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Änderung im Staatsangehörigkeitsrecht
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Strubbi Benutzerkonto wurde gelöscht
26.06.2013 ~ 19:31 Uhr ~ Strubbi schreibt:
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Änderung im Staatsangehörigkeitsrecht |
Beitrag Kennung: 639118
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http://www.bundesanzeiger-verlag.de/spez...-im-staatsangeh
SPD- und Grün-regierte Länder wollen Änderungen im Staatsangehörigkeitsrecht
Die Länder Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein haben in den Bundesrat den Entwurf eines Gesetzes über die Zulassung der Mehrstaatigkeit und die Aufhebung der Optionsregelung im Staatsangehörigkeitsrecht eingebracht.
Hintergrund
Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht geht bislang von dem Grundsatz aus, dass Mehrstaatigkeit vermieden werden soll. Dahinter steht das Bestreben, eine möglichst eindeutige Zuordnung von Menschen zu einem bestimmten Staat sicherzustellen. Dies soll eine klare Verantwortungszuweisung bewirken.
Wesentlicher Inhalt
Der von den SPD und von den Grünen geführten Bundesländern eingebrachte Gesetzentwurf will den bislang bestehenden Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht aufheben. Einbürgerungswillige sollen danach im Falle des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit ihre bisherigen Staatsangehörigkeiten nicht aufgeben müssen. Vice versa sollen auch Deutsche beim Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit ihre deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr verlieren.
Neben dieser sehr weitreichenden Regelung wollen SPD und Grüne den sogenannten Optionszwang für in der Bundesrepublik geborene Kinder ausländischer Eltern mit langjährigem verfestigten Aufenthaltsrecht abschaffen. Dies soll unbeschadet eines möglichen abstammungsbedingten Erwerbs weiterer Staatsangehörigkeiten des Kindes gelten. Bislang müssen sich Kinder ausländischer Eltern, die hier geboren wurden, entscheiden, ob sie die deutsche Staatsangehörigkeit annehmen wollen oder nicht.
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