gute_fee auf Karte FT-Nutzer
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26.11.2008 ~ 16:21 Uhr ~ die_gute_fee schreibt:
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RE: Wie lang ist fünfmal lebenslänglich? Beitrag Kennung: 183218
gelesener Beitrag - ID 183218


Gibt es denn in Fällen wie Mord, Totschlag usw. eine abschreckende Wirkung von Strafe? Die Wiedereinführung der Todesstrafe hat in den USA keinen Rückgang von Morden usw. bewirkt. Wer soweit ist, dass er einen Menschen umbringen will, der wird auch nicht von der Aussicht auf harte Strafen abgeschreckt.

Wohl aber könnte die Aussicht auf ein ganzes Leben im Knast (oder sogar die Todesstrafe) dazu führen, dass man weitere Straftaten begeht, um seine Verbrechen zu vertuschen oder sich der Strafverfolgung zu entziehen.

Übrigens haben Tatumstände oder auch Häufigkeiten eine praktische Auswirkung auf die Strafdauer, nämlich was die Feststellung der "Besonderen Schwere der Schuld" angeht. Außerdem gibt es ja auch noch die Sicherungsverwahrung.



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Gaskrieg   Gaskrieg ist männlich Zeige Gaskrieg auf Karte FT-Nutzer
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26.11.2008 ~ 17:50 Uhr ~ Gaskrieg schreibt:
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RE: Wie lang ist fünfmal lebenslänglich? Beitrag Kennung: 183224
gelesener Beitrag - ID 183224


Hierzulande ist es doch so, daß jegliche Gefängnisstrafe am Ende die Resozialisierung als Ziel hat. Das wird jedenfalls immer so behauptet. Wenn bei Herr Klar der Zeitpunkt nun als reif angsehen wird soll er die Chance bekommen.
Rückfallgefahr besteht auch deshalb nicht weil die Strukturen der RAF nicht mehr existent sind.
Ist überhaupt zweifelsfrei geklärt ob Herr Klar selbst jemand umbrachte?



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gastli   Zeige gastli auf Karte FT-Nutzer
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26.11.2008 ~ 18:05 Uhr ~ gastli schreibt:
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RE: Wie lang ist fünfmal lebenslänglich? Beitrag Kennung: 183226
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Bis heute ist es gerichtlich nicht eindeutig bewiesen, dass Klar selbst gemordet hat (nur dass er eben ein RAF-Mitglied war).
Das scheint aber für die bürgerliche und ach so "freie Presse" keine Rolle zu spielen. Sie kriechen wieder alle wieder ihren Löchern, die schon vor über einem Jahr, als Klar sein Gnadengesuch eingereicht hatte. Sie produzieren wie von der Tarantel gestochen Ihre Hetzschriften. Gleichgeschalten, auch wie immer.
Das Einzige was hier geschieht ist, und davon bin ich überzeugt, dass sie dem was sie Rechtsstaat nennen, mehr schaden als es Klar je tun konnte.

Ein paar Beispiele:

SpiegelOnline: "Er bereut nichts und verweigert Hilfe bei der Aufklärung der RAF-Morde"

Der Tagesspiegel: "Keine Reue, kein Bekenntnis, kein Wort der Entschuldigung an die Angehörigen der Opfer"

Die Zeit: "Er hat sich nicht zu seinen Taten bekannt, er hat sie nicht bereut"

Süddeutsche Zeitung: "Klars 26 Jahre enden jetzt. Er hat kein Reuebekenntnis abgelegt"

BILD-Zeitung: "Klar kommt frei! Und das, obwohl er nie bereut hat!"

FAZ: "Ein Mörder ohne Reue!"

Berliner Morgenpost: "Der neunfache Mörder habe niemals Anzeichen von Reue oder Einsicht gezeigt"

Berliner Zeitung: …seine Verweigerung öffentlicher Reue…"

Focus: "Er bereut nichts, er distanziert sich nicht"

Die Verlinkungen spare ich mir an dieser Stelle, da ich diesen Sch... nicht noch unterstützen will.



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Leona   Leona ist weiblich FT-Nutzerin
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26.11.2008 ~ 18:44 Uhr ~ Leona schreibt:
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RE: Wie lang ist fünfmal lebenslänglich? Beitrag Kennung: 183227
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Warum fehlt die "Junge Welt" in deiner Zitatenliste? Hier ein Zitat aus der JW vom 25.11.2008:

Zitat:
Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Konrad Freiberg, verspürt »tiefe Bitternis« angesichts der anstehenden Entlassung Klars. Es sei sehr schwer zu ertragen, so Freiberg in einer Pressemeldung, daß ein offenbar noch in der eigenen Vergangenheit verhafteter Mörder nun die Segnungen des Rechtsstaates genießen darf, den er so gnadenlos bekämpft hatte.




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26.11.2008 ~ 18:57 Uhr ~ Gaskrieg schreibt:
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RE: Wie lang ist fünfmal lebenslänglich? Beitrag Kennung: 183235
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Zitat:
Leona hat am 26. November 2008 um 18:44 Uhr folgendes geschrieben:
Zitat:
offenbar noch in der eigenen Vergangenheit verhafteter Mörder nun die Segnungen des Rechtsstaates genießen darf, den er so gnadenlos bekämpft hatte.

Das heißt: Hätte man ihn damals also weiterkämpfen und siegen lassen käme er heute nicht aus dem Gefängnis. Da stellt sich der sog. Rechtsstaat also selbst das Bein, nicht wahr?


Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von Gaskrieg: 26.11.2008 18:58.



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26.11.2008 ~ 19:03 Uhr ~ gastli schreibt:
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RE: Wie lang ist fünfmal lebenslänglich? Beitrag Kennung: 183236
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Im Gefängnis gewesen zu sein, das ist ein großes Erlebnis, das kein politischer Mensch aus seinem Dasein streichen kann. Es ist die Berührung mit einer abgesonderten Welt, die eingemauert zwischen uns ragt und von der wir weniger wissen als von Tibet.

Carl von Ossietzky, “Rückkehr”, in: Die Weltbühne, 27. Dezember 1932, S. 925



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26.11.2008 ~ 19:07 Uhr ~ orca schreibt:
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RE: Wie lang ist fünfmal lebenslänglich? Beitrag Kennung: 183239
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Zitat:
Leona hat am 25. November 2008 um 23:04 Uhr folgendes geschrieben:
Jungfräuliche Zeugung, Wiedergeburt?


Nö, Veränderung. Bist Du noch mit dem Menschen identisch, der Du vor 26 Jahren warst?

Zitat:
Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei


Soso, Polizei und Justiz sind sich also nicht grün. Da fällt mit ein Bibelzitat ein:

Zitat:
Markus 3:24 ff.

24Und wenn ein Reich in sich selbst uneinig ist, so kann ein solches Reich nicht bestehen. 25Und wenn ein Haus in sich selbst uneinig ist, so kann ein solches Haus nicht bestehen. 26Und wenn der Satan wider sich selbst auftritt und entzweit ist, so kann er nicht bestehen, sondern er nimmt ein Ende.


Wir dürfen also hoffen.



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29.11.2008 ~ 18:00 Uhr ~ gastli schreibt:
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RE: Wie lang ist fünfmal lebenslänglich? Beitrag Kennung: 184601
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"Weil wir gerade bei diesen Terroristen waren, fällt mir noch was ein. Und zwar zu diesem Gnadengesuch von Christian Klar, diesem Ex-RAF-Terroristen. Wobei, ich sags ganz offen, der interessiert mich als Mensch überhaupt nicht. Was mich interessiert ist unser Rechtsstaat. Wir müssen ihn ja beschützen, der wird ja angegriffen von allen Seiten. Und da hat mir ein Artikel in der Süddeutschen Zeitung sehr geholfen: Das dumme Gewäsch unserer selbsternannten Einserjuristen, vom Schlage Stoiber, Söder, Westerwelle, ist von keiner Sachkenntnis getrübt. Es ist grober Unfug, juristisch betrachtet, dass Christian Klar sich die Gnade verdienen muß. Das muß er eben nicht! Und warum nicht? Weil es das Wesen der Gnade ist, dass sie unverdient ist. Verstehen Sie? Gnade ist unverdient! Unverdiente Gunst. Herablassendes Wohlwollen der Obrigkeit. So ist Gnade im Brockhaus definiert. Es ist ein Instrument der Macht. Bei Immanuel Kant zum Beispiel: Er fand Gnade ist die schlüpfrigste unter den Rechten des Souveräns, quasi die hübsche Schwester der hässlichen Willkür. Und so wie die Gnade ein Akt der Macht ist, ist die Bitte um Gnade der Akt der Unterwerfung. So betrachtet, ist das Gnadengesuch von Christian Klar, eine Unterwerfungsgeste. Eine tiefe Unterwerfung, unter den staatlichen Herrschaftsanspruch. Tiefer kann ein Christian Klar überhaupt nicht sinken, als von einem Bundespräsidenten Köhler, Gnade zu erlangen. Horst Köhler, als Sparkassendirektor in den Augen von Klar ein Büttel des Kapitals, ins Amt geraten durch niedere parteipolitische Ranküne in der Einbauküche von Guido Westerwelle – und von einem solchen Mann Gnade zu erfahren, von diesem Kniefall, würde sich der Klar nie wieder erholen. Mit ein wenig Hirn, mit weniger Schaum vorm Mund und ohne ideologischem Brett vorm Hirn, müßte man doch diesen Triumph des Staates erkennen können."

- Georg Schramm alias Rentner Lothar Dombrowski, „Neues aus der Anstalt“ am 20. März 2007 -



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19.12.2008 ~ 13:38 Uhr ~ gastli schreibt:
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RE: Wie lang ist fünfmal lebenslänglich? Beitrag Kennung: 194778
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19 Dezember 2008 - Christian Klar ist frei

26 Jahre lang saß er im Gefängnis - jetzt hat der frühere RAF-Terrorist Christian Klar die Justizvollzugsanstalt Bruchsal verlassen. Der 56-Jährige wurde früher freigelassen als erwartet.

19.Dezenber 2009 - Terrorismus ist heute legal

Heute fassten die Parlamentskammern der Republik zwei verheerende Beschlüsse. Zuerst winkte der Bundesrat der deutschen Republik das nach mehrheitlicher Meinung verfassungswidrige BKA-Gesetz entgegen aller Warnungen mit 35 gegen 34 Stimmen durch.


Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von gastli: 19.12.2008 14:00.



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20.12.2008 ~ 13:23 Uhr ~ gastli schreibt:
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RE: Wie lang ist fünfmal lebenslänglich? Beitrag Kennung: 195124
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Pflichtgemäß fragt die Mainstreampresse heute:

"Wie gefählich ist Klar heute noch?"

Ungefärlich im Gegensatz zu dieser Art Journalismus.



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26.04.2014 ~ 08:38 Uhr ~ gastli schreibt:
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RE: Wie lang ist fünfmal lebenslänglich? Beitrag Kennung: 689505
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Wikileaks enthüllt: Das Interesse der USA an der RAF
Nachdem Defensor Pacis gestern über die Veröffentlichung der Carter-Gates durch Wikileaks berichtet hat, wird nun mal ein Blick auf das die Botschafterkabel geworfen, die von den Botschaftern nach Washington geschickt wurden. Dabei wurden historische Fakten miteinander verknüpft. Historisches über die RAF im aktuellen Kontext.

Wieder ein Griff in das tiefe Klo BRD. Sehr lesenswert.



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Meister   Meister ist männlich Zeige Meister auf Karte FT-Nutzer
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26.04.2014 ~ 09:18 Uhr ~ Meister schreibt:
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RE: Wie lang ist fünfmal lebenslänglich? Beitrag Kennung: 689509
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Zitat:
gastli hat am 26. April 2014 um 08:38 Uhr folgendes geschrieben:

Wieder ein Griff in das tiefe Klo BRD. Sehr lesenswert.


Was hinten runter fällt ist immer nichts gutes.

An der RAF hatten auch noch andere Interesse.
RAF Mitglieder wurden auch seitens der DDR gedeckt.

Zur Erinnerung:...http://www.forum-ddr-grenze.de/t9664f128...nd-die-DDR.html



Meister



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