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Forum-Thueringen» Speziell» Arbeit, Rente & Soziales » Jugendweihe-Geld, Lottogewinn und andere Geschenke werden auf Hartz IV Leistungen angerechnet » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Jugendweihe-Geld, Lottogewinn und andere Geschenke werden auf Hartz IV Leistungen angerechnet
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Tom   Tom ist männlich Zeige Tom auf Karte FT-Nutzer
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16.03.2007 ~ 07:50 Uhr ~ Tom schreibt:
images/avatars/avatar-1951.jpg im Forum Thüringen seit: 26.10.2006
24 erhaltene Danksagungen
Jugendweihe-Geld, Lottogewinn und andere Geschenke werden auf Hartz IV Leistungen angerechnet Beitrag Kennung: 42853
gelesener Beitrag - ID 42853


Kopfpatsch Unverständnis von vielen Seiten müssen zurzeit die Arbeitsgemeinschaften (ARGE) einstecken. Denn wie jetzt bekannt wurde, wird das Jugendweihe- und Konfirmationsgeld von Kindern als Einnahme der Bedarfsgemeinschaft der Eltern angerechnet.
Hintergrund ist eine Familie in Niedersachsen, wo ein Geschwisterpaar von Verwandten 800 Euro erhielt. Da die Eltern dieses Geschenk der zuständigen ARGE mitgeteilt haben, ab 50 Euro je Person Pflicht, wurde der Anspruch der Familie gekürzt.
Persönlichkeiten aus Politik und Kirche haben inzwischen gegen diese Vorgehensweise protestiert. In ihren Augen ist diese Anrechnung diskriminierend.

Quelle: www.svz.de



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gastli   Zeige gastli auf Karte FT-Nutzer
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16.03.2007 ~ 07:57 Uhr ~ gastli schreibt:
images/avatars/avatar-2026.jpg im Forum Thüringen seit: 03.12.2005
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RE: Jugendweihe-Geld, Lottogewinn und andere Geschenke werden auf Hartz IV Leistungen angerechnet Beitrag Kennung: 42854
gelesener Beitrag - ID 42854


Zitat:
Geldgeschenke an Kinder in der Regel bei Arbeitslosengeld II problemlos

Das Frühjahr ist die traditionelle Zeit für Kommunion, Konfirmation oder Jugendweihe. Häufig bekommen Kinder und Jugendliche zu diesen Festen Geldgeschenke. Solche Geldgeschenke sind in der Regel auch für Familien, die Arbeitslosengeld II beziehen, problemlos: “Wenn diese Geldgeschenke nicht unangemessen hoch sind, dürften sie nicht zu einer Kürzung der Leistung führen”, sagte Heinrich Alt, Vorstand Grundsicherung der Bundesagentur für Arbeit.

Geldgeschenke an Kinder werden in der Regel nicht auf ihren Anspruch auf Sozialgeld angerechnet. Eine Anrechnung auf den Arbeitslosengeld II-Anspruch der Eltern ist sogar gänzlich unzulässig, weil Einkommen und Vermögen von Kindern nur bei deren eigenem Anspruch berücksichtigt werden.

Nach der derzeitigen Rechtslage muss allerdings über die Geldgeschenke im Einzelfall entschieden werden: Geschenke zu Festen wie Kommunion, Konfirmation oder Jugendweihe sind einmalige Einnahmen, die zwar grundsätzlich nach der entsprechenden Verordnung auf den Bedarf der hilfebedürftigen Person anzurechnen sind, soweit aber “nicht im Einzelfall eine andere Regelung angezeigt ist”, heißt es in der entsprechenden Verordnung der Bundesregierung.

Ob finanzielle Zuwendungen Dritter angerechnet werden, hängt von deren Höhe und einer möglichen Zweckbestimmung ab. “Wir gehen davon aus, dass Geldgeschenke zu Festen wie Kommunion oder Konfirmation in aller Regel nicht angerechnet werden müssen”, sagte Alt. “Das Geld der Tante, das ausdrücklich zum Kauf eines Fahrrads gedacht ist, wird sicher unangetastet bleiben.”

Quelle:Bundesagentur für Arbeit (BA) Pressemappe

Wie es scheint, hat die Debatte der letzten Wochen die BA zu einer Stellungnahme bewegt, die aber an der Sachlage , das finanzielle Zuwendungen Dritter angerechnet werden, nichts ändert. Beachten Sie daher die Zweckgebundenheit der Zuwendung und nutzen Sie die Mustervorlage auf : Mustervorlage für den Nachweis einer zweckgebundenen Einnahme bei Geldgeschenken
(Sozialticker)




Homepage von gastli Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Zum Ende der Seite springen Zum Anfang der Seite springen
Natalie   Natalie ist weiblich Zeige Natalie auf Karte FT-Nutzer
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22.03.2007 ~ 23:35 Uhr ~ Natalie schreibt:
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RE: Jugendweihe-Geld, Lottogewinn und andere Geschenke werden auf Hartz IV Leistungen angerechnet Beitrag Kennung: 43376
gelesener Beitrag - ID 43376


Das ist wieder leicht übertrieben. Sollen die doch den Hartzis ihre par Gröten gönnen. Ich hab kein Problem damit.



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HLu*Mi    HLu*Mi ist weiblich Zeige HLu*Mi auf Karte FTplus bis 01.11.2022
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22.03.2007 ~ 23:46 Uhr ~ HLu*Mi schreibt:
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RE: Jugendweihe-Geld, Lottogewinn und andere Geschenke werden auf Hartz IV Leistungen angerechnet Beitrag Kennung: 43378
gelesener Beitrag - ID 43378


Zitat:
Original von Natalie
Das ist wieder leicht übertrieben. Sollen die doch den Hartzis ihre par Gröten gönnen. Ich hab kein Problem damit.

Sprich doch bitte nicht so abfällig von diesen Menschen. Es reicht doch schon, wenn sie den oberen 10.000 ein Dorn im Auge sind.



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Natalie   Natalie ist weiblich Zeige Natalie auf Karte FT-Nutzer
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23.03.2007 ~ 00:34 Uhr ~ Natalie schreibt:
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RE: Jugendweihe-Geld, Lottogewinn und andere Geschenke werden auf Hartz IV Leistungen angerechnet Beitrag Kennung: 43382
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Ich schreibe doch nicht abfällig. Ich spreche nur das an was sonst fast alle denken. Als Harzi lebt man doch nicht schlecht. Das ehwige Gejammer geht einem einfach auf den docht. Wer mehr will soll gefälligst auch dafür arbeiten.



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gastli   Zeige gastli auf Karte FT-Nutzer
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23.03.2007 ~ 10:55 Uhr ~ gastli schreibt:
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RE: Jugendweihe-Geld, Lottogewinn und andere Geschenke werden auf Hartz IV Leistungen angerechnet Beitrag Kennung: 43398
gelesener Beitrag - ID 43398


Zitat:
Original von Natalie
Ich schreibe doch nicht abfällig. Ich spreche nur das an was sonst fast alle denken. Als Harzi lebt man doch nicht schlecht. Das ehwige Gejammer geht einem einfach auf den docht.


Du schreibst nicht abfällig, du bist es.
Ich jammere übrigens nicht.
Als Harzi wie du uns liebevoll nennst lebe ich echt nicht schlecht. Ich habe mich von gewissen Ballast befreit, wie Mobilität in Form eines Fahrzeug, Mobilität in Form eine schnurlosen Telefons, Versicherungen, irgendwelche Sparformen, ich besuche grundsätzlich keine Orte mehr wo in irgendeiner Form Eintritt erhoben wird, ich verzichte auf jeglichen unnützen Konsum, besser ausgedrückt ich verweigere ihn inzwischen ganz bewusst. Ich verlasse nicht den ortsnahen Bereich. Nur eines habe ich mir erhalten und das werde ich auch weiter tun, den Internetzugang, um auf solche Schreibereien wie deine eine Antwort zu geben. Das alles immer beherzigt lebe ich recht gut. Wie sich die Befreiung von Ballast auswirkt will ich dir gern ein wenig erläutern. Ich bewege mich frei und ungezwungen, zu Fuss, muss auf niemand mehr Rücksicht nehmen, egal was passiert. Wenn ich Schaden anrichte, Pech für die anderen, ich habe nichts um sie zu entschädigen. Sollte durch meine Unachtsamkeit, so ein toller Mensch wie du, beispielsweise gesundheitlichen Schaden nehmen, Pech für dich. Denn irgendeine Versicherung habe ich nicht mehr die für den Schaden aufkommen kann, also ist auch keiner da der dich auffängt. Schadenersatz, Schmerzensgeld ist passè. Du verlierst durch einen solchen Zwischenfall deine Arbeitskraft und in der Folge die finanziellen Reserven. Aber wie du dir denken kannst wird mich das nicht sonderlich stören. Also immer schön aufpassen, es gibt inzwischen viele Harzis die nicht mehr versichert sind. Solch denken und daraus resultierendes Verhalten entspricht übrigens genau deinem Denkmuster.
Abfällig, egoistisch unsolidarisch.



Homepage von gastli Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Zum Ende der Seite springen Zum Anfang der Seite springen
Adeodatus
Benutzerkonto wurde gelöscht



23.03.2007 ~ 16:32 Uhr ~ Adeodatus schreibt:
RE: Jugendweihe-Geld, Lottogewinn und andere Geschenke werden auf Hartz IV Leistungen angerechnet Beitrag Kennung: 43424
gelesener Beitrag - ID 43424


Zitat:
Ich schreibe doch nicht abfällig. Ich spreche nur das an was sonst fast alle denken. Als Harzi lebt man doch nicht schlecht. Das ehwige Gejammer geht einem einfach auf den docht. Wer mehr will soll gefälligst auch dafür arbeiten.


Es lohnt sich eigentlich nicht solche vor Sachkenntnis nur so sprühenden Postings zu kommentieren! Eigentlich zeigt es mir nur das die Politik hier voll ins Schwarze getroffen hat.

Aber trotzdem mal eine Frage @ Natalie würdest Du Deinen Job für die von Dir angesprochenen 5 Euronen machen?



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kritiker   kritiker ist männlich Zeige kritiker auf Karte Nutzer ist im Jahr 2020 verstorben
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23.03.2007 ~ 23:57 Uhr ~ kritiker schreibt:
im Forum Thüringen seit: 23.03.2006
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RE: Jugendweihe-Geld, Lottogewinn und andere Geschenke werden auf Hartz IV Leistungen angerechnet Beitrag Kennung: 43447
gelesener Beitrag - ID 43447


Zitat:
Original von gastli
Zitat:
Original von Natalie
Ich schreibe doch nicht abfällig. Ich spreche nur das an was sonst fast alle denken. Als Harzi lebt man doch nicht schlecht. Das ehwige Gejammer geht einem einfach auf den docht.


Du schreibst nicht abfällig, du bist es.
Ich jammere übrigens nicht.
Als Harzi wie du uns liebevoll nennst lebe ich echt nicht schlecht. Ich habe mich von gewissen Ballast befreit, wie Mobilität in Form eines Fahrzeug, Mobilität in Form eine schnurlosen Telefons, Versicherungen, irgendwelche Sparformen, ich besuche grundsätzlich keine Orte mehr wo in irgendeiner Form Eintritt erhoben wird, ich verzichte auf jeglichen unnützen Konsum, besser ausgedrückt ich verweigere ihn inzwischen ganz bewusst. Ich verlasse nicht den ortsnahen Bereich. Nur eines habe ich mir erhalten und das werde ich auch weiter tun, den Internetzugang, um auf solche Schreibereien wie deine eine Antwort zu geben. Das alles immer beherzigt lebe ich recht gut. Wie sich die Befreiung von Ballast auswirkt will ich dir gern ein wenig erläutern. Ich bewege mich frei und ungezwungen, zu Fuss, muss auf niemand mehr Rücksicht nehmen, egal was passiert. Wenn ich Schaden anrichte, Pech für die anderen, ich habe nichts um sie zu entschädigen. Sollte durch meine Unachtsamkeit, so ein toller Mensch wie du, beispielsweise gesundheitlichen Schaden nehmen, Pech für dich. Denn irgendeine Versicherung habe ich nicht mehr die für den Schaden aufkommen kann, also ist auch keiner da der dich auffängt. Schadenersatz, Schmerzensgeld ist passè. Du verlierst durch einen solchen Zwischenfall deine Arbeitskraft und in der Folge die finanziellen Reserven. Aber wie du dir denken kannst wird mich das nicht sonderlich stören. Also immer schön aufpassen, es gibt inzwischen viele Harzis die nicht mehr versichert sind. Solch denken und daraus resultierendes Verhalten entspricht übrigens genau deinem Denkmuster.
Abfällig, egoistisch unsolidarisch.

meinen beifall, Klatschen Klatschen Klatschen ich habe noch arbeit und werde auch noch relativ gut bezahlt! ich muß dir aber in allen punkten zustimmen, ich wünsche auch jedem der solche primitiven äußerungen von sich gibt HARTZ IV, V, VI, und und und! ich wünsche diesen primi's (deutschen michels) das sie alle schlechtigkeiten dieser pseudoregierung zu spüren bekommen!!!
bis dann



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holgersheim   holgersheim ist männlich Zeige holgersheim auf Karte FT-Nutzer
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01.12.2008 ~ 08:21 Uhr ~ holgersheim schreibt:
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RE: Jugendweihe-Geld, Lottogewinn und andere Geschenke werden auf Hartz IV Leistungen angerechnet Beitrag Kennung: 185506
gelesener Beitrag - ID 185506


Die frohe Botschaft?

Es ist so weit. Wie alle Jahre wieder steht Weihnachten vor der Tür, hartnäckig und unabweisbar. Und irgendwann werden wir es hereinlassen müssen, jedenfalls die meisten von uns, spätestens am 24. Dezember, ob wir wollen oder nicht.

Die Weihnachtsbotschaft beginnt mit hoffnungsvollen Worten: „Und siehe, ich verkündige Euch große Freude, die allem Volke widerfahren wird...“ Allen? Ja, Allen, denn:

Weihnachten soll Freude bringen. Und auch Arbeitslosengeld-II-Empfänger dürfen daher zu Weihnachten Geschenke bekommen.

Sie glauben, das sei die frohe Botschaft? - Nein, die kommt erst jetzt:
Lassen Sie sich die frohe Botschaft verkünden, dass die Argen in diesem Land diese Geschenke zum Anlass nehmen, ihre Ausgaben zu senken.


Geschenke gelten als Einnahme, die mit dem ALG-II-Anspruch verrechnet werden müssen.

Zwar gelte das in der Hauptsache für Geldgeschenke, aber grundsätzlich auch für andere Zuwendungen, so die Bundesregierung. Solche Geldgeschenke (oder Sachgeschenke, die vermuten lassen, dass es sich um Wertgegenstände handeln könnte, wie eine Münzsammlung oder ein Schmuckstück von erheblichem Wert) müssten in jedem Falle angegeben werden. Nur dadurch sei es möglich zu überprüfen, ob der Beschenkte auch in Zukunft hilfebedürftig sei. Wenn Geschenke nicht angezeigt werden, kann eine Strafe bis zu 5000 Euro drohen.

Doch wie schon gesagt, Weihnachten soll Freude bringen. Und deshalb ist es so, dass Einmal-Geschenke und andere einmalige Einnahmen anrechnungsfrei sind, wenn sie pro Jahr und Mitglied der sogenannten Bedarfsgemeinschaft 50 Euro nicht übersteigen.

Schenkt also die Oma ihrem Enkel ein Winterkleidungsstück im Wert von beispielsweise 100 Euro, dann empfiehlt es sich – so stand es jedenfalls in einem unserer hiesigen Wochenblätter zu lesen - „dass sie das Geld in Bar aushändigt oder mit dem Enkel zusammen einkaufen geht.“

"Denn", so war zu lesen, "bei einer Überweisung auf das Konto wird ein Geldgeschenk früher oder später sichtbar und muss unabhängig vom vorgesehenen Verwendungszweck von der Arge als Einkommen gewertet werden.“ Und spätestens beim alljährlichen Datenabgleich fällt das auf, weil Datenschutz für Arbeitslosengeld-II-Empfänger bekanntermaßen entfällt. "Wird aber das Weihnachtsgeschenk direkt überreicht," so dieser findige und pfiffige Redakteur unseres Wochenblättchens, "interessiert sich die Arge kaum für die Gabe, wenn sie denn überhaupt von dem Geschenk erfährt."

In diesem Sinne, eine schöne Adventszeit.

Beide Beiträge :Quelle Aktive Erwerbslose in Deutschland



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aeffchen   aeffchen ist männlich Zeige aeffchen auf Karte FT-Nutzer
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01.12.2008 ~ 08:37 Uhr ~ aeffchen schreibt:
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RE: Jugendweihe-Geld, Lottogewinn und andere Geschenke werden auf Hartz IV Leistungen angerechnet Beitrag Kennung: 185510
gelesener Beitrag - ID 185510


Da würde mich mal der Fall eines Bekannten interessieren:

Ein Lottogewinn den der gute direkt und komplett als Zahlung für offene Schulen verwendete.
Leider ging das Geld vorher auf sein Konto und wurde von der ARGE als Einkommen gewertet.
Also zwar Schulden los, aber einen Monat ohne Geld.

Also lieber weiter die Schulden wachsen lassen als verhungern.



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die_gute_fee   die_gute_fee ist männlich Zeige die_gute_fee auf Karte FT-Nutzer
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01.12.2008 ~ 14:17 Uhr ~ die_gute_fee schreibt:
im Forum Thüringen seit: 20.09.2007
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RE: Jugendweihe-Geld, Lottogewinn und andere Geschenke werden auf Hartz IV Leistungen angerechnet Beitrag Kennung: 185763
gelesener Beitrag - ID 185763


na es ist doch auch ein einkommen, oder?



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Markus    Markus ist männlich Zeige Markus auf Karte FT-Leitung # Systemadministrator
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01.12.2008 ~ 16:51 Uhr ~ Markus schreibt:
images/avatars/avatar-2190.jpg im Forum Thüringen seit: 06.08.2004
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RE: Jugendweihe-Geld, Lottogewinn und andere Geschenke werden auf Hartz IV Leistungen angerechnet Beitrag Kennung: 185862
gelesener Beitrag - ID 185862


Zitat:
die_gute_fee hat am 01. Dezember 2008 um 14:17 Uhr folgendes geschrieben:

na es ist doch auch ein einkommen, oder?


Müsste dann die ARGE nicht auch die Ausgaben für den Lottoschein vor einem Gewinn berücksichtigen.. cool

LG
Markus



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die_gute_fee   die_gute_fee ist männlich Zeige die_gute_fee auf Karte FT-Nutzer
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01.12.2008 ~ 16:57 Uhr ~ die_gute_fee schreibt:
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RE: Jugendweihe-Geld, Lottogewinn und andere Geschenke werden auf Hartz IV Leistungen angerechnet Beitrag Kennung: 185872
gelesener Beitrag - ID 185872


In so manchen Fällen wäre diese Investition zumindest sinnvoller als eine "Qualifikationsmaßnahme" (und billiger).

Aber im Ernst: ein Lottogewinn ist auch ein Einkommen und gehört deswegen auch angerechnet. Ist sicherlich bitter...



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01.12.2008 ~ 17:13 Uhr ~ Digedag schreibt:
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RE: Jugendweihe-Geld, Lottogewinn und andere Geschenke werden auf Hartz IV Leistungen angerechnet Beitrag Kennung: 185895
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Zitat:
die_gute_fee hat am 01. Dezember 2008 um 16:57 Uhr folgendes geschrieben:
Ist sicherlich bitter...

So bitter wie das gesamte Hartz IV.
Kann man sich den Lottogewinn nicht bar auszahlen lassen?



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01.12.2008 ~ 19:08 Uhr ~ Meister schreibt:
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RE: Jugendweihe-Geld, Lottogewinn und andere Geschenke werden auf Hartz IV Leistungen angerechnet Beitrag Kennung: 185959
gelesener Beitrag - ID 185959


Bei uns hat ein Hartz IV Empfänger, eine Geldbörse mit reichlich Kohle gefunden.

Er sollte dafür eine Belohnung erhalten.
Die Belohnung hat er abgelehnt, da es schon in der Zeitung stand und er es mit Hartz IV angerechnet bekommen hätte.

Also das nächste sei nicht so blöd, stecke die Kohlen einfach ein.

Meister



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die_gute_fee   die_gute_fee ist männlich Zeige die_gute_fee auf Karte FT-Nutzer
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01.12.2008 ~ 21:02 Uhr ~ die_gute_fee schreibt:
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RE: Jugendweihe-Geld, Lottogewinn und andere Geschenke werden auf Hartz IV Leistungen angerechnet Beitrag Kennung: 186052
gelesener Beitrag - ID 186052


Man gibt ja die Sachen nicht wegen der Belohnung zurück...



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Digedag    Digedag ist männlich Zeige Digedag auf Karte FT-Leitung # Moderator Spiele
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01.12.2008 ~ 21:05 Uhr ~ Digedag schreibt:
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RE: Jugendweihe-Geld, Lottogewinn und andere Geschenke werden auf Hartz IV Leistungen angerechnet Beitrag Kennung: 186056
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Zitat:
die_gute_fee hat am 01. Dezember 2008 um 21:02 Uhr folgendes geschrieben:

Man gibt ja die Sachen nicht wegen der Belohnung zurück...


Ein starkes Stück ist es trotzdem.
Hier wird der denkende Bürger zum Kriminellen erzogen. Das kann es dann auch nicht sein.



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SirBernd    SirBernd ist männlich Zeige SirBernd auf Karte Moderator ist am 03.11.2022 verstorben
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01.12.2008 ~ 21:34 Uhr ~ SirBernd schreibt:
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RE: Jugendweihe-Geld, Lottogewinn und andere Geschenke werden auf Hartz IV Leistungen angerechnet Beitrag Kennung: 186086
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Richtig, und wenn immer mehr Bürger von Gewinnen, Geschenken, Belohnungen offiziell ausgeschlossen werden, wen wundert´s, wenn sie inoffiziell versuchen, durch Verschweigen, Unehrlichkeit und Tricksereien inoffiziell einigermaßen über die Runden zu kommen ....

Ehrlichkeit lohnt sich doch in unserem Lande immer weniger, weil wird bestraft ...



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die_gute_fee   die_gute_fee ist männlich Zeige die_gute_fee auf Karte FT-Nutzer
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01.12.2008 ~ 21:46 Uhr ~ die_gute_fee schreibt:
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RE: Jugendweihe-Geld, Lottogewinn und andere Geschenke werden auf Hartz IV Leistungen angerechnet Beitrag Kennung: 186094
gelesener Beitrag - ID 186094


Zitat:
SirBernd hat am 01. Dezember 2008 um 21:34 Uhr folgendes geschrieben:

Ehrlichkeit lohnt sich doch in unserem Lande immer weniger, weil wird bestraft ...


Beispiele? (Keine Belohnung zu bekommen und bestraft zu werden, sind zwei Paar Schuhe)



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SirBernd    SirBernd ist männlich Zeige SirBernd auf Karte Moderator ist am 03.11.2022 verstorben
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01.12.2008 ~ 22:07 Uhr ~ SirBernd schreibt:
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RE: Jugendweihe-Geld, Lottogewinn und andere Geschenke werden auf Hartz IV Leistungen angerechnet Beitrag Kennung: 186107
gelesener Beitrag - ID 186107


Wenn Du ein Geschenk bekommst, und es Dir gleich wieder weggenommen wird von irgendeinem Übeltäter. Fühltest Du Dich da nicht bestraft?

Wenn Du als Belohnung wegen Deiner Ehrlichkeit Geld bekommst, sollte es auch eine Belohnung für Dich sein und sie Dir nicht gleich wieder abgezogen werden. Egal ob Du nun reicher Geschäftsmann oder Hartz4 Empfänger bist .....

Der Reiche dürfte sie behalten, obwohl für ihn oft Peanuts, der Arme muss sie abgeben, wurde also als guter Mensch bestraft. Kann jeden verstehen, der bei der nächsten Gelegenheit nicht mehr so brav (blöd) ist ...

Ein Armer hat gefälligst Monat für Monat arm zu bleiben .....



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die_gute_fee   die_gute_fee ist männlich Zeige die_gute_fee auf Karte FT-Nutzer
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01.12.2008 ~ 22:19 Uhr ~ die_gute_fee schreibt:
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RE: Jugendweihe-Geld, Lottogewinn und andere Geschenke werden auf Hartz IV Leistungen angerechnet Beitrag Kennung: 186122
gelesener Beitrag - ID 186122


Zitat:
SirBernd hat am 01. Dezember 2008 um 22:07 Uhr folgendes geschrieben:
Wenn Du ein Geschenk bekommst, und es Dir gleich wieder weggenommen wird von irgendeinem Übeltäter. Fühltest Du Dich da nicht bestraft?


Das wäre ja irgendwie Diebstahl...
Wenn ALG2-Empfänger Geldgeschenke bekommen, dann werden die ihnen nicht weggenommen.

Zitat:
Der Reiche dürfte sie behalten, obwohl für ihn oft Peanuts, der Arme muss sie abgeben, wurde also als guter Mensch bestraft

Er muss sie nicht abgeben, sie wird angerechnet. Das ist beim Reichen nicht so, weil der eben auch kein Geld vom Amt bekommt.

Zitat:
Ein Armer hat gefälligst Monat für Monat arm zu bleiben .....


Er kann ruhig reich werden, aber darf dann eben keine staatlichen Hilfsleistungen beanspruchen.



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SirBernd    SirBernd ist männlich Zeige SirBernd auf Karte Moderator ist am 03.11.2022 verstorben
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01.12.2008 ~ 22:31 Uhr ~ SirBernd schreibt:
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RE: Jugendweihe-Geld, Lottogewinn und andere Geschenke werden auf Hartz IV Leistungen angerechnet Beitrag Kennung: 186132
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Meeeensch, Mensch, Mensch ....

Wenn ich als Hartz4-Empfänger z.B. 3000€ von meiner Omma zu Weihnachten bekomme, damit ich kleiner Enkel meine Schulden endlich tilgen kann, und wieder etwas Luft zum Atmen habe, und es mir postwendend wieder abgezogen, bzw verrechnet wird, so dass ich dann einige Monate keine Unterstützung bekomme und im Endeffekt, trotz der guten Tat meiner Omma, nach diesen "Verrechnungsmonaten" wieder in genau den selben Miesen bin wie vor dem Geschenk.
Wo ist da der Sinn ????



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die_gute_fee   die_gute_fee ist männlich Zeige die_gute_fee auf Karte FT-Nutzer
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01.12.2008 ~ 23:00 Uhr ~ die_gute_fee schreibt:
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RE: Jugendweihe-Geld, Lottogewinn und andere Geschenke werden auf Hartz IV Leistungen angerechnet Beitrag Kennung: 186153
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Der Sinn ist, dass du Einkommen für Aufwendungen zum Lebensunterhalt aufwenden sollst, wenn du staatliche Leistungen erhälst. Den Staat interessiert nur, dass du 3000 Euro hast, nicht für was du sie verwendest. ob du Schulden bezahlst oder essen kaufst, ist dann deine Entscheidung.

Wenn es zur Schuldentilgung sein soll, dann könnte ja die Oma für dich die Schulden tilgen. Also nicht an dich überweisen, sondern gleich an deine Gläubiger. Dann wird es auch nicht verrechnet und erfüllt seinen Zweck genauso.



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SirBernd    SirBernd ist männlich Zeige SirBernd auf Karte Moderator ist am 03.11.2022 verstorben
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01.12.2008 ~ 23:14 Uhr ~ SirBernd schreibt:
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RE: Jugendweihe-Geld, Lottogewinn und andere Geschenke werden auf Hartz IV Leistungen angerechnet Beitrag Kennung: 186164
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Zitat:
die_gute_fee hat am 01. Dezember 2008 um 23:00 Uhr folgendes geschrieben:

Wenn es zur Schuldentilgung sein soll, dann könnte ja die Oma für dich die Schulden tilgen. Also nicht an dich überweisen, sondern gleich an deine Gläubiger. Dann wird es auch nicht verrechnet und erfüllt seinen Zweck genauso.


Ein guter Tipp, Gute Fee ...ausbaufähig ... Top

Dann lasst eurer Fantasie mal freien Lauf ihr Heer von Harz4-Empfängern ....



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Pfiffikus   Pfiffikus ist männlich Zeige Pfiffikus auf Karte FT-Nutzer
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02.12.2008 ~ 06:21 Uhr ~ Pfiffikus schreibt:
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RE: Jugendweihe-Geld, Lottogewinn und andere Geschenke werden auf Hartz IV Leistungen angerechnet Beitrag Kennung: 186262
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Zitat:
die_gute_fee hat am 01. Dezember 2008 um 23:00 Uhr folgendes geschrieben:

Wenn es zur Schuldentilgung sein soll, dann könnte ja die Oma für dich die Schulden tilgen. Also nicht an dich überweisen, sondern gleich an deine Gläubiger. Dann wird es auch nicht verrechnet und erfüllt seinen Zweck genauso.

Bist du dir da sicher?
Dein Verfahren ist nur plausibel, falls es sich um Barschulden zwischen zwei Privatpersonen handelt, deren Existenz und deren Tilgung der Behörde verschwiegen werden.

Üblicherweise müssen alle Konten angegeben werden. Und wenn auf dem Kreditkonto bei der Hausbank des Betroffenen ein Zahlungseingang zu verzeichnen ist, so ist das ein Einkommen.


Pfiffikus,
der nicht so viel Vertrauen hätte, dass dieses Einkommen nicht angerechnet wird



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die_gute_fee   die_gute_fee ist männlich Zeige die_gute_fee auf Karte FT-Nutzer
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02.12.2008 ~ 12:58 Uhr ~ die_gute_fee schreibt:
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RE: Jugendweihe-Geld, Lottogewinn und andere Geschenke werden auf Hartz IV Leistungen angerechnet Beitrag Kennung: 186390
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Zitat:
Pfiffikus hat am 02. Dezember 2008 um 06:21 Uhr folgendes geschrieben:

Dein Verfahren ist nur plausibel, falls es sich um Barschulden zwischen zwei Privatpersonen handelt, deren Existenz und deren Tilgung der Behörde verschwiegen werden.


Wieso muss das verschwiegen werden?

Zitat:
Üblicherweise müssen alle Konten angegeben werden. Und wenn auf dem Kreditkonto bei der Hausbank des Betroffenen ein Zahlungseingang zu verzeichnen ist, so ist das ein Einkommen.


Das ist richtig. Wenn es reine Bankschulden sind, dann wird es schwieriger. Da wäre es aber vielleicht möglich, das Schuldenbelastete Konto an eine andere Person zu übertragen. Keine Ahnung ob das so gehen kann: GbR gründen, Privatkonto wird GbR-Konto, aus GbR austreten, Konto behält der andere "Gesellschafter".



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Pfiffikus   Pfiffikus ist männlich Zeige Pfiffikus auf Karte FT-Nutzer
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03.12.2008 ~ 20:05 Uhr ~ Pfiffikus schreibt:
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RE: Jugendweihe-Geld, Lottogewinn und andere Geschenke werden auf Hartz IV Leistungen angerechnet Beitrag Kennung: 187398
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Zitat:
die_gute_fee hat am 02. Dezember 2008 um 12:58 Uhr folgendes geschrieben:

Wieso muss das verschwiegen werden?

Weil sonst ein Einkommen entsteht, welches von der Behörde amtlich angerechnet wird.



Zitat:
die_gute_fee hat am 02. Dezember 2008 um 12:58 Uhr folgendes geschrieben:

Da wäre es aber vielleicht möglich, das Schuldenbelastete Konto an eine andere Person zu übertragen.

In dem Moment, in dem jemand Schulden los wird, ist das ein Einkommen.


Zitat:
die_gute_fee hat am 02. Dezember 2008 um 12:58 Uhr folgendes geschrieben:

Keine Ahnung ob das so gehen kann: GbR gründen, Privatkonto wird GbR-Konto, aus GbR austreten, Konto behält der andere "Gesellschafter".

Abgesehen welche gierigen Augen der Behörden sich plötzlich auf den ALGII-Empfänger richten werden, der plötzlich GbG-Gesellschafter wird...
Leute von deinem Schlage werden in Liechtenstein und anderen Steueroasen händeringend gesucht.



Pfiffikus,
dem eine solche findige Konstruktionzur Verschleierung des Einkommens nicht eingefallen wäre



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Adeodatus
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04.12.2008 ~ 08:42 Uhr ~ Adeodatus schreibt:
RE: Jugendweihe-Geld, Lottogewinn und andere Geschenke werden auf Hartz IV Leistungen angerechnet Beitrag Kennung: 187645
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Zitat:
die_gute_fee hat am 02. Dezember 2008 um 12:58 Uhr folgendes geschrieben:

Zitat:
Üblicherweise müssen alle Konten angegeben werden. Und wenn auf dem Kreditkonto bei der Hausbank des Betroffenen ein Zahlungseingang zu verzeichnen ist, so ist das ein Einkommen.


Das ist richtig. Wenn es reine Bankschulden sind, dann wird es schwieriger. Da wäre es aber vielleicht möglich, das Schuldenbelastete Konto an eine andere Person zu übertragen. Keine Ahnung ob das so gehen kann: GbR gründen, Privatkonto wird GbR-Konto, aus GbR austreten, Konto behält der andere "Gesellschafter".


Ne GbR gründen? na dann mal los hier die Kurzanleitung

Zur Gründung einer GbR ist ein Gesellschaftsvertrag erforderlich, der zumindest die Vereinbarung enthalten muss, dass sich die Gesellschafter zur Förderung eines gemeinsamen Zwecks zusammenschließen und dazu die vereinbarten Beiträge leisten (§ 705 BGB). Da die Gründung keinem Publizitätserfordernis unterliegt, eine Eintragung der GbR in das Handelregister also nicht erfolgen kann, entsteht die Gesellschaft grundsätzlich mit Abschluss des Gesellschaftsvertrags. Der Vertrag ist in der Regel nicht formbedürftig, so dass er schriftlich, mündlich oder auch durch schlüssiges (konkludentes) Verhalten abgeschlossen werden kann.

In der Regel hat das Ausscheiden einzelner Gesellschafter die Auflösung der Gesellschaft zur Folge
* Wenn im Gesellschaftsvertrag nichts anderes vereinbart ist, wird die Gesellschaft aufgelöst durch
* Kündigung eines Gesellschafters
* Kündigung des Gläubigers eines
* Gesellschafters unter bestimmten Voraussetzungen
* Auflösungsbeschluss
* Zeitablauf bei zeitlich befristeter Gesellschaft, Erreichen oder Unmöglichwerden des Gesellschaftszwecks
* Tod eines Gesellschafters
* Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft oder eines Gesellschafters
* sowie durch die Beteiligung nur noch eines Gesellschafters

Also im großen und ganzen etwas viel Aufwand um Schulden zu tilgen oder ein paar Euro vor der ARGE zu retten. Ach so nicht zu vergessen die GbR müsste auch noch Steuern zahlen

Anders als beispielsweise die GmbH ist die GbR keine eigene Rechtsperson. Diese rechtliche Einordnung wirkt sich auch für die Besteuerung des Gewinns aus. Für die Gewinnbesteuerung gilt die GbR nicht als eigenes Steuersubjekt. Folge hiervon ist, dass nicht die GbR selbst zur Einkommen- oder Körperschaftsteuer veranlagt wird. Vielmehr wird nach einheitlicher und gesonderter Feststellung des Gewinns dieser dem jeweiligen Gesellschafter in der Höhe des im zustehenden Anteils zugeordnet und bei diesem besteuert. Je nach Rechtsform der Gesellschafter unterliegen deren Gewinnanteile dann bei diesen der Einkommensteuer oder aber der Körperschaftsteuer.

Viel Spaß denn spätestens hier kriegt die ARGE Wind von der Geschichte.



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04.12.2008 ~ 13:24 Uhr ~ die_gute_fee schreibt:
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RE: Jugendweihe-Geld, Lottogewinn und andere Geschenke werden auf Hartz IV Leistungen angerechnet Beitrag Kennung: 187855
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@spidy
Welcher Aufwand? Wie Du selbst geschrieben hast, reicht ein mündlicher Vertrag. Die Bank interessiert sowieso nur, dass zwei Personen für ein GbR-Konto unterschreiben.
Einnahmen exisiteren nicht, also auch keine Besteuerung.
Die ARGE interessiert das Ganze nicht, solange keine Einnahmen vorliegen.

@Pfiffikus
Das sind buchhalterisch Einnahmen, aber es ist kein Einkommen. Du bekommst ja nichts, keinen Gegenwert etc. Das wird nicht angerechnet.



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Adeodatus
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04.12.2008 ~ 13:47 Uhr ~ Adeodatus schreibt:
RE: Jugendweihe-Geld, Lottogewinn und andere Geschenke werden auf Hartz IV Leistungen angerechnet Beitrag Kennung: 187858
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Funktioniert trotzdem nicht selbst wenn man das ganze beim Glas Bier besiegelt, Grund.
Der Hartzer Roller soll ja Deinen Ausführungen zufolge sein Konto zum GbR Konto machen was meinst Du wie er das der ARGE erklären soll, und selbst wenn das den ARGE Mitarbeiter noch nicht stutzig macht, wird der garantiert auf das schmale Brett kommen und mal die alten Kontendaten überprüfen lassen wenn der Hartzer mit einem neuen Konto aufschlägt und sein altes als nicht mehr aktuell austragen lassen will. Spätestens hier wären dann die bezahlten Schulden die er vorher hatte nicht sein größtes Problem.



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04.12.2008 ~ 22:53 Uhr ~ die_gute_fee schreibt:
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RE: Jugendweihe-Geld, Lottogewinn und andere Geschenke werden auf Hartz IV Leistungen angerechnet Beitrag Kennung: 188245
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ich verstehe immer noch nicht, was daran für die arge ein problem sein soll. es ist alg2-empfängern nicht verboten, eine gbr zu gründen. man hat einnahmen anzugeben. da man bei dem vorgeschlagenen modell in der gbr keine einnahmen hat, interessiert das die arge nicht. die interessiert nicht mal, ob du ne bgr gründest. wenn du mit pfiffikus losziehst, um ein zusammen ein weihnachtsgeschenk für bernie zu kaufen, kann man das auch als gbr ansehen. sowas muss man auch nicht der arge melden...

die arge interessiert, ob du irgendwelche einkommen hast. wenn du keine hast, dann interessiert die das nicht. wenn du deine schulden "verschenkst", bzw. an eine person abtrittst, dann ist das kein einkommen.
außerdem bekommt die arge nicht mit, was nach der abtretung bzw. nach dem austritt aus der gbr auf dem konto passiert. das gehört dann nicht mehr dir, du meldest ein neues konto an und gut. die bankauskunft, welche die arge dann evtl. einholen kann, wird ergeben, dass das Konto nicht mehr dir gehört.



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04.12.2008 ~ 23:14 Uhr ~ Pfiffikus schreibt:
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RE: Jugendweihe-Geld, Lottogewinn und andere Geschenke werden auf Hartz IV Leistungen angerechnet Beitrag Kennung: 188270
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Zitat:
die_gute_fee hat am 04. Dezember 2008 um 22:53 Uhr folgendes geschrieben:

wenn du mit pfiffikus losziehst, um ein zusammen ein weihnachtsgeschenk für bernie zu kaufen, kann man das auch als gbr ansehen. sowas muss man auch nicht der arge melden...

Das muss ich nicht der Arge melden, weil ich mit der ohnehin nix am Hut habe.


Pfiffikus,
der rechtzeitig an Bernie denken wird



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die_gute_fee   die_gute_fee ist männlich Zeige die_gute_fee auf Karte FT-Nutzer
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04.12.2008 ~ 23:31 Uhr ~ die_gute_fee schreibt:
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RE: Jugendweihe-Geld, Lottogewinn und andere Geschenke werden auf Hartz IV Leistungen angerechnet Beitrag Kennung: 188275
gelesener Beitrag - ID 188275


Zitat:
Pfiffikus hat am 04. Dezember 2008 um 23:14 Uhr folgendes geschrieben:

Das muss ich nicht der Arge melden, weil ich mit der ohnehin nix am Hut habe.


na gott sei dank...(hat das keiner behauptet)


Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von die_gute_fee: 04.12.2008 23:36.



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10.12.2008 ~ 23:54 Uhr ~ aeffchen schreibt:
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RE: Jugendweihe-Geld, Lottogewinn und andere Geschenke werden auf Hartz IV Leistungen angerechnet Beitrag Kennung: 191241
gelesener Beitrag - ID 191241


Und wieder einmal ein Fall von Unverstädnis für mich.

Reko im bewohnten Zustand.
Natürlich mit entsprechender Mietminderung.
Was macht das Amt ? Die komplette Minderung wird zurückverlangt.
es interessierte nicht einmal ob bei der Modernisierung irgendwelche Unkosten entstanden sind die es sonst nicht gegeben hätte.



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Adeodatus
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11.12.2008 ~ 10:16 Uhr ~ Adeodatus schreibt:
RE: Jugendweihe-Geld, Lottogewinn und andere Geschenke werden auf Hartz IV Leistungen angerechnet Beitrag Kennung: 191355
gelesener Beitrag - ID 191355


das ist die Regel, egal ob Du einen effektiven Aufwand hast, eine Mietminderung ist dem Amt zu melden, da sonst im Fall der unterlassung der Verdacht besteht das der Bedürftige wissentlichen Betrug begeht.

Ich haber derzeit einige Hartz IV-Empfänger, die nicht gerade gut auf mich zu sprechen sind weil ich Ihnen keine Senkung der Nebenkostenvorauszahlung gebe um ihre Warmmiete zu senken damit sie in der Wohnung bleiben können, leider sehen sie nicht ein das ich dies nicht tun kann weil im Extremfall bei der Nebenkostenabrechnung im Folgejahr die ARGE die übernahme verweigern kann, weil die Nachforderungen unangemessen hoch sind spätestens dann gerät der Leistungsempfänger in die Zwickmühle.



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02.07.2013 ~ 08:51 Uhr ~ gastli schreibt:
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RE: Jugendweihe-Geld, Lottogewinn und andere Geschenke werden auf Hartz IV Leistungen angerechnet Beitrag Kennung: 640132
gelesener Beitrag - ID 640132


[WZ]
Urteil: Nach Geldgewinn kein Hartz IV mehr
Frankfurt/Main (dpa) - Hartz IV-Empfänger haben keinen Anspruch mehr auf staatliche Unterstützung, wenn sie etwa bei Glücksspielen eine größere Summe Geld gewinnen. Das entschied das Sozialgericht Frankfurt.
Eine 40 Jahre alte Frau hatte nach Angaben des Gerichts vom Donnerstag (11. August) Einspruch gegen die Streichung ihrer Grundsicherung eingelegt. Die Leistung war ihr aberkannt worden, nachdem sie bei einer Fernsehsendung im April 20 000 Euro gewonnen hatte (Aktenzeichen: S 32 AS 788/11 ER).
Die Richter wiesen den Antrag jedoch mit der Begründung ab, die Frau sei nach dem unverhofften Geldsegen nicht mehr hilfebedürftig gewesen. Der Gewinn müsse wie ein Einkommen gewertet werden - und mit diesem hätte die Frau ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Stattdessen habe sie das Geld ausgegeben und Schulden getilgt. Das dürfe aber nicht dazu führen, dass der Steuerzahler einspringen muss, um ihren Lebensbedarf zu decken. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

* Ausgegeben, um Schulden zu tilgen. Und die Richter [ver]urteilen dank der sozialdemokratischen Agenda-Gesetze Erwerbslose dazu, dass sie ihr Leben lang in ihrer politisch gewollten Verschuldung dahinvegetieren müssen. Ohne Hoffnung, mal ein wenig Selbstständigkeit bekommen zu können. Nicht einmal bei einem unverhofften und überschaubaren Geldgewinn.
Jeder andere könnte diese 20.000 Euro zum Schuldenabbau und der Finanzierung längst überfälliger Reparaturen und Neuanschaffungen verwenden. Aber nicht die Überflüssigen im Kapitalismus.



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