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Verwarngeld in Hermsdorf wegen falscher Parkscheibe
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Adeodatus Benutzerkonto wurde gelöscht
14.02.2014 ~ 15:04 Uhr ~ Adeodatus schreibt:
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Verwarngeld in Hermsdorf wegen falscher Parkscheibe |
Beitrag Kennung: 677981
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Zitat: |
Hermsdorf. Familie Schwarzer aus Waldeck wandte sich an die Redaktion und berichtete darüber, dass man sich beim Parken auf einem Zeitparkplatz in der Eisenberger Straße in Hermsdorf ein Verwarngeld in Höhe von zehn Euro eingehandelt habe. Nicht etwa, weil man die Parkscheibe vergessen hatte, die Ankunftszeit irrtümlich falsch gewählt oder die Parkzeit vielleicht überschritten war.
Quelle: OTZ
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Wie eine gültige Parkscheibe in Deutschland auszusehen hat, ist in der StVO-Bild 318 geregelt. Demnach muss die Parkscheibe folgendermaßen aussehen. Sie muss 11 cm breit, 15 Zentimeter hoch und in der Farbe Blau sein, und über eine Uhrzeitangabe im 24-Stunden-Format. Es sind keine Aufdrucke oder Werbungen auf der Vorderseite erlaubt. Das Thema das Bußgelder wegen falscher Parkscheiben verhängt werden ist inzwischen schon seit fast 20 Jahren in den unterschiedlichsten Medien präsent. Ob das nun Abzocke ist oder nicht darüber lässt sich natürlich trefflich streiten. Aber mal ehrlich den Führerschein hat jeder Kraftfahrer irgendwann einmal gemacht und war, höchstwahrscheinlich beim theoretischen Teil der Fahrschule persönlich anwesend wo ja man höre und staune auch solche Fragen erläutert wurden.
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