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Stellen Sie sich für den Moment einmal vor, dass das, was als »europäische Institutionen« bezeichnet wird, ein tatsächlich funktionierendes politisches System – und nicht nur ein Vehikel zur Durchsetzung deutscher Vorherrschaft – wäre. Dass diese Instanzen, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zum Beispiel, wirklich täten, wofür sie formal gegründet wurden – und nicht nur verlängerte Außenpolitik für Berlin betreiben. Wäre das so, dann hätte der EGMR alle Hände voll mit dem NSU-Prozess zu tun. Da ist schließlich schiefgegangen, was in einem Rechtsstaat nur schiefgehen kann: Die Anklage deckt die mutmaßlichen Täter nicht ab, der Staat als Helfer des rechten Terrorkommandos wurde gar nicht erst erwähnt und die Verurteilten werden direkt nach Urteilsverkündung wieder freigelassen.
Wir wissen, dass es anders ist und der EGMR für die BRD in Wahrheit gar keine Zuständigkeit besitzt. Er macht statt dessen Russland den Prozess und bemängelt, nach dem Mord an der Journalistin Anna Politkowskaja sei »Hinweisen auf die Drahtzieher nicht nachgegangen« und der Anschlag überhaupt »nur unzureichend aufgeklärt« worden. Mit Verlaub: All das lässt sich auch der »NSU-Aufarbeitung« vorwerfen. Von vornherein versperrten sich die Geheimdienste. Lieber wurden Akten geschreddert als sie den parlamentarischen Ausschüssen auszuhändigen. Die 40 bis 50 »V-Leute« des Verfassungsschutzes, die um das NSU-Kerntrio herumscharwenzelten, sind entweder verblüffend früh verstorben oder aber unbekannt und frei. Der einzige Beschuldigte, der vor Gericht ausgepackt hat, der zum Tatzeitpunkt minderjährige Carsten S., wird unverhältnismäßig hart verknackt. Die verstockten Neonazis Ralf Wohlleben und André Eminger sind hingegen eine Woche nach Urteilsverkündung wieder in ihrer »Szene« unterwegs.
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Mit Verlaub: All das lässt sich auch der »NSU-Aufarbeitung« vorwerfen. Von vornherein versperrten sich die Geheimdienste. Lieber wurden Akten geschreddert als sie den parlamentarischen Ausschüssen auszuhändigen. Die 40 bis 50 »V-Leute« des Verfassungsschutzes, die um das NSU-Kerntrio herumscharwenzelten, sind entweder verblüffend früh verstorben oder aber unbekannt und frei. Der einzige Beschuldigte, der vor Gericht ausgepackt hat, der zum Tatzeitpunkt minderjährige Carsten S., wird unverhältnismäßig hart verknackt. Die verstockten Neonazis Ralf Wohlleben und André Eminger sind hingegen eine Woche nach Urteilsverkündung wieder in ihrer »Szene« unterwegs.
Das deutsche Kapital hat den EGMR, um Konkurrenten zu kujonieren. Für ein internationales Tribunal, das ein Verfahren gegen Deutschland einleiten könnte, mussten bislang Weltkriege verloren werden. Da das momentan nicht der Fall ist, hat Dreistigkeit eben Vorfahrt: So ist beispielsweise der V-Mann Jan Werner auf freiem Fuß. Der sächsische »Blood and Honour«-Chef war so eng am NSU dran, dass sein Amt alle Akten löschen musste. Oder Tino Brandt. Der notorische Spitzel hatte den »Thüringer Heimatschutz«, die Keimzelle des NSU, mit Staatsgeld aufgebaut. Wenn die Polizei kam, war er stets gewarnt: vom Verfassungsschutz. Wäre der Neonazi nicht auch pädophil, er wäre heute noch ein freier Mann. Oder Carsten Szczepanski, der V-Mann »Piato«. Oder Thomas Richter alias »Corelli«. Sie alle haben Blut an den Händen. Standen oder stehen sie deshalb vor Gericht? Nicht im Unrechtsstaat BRD.
Denn das alles ist kein Versagen, es ist eiskaltes Kalkül: Staatsschutz. »In der verkehrten Welt der Ausbeuter befehlen die Killer der Polizei.« (Peter Hacks) |
[Quelle: https://www.jungewelt.de/artikel/336251.html]
Weil eben diese BRD ein Unrechtsstaat ist, werden die Akten zum NSU für 120 Jahre unter Verschluss gehalten.
Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von gastli: 20.07.2018 08:18.
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