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RE: Verantwortung für den Vornamen |
Beitrag Kennung: 196351
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Tja, das Namensrecht in den USA ist eben ein anderes.
Nicht umsonst tingeln - ja tingeln! - auch deutsche Eltern dort hin damit das Kinde einen wunschgemässen Namen bekommt, Eltern die gerne im Mittelpunkt der Medien sind. In den USA - wie auch hier - hingegen steht es jedem Gewerbetreibenden frei einen Auftrag abzulehnen. Es gibt nun wirklich keinen Zwang jemandem eine Hose oder Brötchen zu verkaufen.
Schande oder nicht, die Eltern haben das Recht, ihr Kind zu benennen wie Sie wollen. Das ist nun mal so in einer Demokratie. Die weitaus überwiegende Mehrzahl der Menschheit kennt den Vornamen ''Adolf Hitler'' nicht, geschweige denn eine Person der Geschichte, welchen diesen Namen auch einmal getragen hat. Es zeugt weder von Intelligenz noch von Vernunft ein Kind nachteilig zu behandeln, nur weil einem persönlich dieser Vorname nicht passt.
Was ist nun die Meldung?
Legale Namensvergabe nach dortigem Recht oder legale Auftragsverweigerung nach dortigem Recht ?
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