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Das sich Parteien zur Wahl stellen besagt das das GG nicht eingehalten wird, denn Parteien dürfen nach dem GG nicht gewählt werden sondern nur Kandidaten!
Siehe:
II.
Der Bund und die Länder
Art 20
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Beachte:
Die Staatsgewalt geht vom Volke und nicht von den Parteien aus!
Art 21
(1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.
(2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik
Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht.
(3) Das Nähere regeln Bundesgesetze.
Beachte:
Die Parteien wirken an der politischen Willensbildung des Volkes mit.
Art 28
(1) Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muß den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen. In den Ländern, Kreisen und Gemeinden muß das Volk eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist. Bei Wahlen in Kreisen und Gemeinden sind auch Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen, nach Maßgabe von Recht der Europäischen Gemeinschaft wahlberechtigt und wählbar. In Gemeinden kann an die Stelle einer gewählten Körperschaft die Gemeindeversammlung treten.
(2) Den Gemeinden muß das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Auch die Gemeindeverbände haben im Rahmen ihres gesetzlichen Aufgabenbereiches nach Maßgabe der Gesetze das Recht der Selbstverwaltung. Die Gewährleistung der Selbstverwaltung umfaßt auch die Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung; zu diesen Grundlagen gehört eine den Gemeinden mit Hebesatzrecht zustehende wirtschaftskraftbezogene Steuerquelle.
(3) Der Bund gewährleistet, daß die verfassungsmäßige Ordnung der Länder den Grundrechten und den Bestimmungen der Absätze 1 und 2 entspricht.
Beachte:
In den Ländern, Kreisen und Gemeinden muß das Volk eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist.
Unmittelbar bedeutet das der Wähler Direktkandidaten und keine Parteilisten wählt, auf welchen die Parteien eine Rangfolge der Kandidaten zwingend vorgeben.
Unmittelbar bedeutet, daß der Wahler keine Parteilisten, sondern Direktkandidaten wählt.
Mittels Parteilisten wird von den Parteien verhindert das der Wähler eine Auswahl unter den Kandidaten treffen kann er wird dadurch entmündigt.
Mittels Stimmensplitting in Direktmandatsstimme + Partei-Listenstimme wird der Wähler an der Nase herum geführt.
Stimmensplitting und Listenkandidaten dienen zur Entmündigung unwissender Wähler.
Wer kennt nicht die Liste der nationalen Front der DDR, die gibt es auch in der BRD, denn Partei-Listenkandidaten sind Kandidaten, auf deren Wahlsieg der Wähler keinen Einfluß hat, sondern nur die Parteien.
Somit sind diese Wahlen nur Parteiwahlen und nicht unmittelbar!
An welche Wahlversprechen halten sich denn Parteien?
Ist es nicht Praxis das man sich an keine hält?
Wenn es demokratisch zugehen soll darf es nur eine Stimme und kein Stimmensplitting in Partei- und Direktkandidatenstimme geben.
Diese eine Stimme gibt man einen Kandidaten und sie ist gleichzeitig auch Parteistimme.
Nur so erreicht man das die besten Kandidaten der Parteien, die mit den meisten Stimmen, ins Parlament einziehen.
So lange das Stimmensplitting nicht abgeschafft ist haben wir keine freien und demokratischen Wahlen.
Mit Listen und Stimmensplitting sind keine unmittelbaren, freien und gleichen Wahlen möglich.
Dieser Beitrag wurde 4 mal bearbeitet, zum letzten Mal von Meta: 08.12.2013 21:54.
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