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Hallo,
ich war am 03.August 2012 als Zeuge vor dem Amtsgericht Sömmerda geladen worden.
Nun verweigert das Amtsgericht Sömmerda die Zahlung von Zeugenentschädigung
(siehe eingescanntes Schreiben des Amtsgericht Sömmerda vom 28.08.2012)
Eine Rechtsberatung bei einem anderen Amtsgericht und auch online hat ergeben, dass man sich dort über "solche Praktiken" sehr gewundert hatte, denn um eine Zeugenentschädigung zu erhalten, bräuchte man keine Original Ladung, da sich dass aus der hiesigen Gerichtsakte "rauslesen" lassen würde, dass man als Zeuge auch tatsächlich zur Gerichtsverhandlung erschienen ist.
Möglicherweise ist das kein Einzelfall?
Wer
hat ähnliche Erfahrungen mit dem Amtsgericht Sömmerda gemacht?
Gruß
vom Rosaroten Panther
Dieser Beitrag wurde 2 mal bearbeitet, zum letzten Mal von RosaPanther: 10.09.2012 14:32.
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