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Forum-Thueringen» Speziell» Leben & Religion » Richtig beschweren - Dreistigkeit siegt » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Richtig beschweren - Dreistigkeit siegt
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RudiRatlos
Benutzerkonto wurde gelöscht



24.03.2010 ~ 09:46 Uhr ~ RudiRatlos schreibt:
Richtig beschweren - Dreistigkeit siegt Beitrag Kennung: 391936
gelesener Beitrag - ID 391936


Zitat:
Vor allem größere Unternehmen haben oft Imageprobleme. Das können Kunden gnadenlos ausnutzen. Denn Kulanz geht vielerorts vor. Wir zeigen, wie ganz ohne Gewissensbisse aus einer Beschwerde etwas Gewinnbringendes wird.



mehr dazu hier

Werde ich mal testen, am besten bei meiner Bank... Augenzwinkern


Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von RudiRatlos: 24.03.2010 09:46.



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Adeodatus
Benutzerkonto wurde gelöscht



24.03.2010 ~ 10:26 Uhr ~ Adeodatus schreibt:
RE: Richtig beschweren - Dreistigkeit siegt Beitrag Kennung: 391953
gelesener Beitrag - ID 391953


So neu ist so etwas nicht mit solchen Problemen schlägt sich das Baugewerbe regelmäßig herum, das werden Zahlungen wegen angeblicher Mängel nicht geleistet, da gibt es Spezialisten, die ziehen das Ganze bis zum Gerichtstermin hin und schließen dann einen Vergleich, der dem Unternehmer für die erbrachten Leistungen im schlimmsten Fall noch nicht einmal anteilig die Kosten abdeckt.



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RudiRatlos
Benutzerkonto wurde gelöscht



24.03.2010 ~ 10:42 Uhr ~ RudiRatlos schreibt:
RE: Richtig beschweren - Dreistigkeit siegt Beitrag Kennung: 391959
gelesener Beitrag - ID 391959


Richtig, neu ist das wirklich nicht. Offenbar ist es allgemein üblich Rechnungen mal eben nicht zu bezahlen, ich kann davon ein Lied singen... und hier gehts nicht um einen Appel und'n Ei. Nee Ne



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Meister   Meister ist männlich Zeige Meister auf Karte FT-Nutzer
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09.06.2010 ~ 18:47 Uhr ~ Meister schreibt:
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RE: Richtig beschweren - Dreistigkeit siegt Beitrag Kennung: 411441
gelesener Beitrag - ID 411441


Zitat:
spidy hat am 24. März 2010 um 10:26 Uhr folgendes geschrieben:
So neu ist so etwas nicht mit solchen Problemen schlägt sich das Baugewerbe regelmäßig herum, das werden Zahlungen wegen angeblicher Mängel nicht geleistet, da gibt es Spezialisten, die ziehen das Ganze bis zum Gerichtstermin hin und schließen dann einen Vergleich, der dem Unternehmer für die erbrachten Leistungen im schlimmsten Fall noch nicht einmal anteilig die Kosten abdeckt.


Das stimmt auffallend.

Wenn man damit rechnen kann, das es sich nicht lohnt wegen der anfallenden Kosten vor Gericht zu klagen geht es eben unter.

Ich habe selber allerdings mit dem Gericht arbeitsrechtlich Erfahrungen gesammelt.
Kurz und knapp.
Arbeitsvertrag abgeschlossen ohne Probezeit bei einer Firma im tiefsten.....lassen wir weg.

Bei eintreffen an der Arbeit, Betriebsverbot.
Also noch keinen Tag gearbeitet und schon gefeuert.
Rechtsanwalt eingeschaltet, Recht bekommen vor Gericht, Nachzahlung für ein viertel Jahr, weil der Vertrag so lautete, aber da Netto gezahlt wurde, hatte ich keine Einzahlung in die Rentenkasse.
Und da mir der Rechtsanwalt geraten hatte nicht weiter zu machen, hatte ich die halben Gerichts und Rechtsanwaltskosten am verlängerten Rückrad.
Dumm gelaufen wenn das zuständige Gericht vom Arbeitgeber im tiefsten....lasen wir weg.... sich befindet.
Persönlich war ich eigentlich der Auffassung Netto Zahlungen als Lohn ist Betrug, bzw. schwarz.
Der zuständige Richter hat es aber so entschieden.
Sehr merkwürdig, da unten dicken die Uhren eben anders.



Meister


Dieser Beitrag wurde 3 mal bearbeitet, zum letzten Mal von Meister: 09.06.2010 18:59.



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strubbel   strubbel ist weiblich Zeige strubbel auf Karte FT-Nutzerin
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Wohnort: little GDR



09.06.2010 ~ 20:08 Uhr ~ strubbel schreibt:
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85 erhaltene Danksagungen
RE: Richtig beschweren - Dreistigkeit siegt Beitrag Kennung: 411453
gelesener Beitrag - ID 411453


bin bisher meist ohne dreistigkeit (die allerdings an manchen anderen stellen nötig war) bei einigen herstellern oder versandhäusern erfolgreich gewesen.

manchmal hilft auch ein mit geschriebener brief (oder mail), wenn was nicht hingehauen hat.



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